Immobilien und Wohnungen

Immobilien und Wohnungen
It is currently January 7, 2009, 9:02 pm

All times are UTC





Post new topic Reply to topic  [ 8 posts ] 
Author Message
PostPosted: 2002-03-08 18:48:30
Online
Registered User

Joined: 2002-03-08 18:48:30
Vielen Dank für die Antworten auch wenn sie nicht ganz die sind, die ich mir
erhoft habe. Das es sich hier um eine Eigentumswohnung handelt ist mir jetzt
klar, auch wenn in der Baubeschribung steht "Jedes Haus ist so geplant,
daß es auch als Einzelhaus gebaut werden kann". Wie ist aber dieser Typ
von
ETW im vergleich mit ETW in Mehrfamilienhäuser zu bewerten?
Verfügt jemand über praktische Erfahrungen?
Die Teilungserklärung habe ich noch nicht eingesehen, kann ich diese
ggf.problemlos in meinen Sinne änden lassen da die andere Haushälfte noch
nicht verkauft ist und die Bauarbeiten noch nicht begonnen wurden, übrigens
würde jetzt nur meine Hälfte gebaut werden, die andere wohl erst nach
verkauf deselben.
Oder soll man wirklich, absolut die Finger von dieser Form des Wohneigentums
lassen?
Gruß Norbert


Top
 Profile
 
PostPosted: 2002-03-09 02:07:56
Online
Registered User

Joined: 2002-03-09 02:07:56
Norbert Gohlke schrieb:
<snip>
> Verfügt jemand über praktische Erfahrungen?

<snip>
Das Modell haben wir hier seit 1980 mit 11 Häusern als Reihenhäuser
bzw. Doppelhaushälften. So konnte der Acker maximal ausgenutzt bebaut
werden. Die Sache steht und fällt mit der Teilungserklärung. Sie
regelt das Zusammenleben. In unserer steht z.B., daß jeder Eigentümer
so gestellt sein soll, als wenn es sich um Realeigentum handeln würde.
Wie der Notar das damals entgegen den Aussagen des WEG geschafft hat,
ist mir heute noch ein Rätsel. Für alle Abrechnungen (Grundsteuer,
Wasser, Gas, Müll) ist der jeweilige Eigentümer selbst verantwortlich.
Abgesehen vom Nachbarschaftsrecht und der Bauordnung unterliegen wir
keinen Beschränkungen. Weiterhin enthält sie die Option der
Realteilung, falls es gewünscht und möglich ist. Wäre heute möglich,
will aber keiner, wegen den Kosten. Wichtig dabei ist noch, wer zum
Verwalter bestellt wird (Kosten). Wir machen das abwechselnd praktisch
ehrenhalber selbst. Abgesehen von einem monatlichen Wohngeld von z.Zt.
5 Euro (für die Reparatur von Gemeinschaftseigentum (Spielplatz,
Zäune) entstehen keine weiteren Kosten aus der WEG. Einmal im Jahr
eine Eigentümerversammlung in der Kneipe, die meistens in einem Essen
endet. Ansonsten wie Realeigentum. Alle Probleme, die es durchaus gab,
wären auch bei Realeigentum entstanden und sind auch genauso gelöst
worden.
Tip (unabhängig von WEG): Achte bei einer Doppelhaushälfte auf die
Schallisolierung, sowohl bei den Hausmauern (2 aneinanderstoßende
Mauern mit Isolierung!), dem Treppenhaus als auch im Garten!
MfG
Claus


Top
 Profile
 
PostPosted: 2002-03-09 10:35:08
Online
Registered User

Joined: 2002-03-09 10:35:08
On Sat, 09 Mar 2002 02:07:56 +0100, Claus-Peter Fritz
<cpfr...@hrz1.hrz.tu-darmstadt.de> wrote:

Hi Claus,
- Hide quoted text -- Show quoted text ->Norbert Gohlke schrieb:
><snip>
>> Verfügt jemand über praktische Erfahrungen?
><snip>
>Das Modell haben wir hier seit 1980 mit 11 Häusern als Reihenhäuser
>bzw. Doppelhaushälften. So konnte der Acker maximal ausgenutzt bebaut
>werden. Die Sache steht und fällt mit der Teilungserklärung. Sie
>regelt das Zusammenleben. In unserer steht z.B., daß jeder Eigentümer
>so gestellt sein soll, als wenn es sich um Realeigentum handeln würde.
>Wie der Notar das damals entgegen den Aussagen des WEG geschafft hat,
>ist mir heute noch ein Rätsel. Für alle Abrechnungen (Grundsteuer,
>Wasser, Gas, Müll) ist der jeweilige Eigentümer selbst verantwortlich.
>Abgesehen vom Nachbarschaftsrecht und der Bauordnung unterliegen wir
>keinen Beschränkungen. Weiterhin enthält sie die Option der
>Realteilung, falls es gewünscht und möglich ist. Wäre heute möglich,
>will aber keiner, wegen den Kosten. Wichtig dabei ist noch, wer zum
>Verwalter bestellt wird (Kosten). Wir machen das abwechselnd praktisch
>ehrenhalber selbst. Abgesehen von einem monatlichen Wohngeld von z.Zt.
>5 Euro (für die Reparatur von Gemeinschaftseigentum (Spielplatz,
>Zäune) entstehen keine weiteren Kosten aus der WEG. Einmal im Jahr
>eine Eigentümerversammlung in der Kneipe, die meistens in einem Essen
>endet. Ansonsten wie Realeigentum. Alle Probleme, die es durchaus gab,
>wären auch bei Realeigentum entstanden und sind auch genauso gelöst
>worden.
>Tip (unabhängig von WEG): Achte bei einer Doppelhaushälfte auf die
>Schallisolierung, sowohl bei den Hausmauern (2 aneinanderstoßende
>Mauern mit Isolierung!), dem Treppenhaus als auch im Garten!

