Zum Thema Kosten wurde vor einiger Zeit ein Beitrag gepostet, mit dem man sich
-- wie ich finde -- vor dem Gang zum Notar auf jedenfall mal auseinandersetzen
sollte:
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Zitatanfang:
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Die Notarkosten sind in der sog. "Kostenordnung" bundesweit
einheitlich
festgelegt.
Sie richten sich nach dem Geschäftswert (bei einem Ehevertrag dem Vermögen
der
zukünftigen Eheleute bei Vertragsabschluß) und einem Faktor (15/10 bei einem
Ehevertrag). Der genau Wert kann anhand dieser Daten in der sog.
"Gebührentabelle"
nachgeschlagen werden. Dazu kommen dann noch Auslagen und die MwSt. (Details
siehe
http://www.notar-schwarzer.de/gebtab.htm). So kostet z.B. ein Ehevertrag
bei
einem Geschäftswert von 100'000 DM ca. 450 - 500 DM.
ACHTUNG:
- Die Kostenordnung ist eine reine Farce (, um den überzogenen
Notargebühren
den
anschein der objektiven Richtigkeit zu verleihen). Der Geschäftswert
ist ein
dehnbarer
Begriff. Wenn keine Immobilien oder Depots vorhanden sind, dann wird eben das
Auto
geschätzt, die Hausratversicherung zu Rate gezogen oder das Nettoeinkommen
hochgerechnet. Da kommt bei jedem ein ordentliches Sümmchen zusammen.
Lassen Sie sich nicht ausnehmen!!! Um einen Ehevertrag aufzusetzen und zu
beurkunden, muß der Notar nicht über alle Details ihrer
Vermögensverhältnisse
bescheid
wissen. Auch wenn er versuchen wird, ihnen genau das zu suggerieren.
- Die Behauptung, daß das Beratungsgespräch (erster von zwei Notarbesuchen)
kostenfrei sei, ist schlichtweg falsch. Sollte es in Folge des Gespräches zu
einer
Beurkudung kommen, so sind die Kosten für das Beratungsgespräch lediglich in
der
Beurkundungsgebühr enthalten. ABER: Sollten Sie sich nach der Beratung gegen
einen
Vertrag entscheiden (z.B. weil es Ihnen zuviel kostet), so bekommen Sie eine
Rechnung!!! (In meinem Fall wurden mehrere hundert DM in Rechnung gestellt,
weil ich
genau das wissen wollte wonach hier gefragt wurde: "Wieviel kostet ein
Ehevertrag."
Meine telefonische Anfrage beim Notariat wurde damit beanwortet, daß dies nur
in
einem perönlichen Gesrpäch zu klären wäre. Als mir die Sache nach dem
Gespräch
zu
teuer war, kam dann die Rechnung. Obwohl ich nach den Kosten für das
Gespräch
gefragt hatte, wurde ich im vorhinein nicht darüber aufgeklärt. Und es
entspricht
schließlich der allgemeinen Geschäftspraxis in Deutschland daß man für
Informationen
über ein Produkt das man kaufen möchte oder eine Dienstleistung die man in
Anspruch
nehmen möchte bezahlen muß. -- Zumindest bei Notaren.)
- Seien Sie sich im klaren darüber, daß im Falle einer Scheidung ein Richter
sich (z.B.
mit Hilfe des Sittenwidrigkeitsparagraphen) über die im Ehevetrag
geschlossenen
Vereinbarungen hinwegsetzen kann oder daß er die Vereinbarungen anders
interpretiert
als ursprünglich beabsichtigt. Für solche Fehler im Vertrag zahlen SIE nicht
der Notar.
- Haben Sie schlechtes über den Notar vorort gehört, dann gehen Sie zu einem
anderen.
Sie können Ihren Notar frei wählen.
Insgesamt ist der Ehevertrag vorallem eines: Ein lukratives Nebeneinkommen
für
Notare.
Eine heilige Kuh, die längst geschlachtet gehört. Aber anstatt sich mit
diesem
Thema
kritisch auseinanderzusetzen und aufzuklären wird in der öffentlichen
Diskussion immer
nur die Angst vor einer möglichen Scheidung geschürt, der man mit einem
Ehevertrag
begegnen müßte.
Die Beantwortung folgender Fragen bei der standesamlichen Trauung würden
vermutlich einen großteil aller Eheverträge überflüssig machen:
* Gütertrennung: Ja/Nein
* Nach-ehelicher Unterhalt: Ja/Nein
* Versorgungsausgleich: Ja/Nein
* Ergänzt durch Ehevertrag: ....
und jedem Bürger hunderte bis tausende von Mark sparen.
Aber bei so lebensbestimmenden Eregnissen wie Immobilienkauf, Tod oder
Eheschließung kann man dem Bürger ruhig etwas tiefer in die Tasche greifen.
Schließlich
handelt es sich hierbei zumeist um einmalige Ereignisse bei denen man keine
Zeit hat den
Notarkosten große Beachtung zu schenken. Und hat man erst in den saueren
Apfel
gebissen und gezahlt, dann sind es ja nur noch die anderen die ausgenommen
werden.
Disclaimer: Meine Meinung beruhend auf meinen persönlichen Erfahrungen.
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Zitatende
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(Der Autor zog es vor anonym zu bleiben)