Immobilien und Wohnungen

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PostPosted: 2003-05-28 18:02:46
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Joined: 2003-05-28 18:02:46
Hallo zusammen,
ich bin derzeit auf der Suche nach einer Eigentumswohnung und könnte
mir einen innerstädtischen Altbau um 1900 gut vorstellen. Da ich
gerade wieder so ein Haus besichtigt habe, dass in ein paar Jahren
eine Fassadensanierung bekommen soll, stellt sich mir die Frage nach
den Anforderungen der EnEV. Das Haus hat wohl 50cm Vollziegelmauerwerk
und damit k-Wert 1,4. Damit ist IMHO bei einer Fassadenerneuerung eine
Dämmung vorgeschrieben.
Nun hat das Haus aber Sichtmauerwerk mit Gesimsen und Laibungen aus
Werkstein, was auch dessen Reiz ausmacht. Das Nachbarhaus (Doppelhaus)
wurde bereits sehr schön saniert, wohl noch vor der EnEV.
Wenn ich mir diese Wohnung kaufen würde, oder auch eine vergleichbare
und in ein paar Jahren das Haus in Styropor verpackt werden müßte,
würde ich mich sicher schwarz ärgern.
Auf dem Weg dorthin habe ich ein anderes altes Haus gesehen, dass
gerade verpackt wird. Gesimse schon abgeschlagen...:-(
Gibt es da Auswege auch ohne Denkmalschutz auf dem Haus? Es gibt ja
auch die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung.
Kennt jemand erfolgreiche "Rettungsmaßnahmen" für das Flair alter
Stadtviertel?
Viele Grüße
Stefan Koppmann


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PostPosted: 2003-05-30 10:10:04
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Joined: 2003-05-30 10:10:04
Stefan Koppmann <stefan.koppm...@macropool.com> schrieb:
>ich bin derzeit auf der Suche nach einer Eigentumswohnung und könnte
>mir einen innerstädtischen Altbau um 1900 gut vorstellen. Da ich
>gerade wieder so ein Haus besichtigt habe, dass in ein paar Jahren
>eine Fassadensanierung bekommen soll, stellt sich mir die Frage nach
>den Anforderungen der EnEV. Das Haus hat wohl 50cm Vollziegelmauerwerk
>und damit k-Wert 1,4. Damit ist IMHO bei einer Fassadenerneuerung eine
>Dämmung vorgeschrieben.

Nein, siehe auch http://clausmeier.tripod.com/enev1.htm
Gruss Dietmar
--
Alles Weitere später, alles Nähere nie.


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PostPosted: 2003-05-30 11:58:49
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Joined: 2003-05-30 11:58:49
Stefan Koppmann wrote:

...
> Das Haus hat wohl 50cm Vollziegelmauerwerk
> und damit k-Wert 1,4. Damit ist IMHO bei einer Fassadenerneuerung eine
> Dämmung vorgeschrieben.

Nein, abgesehen von den bereits geposteten energetischen Aspekten,
welche gegen eine zusätzliche äußere Wärmedämmung sprechen, ist
juristisch die Einhaltung der ENEV nicht erforderlich: Das Gebäude hat
so wie es steht Bestandsschutz. Der / die Eigentümer können die Fassade
technisch "modernisieren", wenn ihnen danach ist - aber niemand wird

einen entsprechenden Zwang ausüben können. Eine fachkundige Sanierung
(Anstrich, eventuell Putz) reicht völlig aus und mehr sollte an den
Massivwänden auch garnicht getan werden.
Wolfgang


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PostPosted: 2003-05-30 14:24:21
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Joined: 2003-05-30 14:24:21
Wolfgang Thiessen <wthies...@addcom.de> schrieb
> ...Der / die Eigentümer können die Fassade
> technisch "modernisieren", wenn ihnen danach ist - aber niemand
wird
> einen entsprechenden Zwang ausüben können. Eine fachkundige Sanierung
> (Anstrich, eventuell Putz) reicht völlig aus und mehr sollte an den
> Massivwänden auch garnicht getan werden.

