Immobilien und Wohnungen

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PostPosted: 2003-07-14 20:13:25
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Joined: 2003-07-14 20:13:25
Hallo,
ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig.
Folgende Problemstellung:
Meine Freundin hat das Problem, dass sie nach 2 Jahren ausserhalb ihrer
Heimatregion (Entfernung > 150 km)
(1 Jahr Ausbildung, abgebrochen und 1 Jahr freiwilliges soziales Jahr)
zurück in ihre Heimatstadt ziehen möchte,
um dort das kaufmänische Berufskolleg (2jährig, berufsbildend) zu
absolvieren.
Während des ersten Jahres der (aus gesundheitlichen Gründen) abgebrochenen
Ausbildung wurde bereits Schülerbafög gewährt.
Ihre Mutter (alleinerziehend) bewohnt mit ihrer (zweiten) Tochter (ab
November 13 Jahre) eine 3 1/2 Zimmerwohnung (ca. 70 qm)
mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer, einem Wohnzimmer, Küche, Bad und
einem Durchgangszimmer (ca. 10 bis 12 qm) vom Flur ins Kinderzimmer.
Der Vater meiner Freundin ist nicht greifbar.
Jetzt die Frage: Ist es meiner Freundin (aus Bafög-Sicht) zuzumuten, nach 2
Jahren in einer eigenen Wohnung wieder in die mütterliche Wohnung
einzuziehen?
Die 2. Tochter kommt demnächst in die Pubertät, Zimmereinrichtung (Bett,
Schrank, Schreibtisch) ist keine mehr vorhanden, etc.
Muss meine Freundin in das Durchgangszimmer zum Kinderzimmer einziehen oder
wird man obige Situation tendenziell im Bereich der Unzumutbarkeit sehen und
damit Bafög gewähren?
Wir würden gerne beide gemeinsam eine Wohnung nehmen, aber da ich selbst
Student bin, ist eine Wohnung nicht zu finanzieren.
Viele Grüsse,
Christoph Vetter


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PostPosted: 2003-07-14 21:32:58
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Joined: 2003-07-14 21:32:58
Hi,
"Christoph Vetter" <chvet...@gmx.de> schrieb:
> Meine Freundin hat das Problem, dass sie nach 2 Jahren ausserhalb ihrer
> Heimatregion (Entfernung > 150 km)
> Zimmereinrichtung (Bett,
> Schrank, Schreibtisch) ist keine mehr vorhanden, etc.

wieso das denn? Haust sie bislang auf dem Fußboden?
Jochen


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PostPosted: 2003-07-15 09:48:58
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Joined: 2003-07-15 09:48:58
Hallo,
"Jochen Ruhland" <Jochen-NODOT-ruhl...@gmx.de> schrieb im
Newsbeitrag
news:bev3ej$9in$1@online.de...
> wieso das denn? Haust sie bislang auf dem Fußboden?

Momentan wohnt sie noch ausserhalb ihrer Heimatregion.
Das freiwillige soziale Jahr ist noch nicht vorüber,
ausserdem ist das derzeit bewohnte Zimmer teilmöbliert.
Das kaufmännische Berufskolleg beginnt am 01.09.2003.
Es sind also noch etwa 5 Wochen Zeit, bis die Situation akut wird...
Gruss,
Christoph


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PostPosted: 2003-07-15 20:01:19
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Joined: 2003-07-15 20:01:19
Hi,
"Christoph Vetter" <chvet...@gmx.de> schrieb:
> ausserdem ist das derzeit bewohnte Zimmer teilmöbliert.

dann ist ja ein Teil der Möbel vorhanden. Wo ist jetzt das Problem? Soll ihr
das Bafög den anderen Teil der Möbel spendieren? Ist es Aufgabe des Staates
für eine sturmfreie Bude zu sorgen?
Und vorher hast du geschrieben:
| Zimmereinrichtung (Bett,Schrank, Schreibtisch) ist keine mehr vorhanden
was bitte bleibt da noch als Teilmöblierung übrig?
Ich sehe kein Problem darin, mit drei Personen in einer 3 1/2-ZimmerWohnung
zu wohnen, ging ja früher auch.
und ebenfalls schriebst du:
| Wir würden gerne beide gemeinsam eine Wohnung nehmen, aber da ich selbst
| Student bin, ist eine Wohnung nicht zu finanzieren.
Wo lebst *du* jetzt? Wer sich eine eigene Wohnung als ein Stück
Lebensqualität leisten will, muß eben auch was leisten. Es gibt ne Menge
Jobs die Studenten als Nebenjob machen können ... bemüht euch.
Jochen


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PostPosted: 2003-07-16 07:25:09
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Joined: 2003-07-16 07:25:09
Hallo,
"Jochen Ruhland" <Jochen-NODOT-ruhl...@gmx.de> schrieb
im Newsbeitrag rbeit umziehen werde.
> Und vorher hast du geschrieben:
> | Zimmereinrichtung (Bett,Schrank, Schreibtisch) ist keine mehr vorhanden


Das bezog sich auf die Wohnung der Freundin meiner Mutter.
> was bitte bleibt da noch als Teilmöblierung übrig?

