Immobilien und Wohnungen

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PostPosted: 2002-05-14 13:27:47
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Joined: 2002-05-14 13:27:47
Hallo,
kann mir jemand ein paar Links, Literaturempfehlungen etc. zum Thema
Wertermittlung bestehender Gebäude geben?
Danke schon mal im voraus!
--
Ciao, SVEN


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PostPosted: 2002-05-14 14:03:06
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On Tue, 14 May 2002 13:27:47 +0200, Sven Schelhorn
<sven.schelh...@t-online.de> wrote:

Hi Sven,
Bundesanzeiger:
Kleiber,Simon,Weyers
Wertermittlungsverordnung 1988
Wertermittlungsrichtlinien 1991
ISBN 3-88784-634-6
dazu: Sammlung amtlicher Texte zur Wertermittlung
von Grundstücken
(da sind schöne Vorlagen drin)
von Wolfgang Kleiber
ISBN 3-88784-369-X
(gibt vielleicht schon was neueres)
Habe mir das einst mal für eine einzige Wertermittlung
gekauft, die dann von dem obskuren Finanzberater, bzw.
seines Kunden nie bezahlt wurde :-(
Gruß
Tobias


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PostPosted: 2002-05-14 14:24:50
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Joined: 2002-05-14 14:24:50
Sven Schelhorn <sven.schelh...@t-online.de> wrote:
>Hallo,
>kann mir jemand ein paar Links, Literaturempfehlungen etc. zum Thema
>Wertermittlung bestehender Gebäude geben?

In der Linkliste meiner Seite haben ich ein bisschen was zusammengetragen, hier

der Deep Link:
http://www.qbau.de/linkliste/links.php?cat=12
Gruss Bruno
--
__________________________________________________________
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PostPosted: 2002-05-14 21:23:01
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Joined: 2002-05-14 21:23:01
Hallo Sven,
Sven Schelhorn schrieb:
> kann mir jemand ein paar Links, Literaturempfehlungen etc. zum Thema
> Wertermittlung bestehender Gebäude geben?

Deine Frage hat mir mal wieder gezeigt, wie unbeständig das Internet als
Wissensquelle ist. Meine ursprünglich gute Linksammlung zu deiner
Anfrage zeigt in der Hauptsache ins Leere. Übbrig geblieben ist
        http://www.verkehrswert.de
dort ist die Rubrik "Normen" recht vollständig ausgestattet.
Vielleicht
bringt ausführliches Googeln weitere interessante Ergebnisse.
Grüße ...
--
    ______________
und  /schüüüüüüüß
Joachim Fuchsberger


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PostPosted: 2002-05-15 16:03:54
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Joined: 2002-05-15 16:03:54
Sven Schelhorn schrieb:
> Hallo,

Jetzt muß ich nochmal Fragen, nur interessehalber.
Ist es nicht so, daß die NHK und der Baupreisindex bei der
Wertermittlung zu Grunde liegt?
Nur warum gibt es eigentlich eine Wertminderungsrichtline... ?
Immobilien steigen doch eigentlich im Wert, sind doch schließlich auch
Kapitalanlagen...
Ich schilder mal kurz den Fall.
Ein Gebäude von 1991 wird von einer Firma an die Tochterfirma verkauft.
Finanzamt will Nachweis über die Richtigkeit der Verkaufssumme.
Soll man nun die ehemeligen Baukosten von 91 noch im Wert mindern, oder
müssen die Baukosten mit dem Preisindex (von 86 in 91 auf 103 in 02) auf
das heutige Niveau gebracht werden oder evtl. sogar gleich neu (mittels
NHK 95) berechnet werden ...und anschließend evtl. noch eine
Wertminderung (1%/Jahr, 1. Jahr verlustfrei) berücksichtigt werden?
Kurzum wie ermittelt man den Wert (mich interessiert also die
Vorgehensweise an sich)?
Oder muß hierbei meistens/immer ein Gutachter eine verbindliche Aussage
treffen?
--
Ciao, SVEN


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PostPosted: 2002-05-15 16:52:06
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Joined: 2002-05-15 16:52:06
On Wed, 15 May 2002 16:03:54 +0200, Sven Schelhorn
<sven.schelh...@t-online.de> wrote:

Hi Sven,
>Ist es nicht so, daß die NHK und der Baupreisindex bei der
>Wertermittlung zu Grunde liegt?
>Nur warum gibt es eigentlich eine Wertminderungsrichtline... ?
>Immobilien steigen doch eigentlich im Wert, sind doch schließlich auch
>Kapitalanlagen...

