On Wed, 15 May 2002 16:03:54 +0200, Sven Schelhorn
<sven.schelh...@t-online.de> wrote:
Hi Sven,
>Ist es nicht so, daß die NHK und der Baupreisindex bei der
>Wertermittlung zu Grunde liegt?
>Nur warum gibt es eigentlich eine Wertminderungsrichtline... ?
>Immobilien steigen doch eigentlich im Wert, sind doch schließlich auch
>Kapitalanlagen...
das Grundstück mag ja im Wert steigen, aber das Gebäude an sich nutzt
sich ab, d.h. alle Bauteile haben Lebensdauern, also Heizung,
Konstruktion etc.
Mit Ablauf dieser Lebensdauer sinkt das Einzelbauteil imr Wert auf
Null, steigt aber wieder durch Wartung, Erneuerung, Sanierung, d.h.
diese Maßnahmen erhöhen die Restlebensdauer. Im Augenblick
der Wertermittlung ist also der Zustand dieser Bauteile maßgeblich
um die "Restlebensdauer" abzuschätzen - und damit den
"Zeitwert"
im Verhältnis zu den Gestehungskosten (neu).
Dann sind noch andere Einflußgrößen maßgebend, z.B. wird
ein Mehrfamilienwohnhaus oder Bürogebäude immer eine
gewisse Rentabilität haben müssen. Also spielt eine Rolle, welche
Mietpreise am Markt möglich sind. (nach max. 20 Jahren muß sich
die Hütte amortisiert haben) u.s.w.
Habe das Spiel nur einmal betrieben, und auch schon ein paar
Jahre her - daher nur eine vage Richtung ...
im Grunde hast du einiges an Spielraum nach oben und unten - wie
es halt der Kunde braucht. Die meisten "Wertgutachten" die ich so
gesehen habe, erinnern mehr an eine Lotterie, da der ergentliche
Marktwert letztlich erst beim Verkauf feststeht :-)
Gruß
Tobias