Immobilien und Wohnungen

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PostPosted: 2001-09-10 19:49:16
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Joined: 2001-09-10 19:49:16
seit einiger Zeit lese ich hier mit und habe den Eindruck gewonnen,
dass ich mit meiner Frage bestimmt einige kompetente Antworten
erhalten kann. Na dann mal los:
Es wurde mir ein Teil eines Grundstück angeboten. Dieser Teil liegt
vollständig an einer ausgebauten Straße (ca. 20m Front). Auf meine
Frage beim Bauamt, ob dieses Grundstück zu bebauen ist, erhielt ich
als Antwort, dass es im Bebauungsplan als nicht überbaubare Fläche
ausgewiesen ist und somit nicht bebaubar wäre. Der Bebauungsplan könne
zwar durch Stadtratsbeschluß geändert werden, doch dort gäbe es aller
Voraussicht nach keine Mehrheit für diese Änderung. Deshalb würde
dieser Antrag erst gar nicht eingereicht.
Deshalb nun meine Frage: Gibt es andere Möglichkeiten als den
Stadtratsbeschluß? Denn wie so oft im Leben: Es gibt meistens
Hintertuerchen ;-)
Danke für eure hoffentlich zahlreichen Antworten.
Bye/2
Reinhard Giesen
--


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PostPosted: 2001-09-10 19:57:48
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Joined: 2001-09-10 19:57:48
HAllo,
Bebauungspläne sind oft angreifbar, ..aber was wurde denn als Begründung
genannt (und welcher ist der tatsächliche Grund :-) warum das Grundstück
oder ein Teil davon nicht überbaubar sein darf/soll?
Gruß,
Robert
- Hide quoted text -- Show quoted text -Reinhard Giesen wrote:
> ...


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PostPosted: 2001-09-10 20:36:15
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Joined: 2001-09-10 20:36:15
Reinhard Giesen schrieb:
> Deshalb nun meine Frage: Gibt es andere Möglichkeiten als den
> Stadtratsbeschluß? Denn wie so oft im Leben: Es gibt meistens
> Hintertuerchen ;-)

In arabischen Ländern und in Frankfurt heißt das Hintertürchen
"Bakschisch", in manchen deutschen Kommunen nennt man es aber auch
"Arbeitsplatzsicherung", "Arbeitsplätze" oder
"Gewerbesteuer", manchmal
aber auch "Vitamin B".
T:-)m Berger
--
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PostPosted: 2001-09-10 20:54:47
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Joined: 2001-09-10 20:54:47
On Mon, 10 Sep 2001 19:57:48 +0200, Robert Pflüger
<robert.pflue...@gmx.net> wrote:

Hi ihr beiden,
>HAllo,
>Bebauungspläne sind oft angreifbar, ..aber was wurde denn als Begründung

>genannt (und welcher ist der tatsächliche Grund :-) warum das Grundstück

>oder ein Teil davon nicht überbaubar sein darf/soll?

Ob ein Grudstück bebaubar ist oder nicht stellt einen gewaltigen
Wertunterschied dar.
Wenn Dir ein Grundstück angeboten wurde und Du klärst das
vorher, ist es hinterher u U erheblich teurer. Entweder du trägst das
Risiko und machst den Deal vorher (mit der Option darauf Tomaten
zu pflanzen) oder du suchst dir ein bebaubares Grundstück :-)
Äußerst wichtig, neben Roberts Frage, ist das Alter des
Bebauungsplanes, also welche städtebaulichen/ sonstigen
Aspekte damals für "nichtbebaubar" gesprochen haben.
Es ist wichtig möglichst alle Rahmenbedingungen im Vorfeld
abzuklären und dann das Risiko abzuwägen.
Dann würde ich sehr diplomatisch vorgehen. Das heißt mehrere
Gespräche mit der Gemeinde und der Baurechtsbehörde führen
in denen eine Art der vorstellbaren "Dochbebauung" diskutiert wird.
Kannst Du die damaligen Argumente zur Zeit der Aufstellung des
Babauungsplanes entkräften? Wie stellen sich die Nachbarn zu
Deinem Vorhaben? Wie kannst Du städtebaulich sinnvoll
argumentieren?
Ein gutes Argument ist immer städtebauliche Verdichtung zugunsten
eines geringeren Bedarfs an neuem Bauland, das Schließen einer
empfundenen Baulücke in bestehender Bebauung, der offensichtliche
Wegfalle von Gründen der Nichtbebaubarkeit ...
Wichtig ist zudem, daß auf den Nachbargrundstücken auch wirklich
Häuser stehen (davon sprichst du nämlich gar nicht :-) ).
Wichtig wäre auch ob es eine eigene Flurnummer immer war, oder
das der Garten eines zur Aufstellungszeit des BPlanes größeren
Baugrundstücks ist (nachträgliche oder geplante Teilung) also
ein Wunsch nach "Nachverdichtung".
Möglichkeiten gibt es derer viele etwas zu versuchen, aber der Umfang
der Informationen ist zu dürftig um mehr als eine paar Anregungen
zu bieten.
Zudem ist die Kunst aus Steinen Gold zu machen (sprich aus einer Wiese
Bauland) etwas was Einfühlungsvermögen, Zeit, Diplomtie und Geschick
und ein *Honorar* erfordert :-))
Gruß
Tobias


