Frank Israel <ISR...@IBH.RWTH-AACHEN.DE> gab die nachfolgende Information
kund:
>> >als wir in unsere jetzige Wohnung eingezogen sind hatte unser
>> >Vermieter bereits ein Bauvorhaben fuer den Garten geplant.
>> >Der Hauptgrund fuer uns, die Wohnung zu mieten war eigentlich nur
>> >der Garten, woraus wir bei den Wohnungsbesichtigungen /
Mietvertrags-
>> >unterzeichnung auch keinen hehl gemacht haben.
>Ihr haettet euch besser die weitere Existenz des Gartens zusichern lassen
> sollen.
>Ich gehe davon aus, daß ihr das nicht getan habt. Gartennutzung bis
>zu welchem Zeitpunkt ? (...)
Das ist ja nun kein Argument - wenn ich wirksam ein Haus mit Garten
gemietet habe und der Garten ist nicht mehr vorhanden, so wird der
Mietvertrag vom Vermieter nicht erfuellt - er erbringt nicht die
geschuldetete Leistung. Dafuer muss man nicht ausdruecklich vereinbaren,
dass die Gartennutzung bis zum xx.xx.xx geht.
Thorsten
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Thorsten Kuthe, Melatenguertel 23, 50933 Koeln, FRG
E-mail: a2753...@athena.rrz.uni-koeln.de
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