das Grundstück mag ja im Wert steigen, aber das Gebäude an sich nutzt
sich ab, d.h. alle Bauteile haben Lebensdauern, also Heizung,
Konstruktion etc.
Mit Ablauf dieser Lebensdauer sinkt das Einzelbauteil imr Wert auf
Null, steigt aber wieder durch Wartung, Erneuerung, Sanierung, d.h.
diese Maßnahmen erhöhen die Restlebensdauer. Im Augenblick
der Wertermittlung ist also der Zustand dieser Bauteile maßgeblich
um die "Restlebensdauer" abzuschätzen - und damit den
"Zeitwert"
im Verhältnis zu den Gestehungskosten (neu).
Dann sind noch andere Einflußgrößen maßgebend, z.B. wird
ein Mehrfamilienwohnhaus oder Bürogebäude immer eine
gewisse Rentabilität haben müssen. Also spielt eine Rolle, welche
Mietpreise am Markt möglich sind. (nach max. 20 Jahren muß sich
die Hütte amortisiert haben) u.s.w.
Habe das Spiel nur einmal betrieben, und auch schon ein paar
Jahre her - daher nur eine vage Richtung ...
im Grunde hast du einiges an Spielraum nach oben und unten - wie
es halt der Kunde braucht. Die meisten "Wertgutachten" die ich so
gesehen habe, erinnern mehr an eine Lotterie, da der ergentliche
Marktwert letztlich erst beim Verkauf feststeht :-)
Gruß
Tobias


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PostPosted: 2002-05-15 17:54:20
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Joined: 2002-05-15 17:54:20
nino schrieb:
> Hi Sven,

Hi Tobias,
> das Grundstück mag ja im Wert steigen, aber das Gebäude an sich nutzt
> sich ab, d.h. alle Bauteile haben Lebensdauern, also Heizung,
> Konstruktion etc.

Schon klar... Aber eine Immobilie ist doch eine Kapitalanlage, oder etwa
doch nicht???
> Mit Ablauf dieser Lebensdauer sinkt das Einzelbauteil imr Wert auf
> Null, steigt aber wieder durch Wartung, Erneuerung, Sanierung, d.h.
> diese Maßnahmen erhöhen die Restlebensdauer. Im Augenblick
> der Wertermittlung ist also der Zustand dieser Bauteile maßgeblich
> um die "Restlebensdauer" abzuschätzen - und damit den
"Zeitwert"
> im Verhältnis zu den Gestehungskosten (neu).
> Dann sind noch andere Einflußgrößen maßgebend, z.B. wird
> ein Mehrfamilienwohnhaus oder Bürogebäude immer eine
> gewisse Rentabilität haben müssen. Also spielt eine Rolle, welche
> Mietpreise am Markt möglich sind. (nach max. 20 Jahren muß sich
> die Hütte amortisiert haben) u.s.w.

Das ist mir klar, aber der Verkaufspreis ist ja nach der
"Abschreibung"
nicht gleich Null, oder?
Oder muß man das von zwei Sieten sehen?
> Habe das Spiel nur einmal betrieben, und auch schon ein paar
> Jahre her - daher nur eine vage Richtung ...

Naja, ich hätte schon jemand vor Ort, der sich damit auskennt, aber ich
dachte das ganz sei nicht sooo kompliziert bzw. gibt es eine Circa
Formel, wie auch beim Neubau (BRI->NHK->BP-Index), mit der man das
zumindest grob mal anpeilen kann.
> im Grunde hast du einiges an Spielraum nach oben und unten - wie
> es halt der Kunde braucht. Die meisten "Wertgutachten" die ich
so
> gesehen habe, erinnern mehr an eine Lotterie, da der ergentliche
> Marktwert letztlich erst beim Verkauf feststeht :-)

Das glaube ich, genauso, wie ich glaube, daß dies verbindlich sowieso
nur ein Gutachter machen kann, aber in solch einem Fall, z.B. Finanzamt,
wäre das ja etwas übertrieben, oder?
> Gruß
> Tobias

Danke für Dein Interesse.
--
Ciao, SVEN


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PostPosted: 2002-05-15 21:11:34
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Joined: 2002-05-15 21:11:34
"Sven Schelhorn" <sven.schelh...@t-online.de> schrieb im
Newsbeitrag
news:3CE284AC.1A62DCBC@t-online.de...
> gibt es eine Circa Formel, wie auch beim Neubau (BRI->NHK-
> BP-Index), mit der man das zumindest grob mal anpeilen kann.
> Ciao, SVEN

Hallo Sven,
wenn es Dir als Anhalt etwas helfen sollte; also ich habe hier eine
Wertschätzung aus dem Jahre 1985 vorliegen über ein 1 1/2 gesch.
Doppelhaus im Raum Kaiserslautern.
Sofern Du damit etwas anfangen kannst, lege ich selbstverständlich
gerne die 4 Blatt auf den Scanner oder lege sie in das Faxgerät.
--
Viele Grüße aus der Pfalz
Klaus Klabisch
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Ron Sommer abgelöst werden
sollte.


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