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PostPosted: 2001-09-10 21:28:36
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Joined: 2001-09-10 21:28:36
On Mon, 10 Sep 2001 20:36:15 +0200, Tom Berger <ber...@archtools.de>
wrote:
Hi Tom,
>In arabischen Ländern und in Frankfurt heißt das Hintertürchen
>"Bakschisch", in manchen deutschen Kommunen nennt man es aber
auch
>"Arbeitsplatzsicherung", "Arbeitsplätze" oder
"Gewerbesteuer", manchmal
>aber auch "Vitamin B".

Das ist wohl der teuerste Weg :-)
In der Regel wird es als angenehm empfunden, wenn eben einer
ohne "Politik" an die Sache rangeht. Denn auf den Ämtern sitzen
auch Menschen, und die neigen dazu auch mal "rebellisch" zu sein.
Diese einfühlsam für eine ehrliche (sachlich begründete) Sache zu
begeistern kann ungeahnte Energien freisetzen.
Jeder kämpft gerne für die "gute Sache" ungern für die
"schlechte",
selbst noch ungern wenn Schotter fließt.
Gruß
Tobias


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PostPosted: 2001-09-11 06:22:37
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Joined: 2001-09-11 06:22:37
On Mon, 10 Sep 2001 17:57:48, Robert =?iso-8859-1?Pfl=FCger?=
<robert.pflue...@gmx.net> wrote:
> HAllo,
> Bebauungspläne sind oft angreifbar, ..aber was wurde denn als
Begründung
> genannt (und welcher ist der tatsächliche Grund :-) warum das
Grundstück
> oder ein Teil davon nicht überbaubar sein darf/soll?

Weil das seinerzeit (vor ca. 30 Jahren) im Bebauungsplan so
beschlossen worden ist.
Bye/2
Reinhard Giesen
--


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PostPosted: 2001-09-11 11:54:02
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Joined: 2001-09-11 11:54:02
On 11 Sep 2001 04:22:37 GMT, RGie...@gmx.de (Reinhard Giesen) wrote:
>On Mon, 10 Sep 2001 17:57:48, Robert =?iso-8859-1?Pfl=FCger?=
><robert.pflue...@gmx.net> wrote:

Hi,
>> Bebauungspläne sind oft angreifbar, ..aber was wurde denn als
Begründung
>> genannt (und welcher ist der tatsächliche Grund :-) warum das
Grundstück
>> oder ein Teil davon nicht überbaubar sein darf/soll?
>Weil das seinerzeit (vor ca. 30 Jahren) im Bebauungsplan so
>beschlossen worden ist.

