Immobilien und Wohnungen

Immobilien und Wohnungen
It is currently January 7, 2009, 8:41 pm

All times are UTC





Post new topic Reply to topic  [ 4 posts ] 
Author Message
PostPosted: 2002-10-26 21:08:05
Online
Registered User

Joined: 2002-10-26 21:08:05
Hallo NG,
ich möchte eine Wohnung mieten die sich noch im Bau befindet.
Nach Aussage des Maklers soll sie zum 1.12.2002 "fertig" sein, und
auch ab
diesem Datum gemietet werden. Der Mietvertrag soll kurzfritig, in der
nächsten Woche, abgeschlossen werden.
Derzeit sind noch einige Arbeiten zu erledigen (Dachschrägen z.T nicht
verkleidet und nicht verspachelt, Sanitäranlagen und Heizung nicht
installiert, einzelne Fenster und alle Türen fehlen, Bodenbeläge fehlen,
Balkongeländer fehlt, Treppenhaus noch im Rohbau, etc.)
Ich habe meine Zweifel ob alle Tätigkeiten bis zum gennanten Termin erfolgen
werden.
Meine Frage:
 - Wie kann ich mich absichern das ausstehende Tätigkeiten erledigt
   werden, bzw. wie definiere ich den"fertigen" Zustand?
 - Muss ich dazu alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses austehenden
   Dinge in den Mietvertrag aufnehmen?
 - Gibt es eine juristische Unterscheidung zwischen "Fertig"
und "Bewohnbar"?
Neben der theoretischen Lösung bin ich Aufgrund der Machtsituation
Vermieter/Mieter auch sehr an praktischen Erfahrungen interessiert.
Vielen Dank!
Jan Hartmann


Top
 Profile
 
PostPosted: 2002-10-26 21:49:50
Online
Registered User

Joined: 2002-10-26 21:49:50
Jan Hartmann wrote:
> Hallo NG,
> ich möchte eine Wohnung mieten die sich noch im Bau befindet.
> Nach Aussage des Maklers soll sie zum 1.12.2002 "fertig" sein,
und auch ab
> diesem Datum gemietet werden. Der Mietvertrag soll kurzfritig, in der
> nächsten Woche, abgeschlossen werden.

Warum so eilig? Gibt es andere Interessenten?
> Derzeit sind noch einige Arbeiten zu erledigen (Dachschrägen z.T nicht
> verkleidet und nicht verspachelt, Sanitäranlagen und Heizung nicht
> installiert, einzelne Fenster und alle Türen fehlen, Bodenbeläge
fehlen,
> Balkongeländer fehlt, Treppenhaus noch im Rohbau, etc.)
> Ich habe meine Zweifel ob alle Tätigkeiten bis zum gennanten Termin
erfolgen
> werden.
> Meine Frage:
>  - Wie kann ich mich absichern das ausstehende Tätigkeiten erledigt

>    werden, bzw. wie definiere ich den"fertigen"
Zustand?

Absichern: Schriftlich, beide vertragschließende Seiten unterschreiben.
Definieren: So, wie _Du_ das willst (und durchsetzen kannst). Weiter
siehe oben.
>  - Muss ich dazu alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
austehenden
>    Dinge in den Mietvertrag aufnehmen?

Ja. Zur Beweissicherung am besten schriftlich. Und, es muss nicht _im_
Mietvertrag sein, es kann auch eine in den Mietvertrag einbezogene
Urkunde sein.
>  - Gibt es eine juristische Unterscheidung zwischen
"Fertig" und "Bewohnbar"?

Bin zwar kein Jurist, aber ich sehe schon einen Unterschied: "Fertig"

ist die Wohnung dann, wenn _alle_ _vereinbarten_ Arbeiten in mittlerer
Art und Güte erledigt sind; wann eine Wohnung "bewohnbar" ist,
entscheidet im Zweifel der Richter.
> Neben der theoretischen Lösung bin ich Aufgrund der Machtsituation
> Vermieter/Mieter auch sehr an praktischen Erfahrungen interessiert.

Kommt drauf an, ob Du in einer Gegend mit Mieter- oder Vermietermarkt
lebst. Bei Überangebot von Wohnungen kannst Du natürlich _sehr_ viel
mehr durchsetzten als bei Unterangebot
Carsten


Top
 Profile
 
PostPosted: 2002-10-27 14:08:33
Online
Registered User

Joined: 2002-10-27 14:08:33
j.hartm...@wallmedien.de (Jan Hartmann) wrote in
news:dc85dcb2.0210261108.6c47fac8@posting.google.com:
> Meine Frage:
>  - Wie kann ich mich absichern das ausstehende Tätigkeiten erledigt

>    werden, bzw. wie definiere ich den"fertigen"
Zustand?
>  - Muss ich dazu alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
austehenden
>    Dinge in den Mietvertrag aufnehmen?

Ich würde eine Klausel in den Vertrag aufnehmen lassen etwa so:
1." Mietzins wird ab dem Tage fällig, an dem Vermieter/ Mieter
übereinstimmend erklären, daß die Wohnung in einem vertragsgemäßen
Zustand
ist, frühestens ab dem... "
2. "Sollte dies nicht bis zum... geschehen so..."
Guß Steffen


Top
 Profile
 
PostPosted: 2002-10-28 15:30:06
Online
Registered User

Joined: 2002-10-28 15:30:06
j.hartm...@wallmedien.de (Jan Hartmann) wrote in message
<news:dc85dcb2.0210261108.6c47fac8@posting.google.com>...