privatrechtlich könnt ihr vereinbaren was ihr wollt - und das
mag auch funktionieren solange sich alle dran halten.
Das Problem ist, wenn eine Partei aussteigt und klagt. Dann
wird das Gericht eine Entscheidungsgrundlage suchen - das WEG
Meiner Ansicht nach sind diese Konstrukte rechtlich nicht sauber.
Ich habe dies aus Interesse auch mal mit einem Fachmann in
Sachen WEG diskutiert. Der sieht das in der letzten Instanz
ebenso wie ich.
Ist nach WEG geteilt, ist WEG drin - und WEG maßgeblich.
Vereinbart ihr abweichendes, mag es gut gehen oder in die Hosen.
Ich habe hierzu im Netz einiges widersprüchliches gefunden - und
werde mal weiter studieren :-) Solche Konstrukte wie bei euch
werden praktiziert - das ultimative BGH-Urteil dazu im Streitfall
hab ich noch nicht gefunden :-) BGH VII ZR 193/ 99 könnte
was enthalten. Wenn es jemand findet bitte Link posten :-)
Gruß
Tobias


Top
 Profile
 
PostPosted: 2002-03-09 11:24:27
Online
Registered User

Joined: 2002-03-09 11:24:27
Oh, die positiven Meinungen häufen sich :-) unsere Haustrennwand wäre wie
folgt aufgebaut: unser Mauerwerk 17,5cm 6cm Isolierung Mauerwerk andere Haus
11,5cm. Unterschiedliche Mauerdicke lt. Bauträger wegen verschiedener
Schwingung = besserer Schallschutz.
Ist dies gut?
Gruß Norbert


Top
 Profile
 
PostPosted: 2002-03-09 11:29:21
Online
Registered User

Joined: 2002-03-09 11:29:21
Hallo Tobias,
wenn Du recht hättest, was ich bald glaube, welche Auswirkungen könnte dies
im Extremfall haben. ETW werden doch viel verkauft da müssten doch noch und
noch Prossesse geführt weden. Gibt es darüber hinaus bei einer
Eigentümergemeinschaft zu zweit weitere Fallstricke?
Gruß Norbert


Top
 Profile
 
PostPosted: 2002-03-09 11:38:14
Online
Registered User

Joined: 2002-03-09 11:38:14
On 9 Mar 2002 03:35:08 -0600, n...@cotse.net (nino) wrote:
>Ich habe hierzu im Netz einiges widersprüchliches gefunden - und
>werde mal weiter studieren :-) Solche Konstrukte wie bei euch
>werden praktiziert - das ultimative BGH-Urteil dazu im Streitfall
>hab ich noch nicht gefunden :-) BGH VII ZR 193/ 99 könnte
>was enthalten. Wenn es jemand findet bitte Link posten :-)

Auszug aus BGH VII ZR 193/ 99:
Zitat on
"Bei Wohnungseigentum, das aus zwei zu einem Doppelhaus
zusammengefügten Einfamilienhäusern besteht, stehen die Balkone und
das Dach der Häuser nicht im Sondereigentum. Demzufolge kann der
Bauherr, der zugleich Wohnungseigentümer eines der Häuser ist,
Mängelnachbesserungskosten gegen den Architekten auch wegen des
Balkons und Dachs des ihm nicht mehr gehörenden anderen Hauses geltend
machen."
Zitat off
Also entschied in diesem Falle das Gericht betreffend der für diese
Urteil relevanten Bauteile "Dach und Balkone" im Sinne des WEG.
Wie es wohl mit den anderen Bauteilen aussieht? Wie würde es ent-
scheiden, wenn ein Miteigentümer Renovierungskosten an seinem
SE gegenüber der Eigentümergemeinschaft geltend machen würde?
Um abschließend, und damit betrachte ich das Thema vorerst von
meiner Seite als erledigt (g), nochmal auf die Fragen von Norbert
zurückzukommen:
-Kann ich Dachziegelfarbe/ Fenster ändern:
Immer noch: nein
-Kann der ME Renovierungskosten geltend machen:
Immer noch: ja
-Kann ich abbrechen:
Immer noch: nein  (wobei Teileigentum ohne Sondereigentum
eh nicht zulässig ist).
Und das unabhängig davon was privatrechtlich für Vereinbarungen
geschlossen werden. Öffentliches Recht bricht Privatrecht.
Dass von diesem Entscheidungstenor des BGH abweichende
"Teilungserklärungen" teilweise tatsächlich vollzogen, sogar
empfohlen und notariel beglaubigt werden, ist mir ein Rätsel.
Gruß
Tobias