So ziemlich alles, ausser meinem Bett, meinen Stühlen und meinem Ess-tisch:
Also Einbauschränke, Schreibtische, Bücherregale, etc.
> | Wir würden gerne beide gemeinsam eine Wohnung nehmen, aber da ich
selbst
> | Student bin, ist eine Wohnung nicht zu finanzieren.
> Wo lebst *du* jetzt? Wer sich eine eigene Wohnung als ein Stück
> Lebensqualität leisten will, muß eben auch was leisten. Es gibt ne
Menge
> Jobs die Studenten als Nebenjob machen können ... bemüht euch.

Ich schreibe im nächsten Semester meine Diplomarbeit, bin also Vollzeit
beschäftigt.
Davon lässt sich allerdings keine Wohnung für 2 Personen finanzieren, denn
die
Bezahlung ist nicht unbedingt fürstlich.
Uns fehlt konkret der Betrag, den meine Freundin monatlich für ihr soziales
Jahr als
sogenanntes "Taschengeld" bekommen hat: etwa 300 EUR.
Daher auch meine Frage bezüglich der Zumutbarkeit:
Sie möchte nicht zurück zu ihrer Mutter,
ihrer Mutter "will sie nicht zurück", kann sich
aber eine finanzielle Unterstützung nicht leisten.
Ausserdem steht nur das Durchgangszimmer zur Disposition.
Vielen Dank für deine Meinung,
Gruss,
Christoph


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PostPosted: 2003-07-16 18:20:46
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Joined: 2003-07-16 18:20:46
Christoph Vetter <chvet...@gmx.de> wrote:
> ...

Hallo!
Also: die junge Dame zieht nach 2 Jahren in die Heimatstadt zurück, will
aber nicht in die 70qm Wohnung der Mutter mit einziehen.
Gleichzeitig beansprucht sie Unterhalt von Mutter und Vater und da dies
offenbar nicht ausreicht, möchte sie Bafög haben!
Mein Bafög mit Stand 1.7.1997 (es gibt eine Neuregelung, die ich aber
nicht vorliegen habe) hat in §2 diese Regelungen:
Abs.2 Für den Besuch der (genannten Ausbildungsstätten) wird
Ausbildungsförderung nur geleistet,wenn der Auszubildende nicht bei
seinen Eltern wohnt und
1. von der Wohnung seiner Eltern aus eine entsprechende zumutbare
Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist,
2. einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war,
3. einen eigenen Hausstand führt und mit mindestens einem Kind
zusammenlebt.
Weiterhin ist geregelt, dass in einer Rechtsverordnung Ausnahmen
geregelt werden können, "in denen die Verweisung des Auszubildenden auf
die Wohnung der Eltern aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar
ist."
Ich würde mich mal beim zuständigen Bafög-Amt erkundigen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Schäfers
--
Das Gleiche bringt uns in Ruhe,
der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
J.W.Goethe


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PostPosted: 2003-07-17 14:04:31
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Joined: 2003-07-17 14:04:31
Hi,
"Christoph Vetter" <chvet...@gmx.de> schrieb:
> Uns fehlt konkret der Betrag, den meine Freundin monatlich für ihr
> soziales Jahr als sogenanntes "Taschengeld" bekommen hat: etwa
300 EUR.

soll ich das jetzt in Stunden als Babysitter oder Kellnerin umrechnen?
> Daher auch meine Frage bezüglich der Zumutbarkeit:
> Sie möchte nicht zurück zu ihrer Mutter,

von "möchte nicht" dürfte in der einschlägigen Rechtssprechung
nicht die
Rede sein.
> ihrer Mutter "will sie nicht zurück", kann sich
> aber eine finanzielle Unterstützung nicht leisten.

wie alt ist deine Freundin? Irgendwann endet die Leistungspflicht der Eltern
...
Jochen


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PostPosted: 2003-07-18 07:59:58
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Joined: 2003-07-18 07:59:58
Hallo!
"Norbert Schäfers" <Norbert.Schaef...@gmx.de> schrieb im
Newsbeitrag
news:1fy5jxa.4e3rky1slgbk0N%Norbert.Schaefers@gmx.de...
> Weiterhin ist geregelt, dass in einer Rechtsverordnung Ausnahmen
> geregelt werden können, "in denen die Verweisung des Auszubildenden
auf
> die Wohnung der Eltern aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar
> ist."

Genau auf diesen Punkt zielte die Frage ab.
> Ich würde mich mal beim zuständigen Bafög-Amt erkundigen.

Dort war diese Rechtsverordnung für Ausnahmen nicht bekannt...
Sie wird jetzt wohl einen Antrag stellen und schauen, was dabei raus
kommt...
Viele Grüsse,
Christoph


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