Achtung, bin Laie !! Folgendes sind Gedanken :-)
> Meine Frage:
>  - Wie kann ich mich absichern das ausstehende Tätigkeiten erledigt

>    werden, bzw. wie definiere ich den"fertigen"
Zustand?

Gar nicht ! Du hast ab Vertragsbeginn Anspruch auf eine bezugsfertige
(=bewohnbare) Wohnung !
>  - Muss ich dazu alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
austehenden
>    Dinge in den Mietvertrag aufnehmen?

Nein, Du musst den Zustand vereinbaren, den Du zu Vertragsbeginn haben
willst (oder dulden musst, wird Dein Vermieter sagen...)
>  - Gibt es eine juristische Unterscheidung zwischen
"Fertig" und "Bewohnbar"?

Allerdings ! Eine bauordnungsrechtliche, eine zivil/schadensrechtliche
und eine subjektiv empfundene ! Je nach dem was Du am 1.12. für ein
Problem hast :-) die Diskussion würde jetzt sehr akademisch :-)
> Neben der theoretischen Lösung bin ich Aufgrund der Machtsituation
> Vermieter/Mieter auch sehr an praktischen Erfahrungen interessiert.

Naja, Du kannst Dich am Bauträgerrecht orientieren :-) Wenn zum
angegebenen Zeitpunkt die Wohnung nicht (bezugs-)fertig ist, dürftest
Du in ein Hotel ziehen. Die Kosten dafür trägt erstmal der Vermieter,
der sich diese vom Verursacher wiederholt... (es sei denn Du kannst
Deiner Schadenminderungspflicht durch Wohnenbleiben bei Mama o.ä.
nachkommen... :-) )
Wenn Du ansich einziehen kannst, könntest Du u.U. die Miete mindern,
andererseits brauchst Du ja selbst einige Tage für
Renovierungsarbeiten.
Ein Tipp : verscherz es Dir nicht vorher, dränge also nicht auf
irgendwelche Formulierungen, die den Vermieter über die
Zurverfügungstellung einer bezugsfertigen Wohnung (das dürfte der
Standard sein) hinausgehen, pass aber umgedreht auf dass Du im
Mietvertrag keine Zugeständnisse machst ("auf sofortige Beheizung wird
verzichtet" oder sowas... ). Warte erstmal den 1.12 ab !
Hoffe ein paar Gedanken beigesteuert zu haben
Chris


Top
 Profile
 
Post new topic Reply to topic  [ 4 posts ] 




 Topics   Author   Replies   Views   Last post 
No new posts F: Grösse der Wohnung in Mietvertrag

Frank

1

559

2004-07-02 16:03:50

Frank

No new posts Wohnung mit gemeinsamen Mietvertrag (2 Pers.) - einer zieht aus...

Andi

8

763

2003-01-17 02:27:32

Thomas

No new posts Geräusche in der Wohnung über mir reduzieren.

Georg

13

1315

2003-09-16 23:10:19

heinzzander

No new posts B: Himmel über Berlin (günsti ge 4 Zimmer-Wohnung in Mitte)

Martin

1

2426

2003-10-31 08:07:09

Martin

No new posts Wasserschaden durch unsachgemäße Bauarbeiten im Geschoß über der Wohnung

John

2

675

2003-10-05 14:37:12

John

No new posts Gehört die qm-Zahl in den Mietvertrag ?

Teodor

13

313

1999-11-12 00:00:00

Wolfgang

No new posts Mieter will Rücktritt vom Mietvertrag vor Einzug

Matthias

25

1432

2001-11-19 09:48:16

Bärbel

No new posts Eigentumswohnung verkauft, neuer Mietvertrag nötig ???

Dieter

15

1625

2004-07-16 10:32:41

Katja

No new posts schöne günstige Single-Wohnung! Super Zentral mit schönem Ausblick über Aachen

Ingrid

1

2260

2008-07-09 12:00:42

Ingrid

No new posts Wohnungsfinanzierung über KLV

Yvonne

25

1830

1998-07-24 00:00:00

Thomas


Who is online

Users browsing this forum: Software Handwerker, villas in majorca, haushaltshilfe, prezent dla chłopaka, pozycjonowanie w google, pozycjonowanie wrocław, Joerg,Jacqueline,Steffen,Anuschka,Stefan,Paul-M., 1 guests, poker moda kredyt hipoteczny Bielizna kowalstwo artystyczne ,


New posts New posts    No new posts No new posts    Announce Announcement
New posts [ Popular ] New posts [ Popular ]    No new posts [ Popular ] No new posts [ Popular ]    Sticky Sticky
New posts [ Locked ] New posts [ Locked ]    No new posts [ Locked ] No new posts [ Locked ]    Moved topic Moved topic
You can post new topics in this forum
You can reply to topics in this forum
You cannot edit your posts in this forum
You cannot delete your posts in this forum
You cannot post attachments in this forum

Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group