Top
 Profile
 
PostPosted: 2002-03-09 11:48:05
Online
Registered User

Joined: 2002-03-09 11:48:05
On Sat, 9 Mar 2002 11:29:21 +0100, "Norbert Gohlke"
<n...@gmx.de>
wrote:
Hi Norbert,
>wenn Du recht hättest, was ich bald glaube, welche Auswirkungen könnte
dies
>im Extremfall haben. ETW werden doch viel verkauft da müssten doch noch
und
>noch Prossesse geführt weden.

Werden auch :-)
> Gibt es darüber hinaus bei einer
>Eigentümergemeinschaft zu zweit weitere Fallstricke?

Es prüfe wer sich ewig bindet :-)


Top
 Profile
 
PostPosted: 2002-03-09 12:02:16
Online
Registered User

Joined: 2002-03-09 12:02:16
On Sat, 9 Mar 2002 11:24:27 +0100, "Norbert Gohlke"
<n...@gmx.de>
wrote:
Hi Norbert,
>Oh, die positiven Meinungen häufen sich :-) unsere Haustrennwand wäre
wie
>folgt aufgebaut: unser Mauerwerk 17,5cm 6cm Isolierung Mauerwerk andere
Haus
>11,5cm. Unterschiedliche Mauerdicke lt. Bauträger wegen verschiedener
>Schwingung = besserer Schallschutz.

Die Masse machts (Steinrohdichte)  - und eine zweilagige Trennfuge mit
versetzten Stößen (verhindern von Mörtelbrücken)  17,5 cm und dann
11,5 cm wird zur Kostenersparnis gewählt - und befindet sich im
unteren Bereich einer üblichen Gebäudetrennwandausbildung.
>Ist dies gut?

Weiß von Leuten in der Schweiz die so gebaut haben, daß sie wieder
wegen Beschwerden der Käufer auf min. 2x 17,5 cm zurückgegangen
sind :-)  
Im Grunde reicht euch aber eine 24 er gemeinsame Wand zum Wohnungs-
eigentum als Trennwand aus (entsprechender Steinrohdichte). Alles was
darüber hinausgeht, ist schon mal ein Vorteil :-)
Gruß
Tobias


Top
 Profile
 
Post new topic Reply to topic  [ 8 posts ] 




 Topics   Author   Replies   Views   Last post 
No new posts Danke für die Antworten (Realteilung/Grundstück)

Osman

11

1680

2002-03-08 17:46:25

Josef

No new posts Teilung in Bayern

Uwe

4

1454

2008-03-22 14:31:35

Uwe

No new posts Grundbuchkosten bei Teilung

Michael

1

603

2006-09-26 12:08:19

Michael

No new posts bei Wohungsneubezug nie auf GEZ Schreiben antworten?

Boris

25

477

2004-11-12 12:10:25

Marco

No new posts new kid in town: Danke für Eure eMails :-)

Hans

25

804

1998-06-25 00:00:00

Hans

No new posts Vielen Danke für die rege Anteilnahme

G.Oliver

14

1598

2003-01-23 15:51:06

Peter

No new posts bin auf der suche nach...

Michael

8

1784

2002-03-26 20:08:09

Thomas

No new posts Gesamtschuld nach Scheidung

Christian

13

736

2001-09-26 14:27:18

Michael

No new posts Sehnsucht nach Reikitreffen

Alexander

7

115

2007-04-17 13:13:10

Alexander

No new posts Arbeitsvermittlunbg nach §16 und 37 SGBIII

Patrick

4

987

2005-08-02 15:09:32

Patrick


Who is online

Users browsing this forum: Handwerkersoftware, villas in majorca, haushaltshilfe, prezenty gwiazdkowe, skuteczne pozycjonowanie, pozycjonowania, Gerd,Martin,Monika, 5 guests, żurawie hot girls Fast songs Hotele w Warszawie kredyt hipoteczny ,


New posts New posts    No new posts No new posts    Announce Announcement
New posts [ Popular ] New posts [ Popular ]    No new posts [ Popular ] No new posts [ Popular ]    Sticky Sticky
New posts [ Locked ] New posts [ Locked ]    No new posts [ Locked ] No new posts [ Locked ]    Moved topic Moved topic
You can post new topics in this forum
You can reply to topics in this forum
You cannot edit your posts in this forum
You cannot delete your posts in this forum
You cannot post attachments in this forum

Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group