Mir hat das Bauamt meine Fassade stillgelegt, weil ich für einen
Farbanstrich keine Baugenehmigung hatte. Passiert in NDS, ca 3 Jahre her
(wurde hier auch kurz angesprochen).
Horst


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PostPosted: 2003-05-30 14:28:09
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Joined: 2003-05-30 14:28:09
Horst Kalevar wrote:
> Mir hat das Bauamt meine Fassade stillgelegt, weil ich für einen
> Farbanstrich keine Baugenehmigung hatte. Passiert in NDS, ca 3 Jahre her

Du hattest die Fassadenfarbe nur in identischem Farbton erneuern lassen,
sonst nichts weiter?
Wolfgang


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PostPosted: 2003-05-30 14:55:36
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Joined: 2003-05-30 14:55:36
Wolfgang Thiessen <wthies...@addcom.de> schrieb
> > Mir hat das Bauamt meine Fassade stillgelegt, weil ich für einen
> > Farbanstrich keine Baugenehmigung hatte. Passiert in NDS, ca 3 Jahre

her
> Du hattest die Fassadenfarbe nur in identischem Farbton erneuern
lassen,
> sonst nichts weiter?

Ne, andere Farbe sollte schon sein. Damals [tm] ging dieser Threat:
http://makeashorterlink.com/?H503320C4
Ich hab im Moment immernoch Streß mit der unteren Denkmalbehörde, weil
der Jetztzustand (2 Wände grundiert 1 Wand alt) wohl gelistet ist und
ich diesen Zustand erhalten muß. Was für ein Hohn/Werbung für einen
Malerbetrieb.
Horst


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PostPosted: 2003-05-30 16:09:47
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Joined: 2003-05-30 16:09:47
Horst Kalevar wrote:
>>> Mir hat das Bauamt meine Fassade stillgelegt, weil ich für einen

>>> Farbanstrich keine Baugenehmigung hatte. Passiert in NDS, ca 3
Jahre
>>> her.
>> Du hattest die Fassadenfarbe nur in identischem Farbton erneuern
>> lassen, sonst nichts weiter?
> Ne, andere Farbe sollte schon sein. Damals [tm] ging dieser Threat:
<http://makeashorterlink.com/?H503320C4>;

Aha, na das geht natürlich nicht. ;-)
In der Sache ist das trotzdem sehr ärgerlich für Dich.
Aber zu Aufklärung des OP: Weder Landesbauordnung noch EneV waren hier
des Hasen Tod, sondern das Landesdenkmalschutzgesetz. Beim OP hatte ich
die Frage aber auch ganz anders verstanden: Nicht "_darf_ gedämmt
werden?", sondern "_muß_ gedämmt werden?". Ersteres ja (wenn
auch
bauphysikalisch nur begrenzt sinnvoll), letzteres nein, solange keine
genehmigungsbedürftigen baulichen Veränderungen stattfinden.
Wolfgang


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PostPosted: 2003-05-31 08:25:08
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Joined: 2003-05-31 08:25:08
Hallo zusammen,
Wolfgang Thiessen <wthies...@addcom.de> schrieb:
>Aber zu Aufklärung des OP: Weder Landesbauordnung noch EneV waren hier
>des Hasen Tod, sondern das Landesdenkmalschutzgesetz. Beim OP hatte ich
>die Frage aber auch ganz anders verstanden: Nicht "_darf_ gedämmt
>werden?", sondern "_muß_ gedämmt werden?".

Genau so war die Frage gemeint und ist damit für mich ausreichend
beantwortet. Vielen Dank für die Antworten :-)
>bauphysikalisch nur begrenzt sinnvoll), letzteres nein, solange keine
>genehmigungsbedürftigen baulichen Veränderungen stattfinden.

Das hatte ich falsch verstanden, ich dachte jede Fassadenerneuerung ab
20% Fläche erzwingt die Anwendung der EnEV.
Eine Stein- und Fugenausbesserung bzw. neuer Putz und Farbgestaltung
ist wohl nicht genehmigungspflichtig, wenn kein Denkmalschutz besteht.
Über die Sinnhaftigkeit habe ich mich bereits informiert und halte die
Argumentation dagegen z.B. von dem per Link erwähnten Prof. C. Maier
für glaubwürdig.
Viele Grüße
Stefan Koppmann


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