Warum ist wichtig. Einfach beschlossen sagt garnix
Wenn der Babauungsplan schon 30 Jahre alt ist stehen die
Chancen schon mal eine Spur besser. Anfang der 70er
wurden meist großzügige Grundstücke zugeteilt bis ca.
800 m2 je Einfamilienwohnhaus, was heute nicht mehr
"zeitgemäß" wäre (und ein weiteres Argument).
Der nächste Schritt wäre nun zu überprüfen inwiefern
schon in der umliegenden Bebauung (Nähe und Ferne zu Deinem
Streifen) von den ursprünglichen Vorgaben des Bebauungsplanes
abgewichen wurde.
Ist da angebaut, neu überbaut worden? Gibt es Baulinien/
Baugrenzen die in den Jahren danach überbaut wurden?
Wie sehen die Nutzungsziffern aus? Sind die nachträglich
überschritten worden.
Je mehr der Bebauungsplan nachträglich durch abweichende
Genehmigungen "aufgeweicht" wurde, desto besser stehen
die Chancen ihn auch in Deinem Interesse weiter zu
malträtieren.
Da auf "Deinem" Streifen momentan anscheinend überhaupt
kein Baufenster ist, ist die eine Möglichkeit zu argumentieren,
daß bei Aufstellung des Bebauungsplanes offensichtlich
dieses Grundstück vergessen wurde. Die anderen wurden
schon gestern erwähnt, also entweder mit Zielrichtung einer
nachträglichen Verdichtung oder mit Zielrichtung, daß Gründe
weggefallen sind die für ursprüngliche "Nichtbebaubarkeit"
sprachen. Die könnten sein, daß da mal eine Erweiterungsstraße
geplant war die nie gebaut wurde, daß das eine Reservefläche
für Energieversorgungseinrichtungen etc. war ohne Bedarf, etc.
Ich kenne die Situation nicht. Um das genauer beurteilen zu
können, müßtest Du den Bebauungsplan (zeichnerischer Teil)
im Auszug scannen und ins Netz stellen.
Erst wenn genug fundiertes Material für Deine Sache zusammen
ist, ist es sinnvoll im nächsten Schritt dann eine Bauvoranfrage
auszuarbeiten, immer in Kontakt mit der Baurechtsbehörde.
Eine Bauvoranfrage kostet weniger als ein Bauantrag, kann
selbst gestellt werden - und bietet bei positivem Bescheid
die Rechtssicherheit, daß der Bauantrag genehmigt wird
(sofern er innerhalb der gegebenen Fristen gestellt wird)
Also Bebauungsplan besorgen, schriftlicher und zeichnerischer
Teil - und dann vor Ort alles überprüfen :-)
Viel Spaß
Tobias


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PostPosted: 2001-09-11 19:28:23
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Joined: 2001-09-11 19:28:23
On Mon, 10 Sep 2001 18:54:47, nino <n...@cotse.com> wrote:
> On Mon, 10 Sep 2001 19:57:48 +0200, Robert Pflüger
> <robert.pflue...@gmx.net> wrote:
> Wenn Dir ein Grundstück angeboten wurde und Du klärst das
> vorher, ist es hinterher u U erheblich teurer. Entweder du trägst das
> Risiko und machst den Deal vorher (mit der Option darauf Tomaten
> zu pflanzen) oder du suchst dir ein bebaubares Grundstück :-)

Das ist mir und der Anbieterin natürlich bewusst.
> Dann würde ich sehr diplomatisch vorgehen. Das heißt mehrere
> Gespräche mit der Gemeinde und der Baurechtsbehörde führen
> in denen eine Art der vorstellbaren "Dochbebauung" diskutiert
wird.
> Kannst Du die damaligen Argumente zur Zeit der Aufstellung des
> Babauungsplanes entkräften?

Wie komme ich denn an die damaligen Argumente?
>Wie stellen sich die Nachbarn zu
> Deinem Vorhaben?

Die haben alle einer Bebauung schriftlich zugestimmt.
>Wie kannst Du städtebaulich sinnvoll
> argumentieren?
> Ein gutes Argument ist immer städtebauliche Verdichtung zugunsten
> eines geringeren Bedarfs an neuem Bauland, das Schließen einer
> empfundenen Baulücke in bestehender Bebauung, der offensichtliche
> Wegfalle von Gründen der Nichtbebaubarkeit ...

Gute Aufzählung! Kann man mal probieren.
> Wichtig ist zudem, daß auf den Nachbargrundstücken auch wirklich
> Häuser stehen (davon sprichst du nämlich gar nicht :-) ).

Ja.
> Wichtig wäre auch ob es eine eigene Flurnummer immer war, oder
> das der Garten eines zur Aufstellungszeit des BPlanes größeren
> Baugrundstücks ist (nachträgliche oder geplante Teilung) also
> ein Wunsch nach "Nachverdichtung".

Das Teilgrundstück muss noch vermessen werden. Man kann sich das so
vorstellen, dass es ein Eckgrundstück ist, das von der vorderen Seite
her bebaut ist. An der Rückseite des Hauses schliesst sich dann der
Garten an, der in seiner vollen Länge parallel zu der anderen Straße
verläuft. Und diesen "Garten" möchte ich bebauen.
Vielleicht fällt dir mit meinen etwas ausführlicheren Informationen
noch etwas ein. Ansonsten schon mal danke. Deine Vorschläge habe
bereits jetzt schon etwas zu möglichen Lösungsversuchen beigetragen.
Bye/2
Reinhard
--


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