Immobilien und Wohnungen

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PostPosted: 2002-10-23 09:44:47
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Joined: 2002-10-23 09:44:47
hallo leute,
fragen:
* gibt es Kriterien, die einen preislichen Unterschied zw. ETW und
(Reihenhaus) EFH  r e c h t f e r t i g e n  ?
* Kann ich das per Staatsanwalt (Betrug) durchsetzen, siehe unten?
tatsache:
* vor 1 und 1/4 jahr erwarb ich eine ETW mit Sondernutzungsanteil (ca.
1/4) an Grundstücksfläche (vorgang ist noch nicht abgeschlossen.).
* fakt ist, dass ich einen Kauffpreiss für ein Reihenhaus zahlte,
aber eine ETW mit Sondernutzungrecht an Grundstück erhielt
vorgechichte:
* mir wurde immer ein Reihenhaus vorgegaukelt (annoncen vom  immo.makler
bzw. mündliche Zusicherungen vom bauträger (du GU-schwein, zahle das
geld aus für deine erteilten aufträge an deine auftragnehmer, die die
leistung ordnungsgemäss ablieferten, aus, von mir hat du schon das geld
bekommen 8-{ )


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PostPosted: 2002-10-23 10:55:35
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Joined: 2002-10-23 10:55:35
udoline 96I wrote:
> fragen:
> * gibt es Kriterien, die einen preislichen Unterschied zw. ETW und
> (Reihenhaus) EFH  r e c h t f e r t i g e n  ?

Sicher nicht. Eine Imobilie hat zu einem bestimmten Zeitpunkt einen
Verkehrswert, nach dem eine Bank z.B. einen Kredit bewilligt.
Sollte diese Wertermittlung "getürkt" worden sein, so gab es Fälle

mit von der Bank gestellten Gutachten, die einen wesentlich zu hohen
Kaufpreis auswiesen, kann man versuchen....
Hat man ohne Gutachten gekauft, IANAL Pech.
> tatsache:
> * vor 1 und 1/4 jahr erwarb ich eine ETW mit Sondernutzungsanteil (ca.
> 1/4) an Grundstücksfläche (vorgang ist noch nicht abgeschlossen.).
> * fakt ist, dass ich einen Kauffpreiss für ein Reihenhaus zahlte,
> aber eine ETW mit Sondernutzungrecht an Grundstück erhielt

Du hast den Kaufpreis dafür bezahlt, was Dir in der Bau-Beschreibung
mitgeteilt wurde. Wenn dort steht, zwei Bäder, dann kannst Du auf zwei
Bädern bestehen. Wenn dort nicht steht "Reihenhaus", dann ist es
keines.
Ich vermute also eine Wohnung über der von Dir erworbenen?
Zudem kommt, in der Regel ist die Grundfläche des Sondereigentums nicht
der Wohnung zugeschlagen, die das Sondernutzungsrecht besitzt, sondern
die gesamte Fläche wird in Miteigentumsanteile gesplittet, aber das
muß der Teilungplan aussagen.
> vorgechichte:
> * mir wurde immer ein Reihenhaus vorgegaukelt (annoncen vom
> immo.makler bzw. mündliche Zusicherungen vom bauträger

...mündlich :-), na dann viel Spaß.
Wobei ich nicht sicher bin, ob Begriffe wie "Reihenhaus" überhaupt
exakt definiert sind. Ein Bekannter wohnt in einem, ca. 8 Häuser
Wand in Wand, der Bauträger bestand auf einem anderen, besser klingenden
Begriff, in etwa wie "nichtfreistehendes Einfamilienhaus" oder
sö...
--
regards, Andreas


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PostPosted: 2002-10-23 16:20:44
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Joined: 2002-10-23 16:20:44
udoline 96I schrieb:
> hallo leute,
> fragen:
> * gibt es Kriterien, die einen preislichen Unterschied zw. ETW und
> (Reihenhaus) EFH  r e c h t f e r t i g e n  ?

Sicher. Das wichtigste dieser Kriterien nennt sich "Markt".
> tatsache:
> * vor 1 und 1/4 jahr erwarb ich eine ETW mit Sondernutzungsanteil (ca.
> 1/4) an Grundstücksfläche (vorgang ist noch nicht abgeschlossen.).
> * fakt ist, dass ich einen Kauffpreiss für ein Reihenhaus zahlte,
> aber eine ETW mit Sondernutzungrecht an Grundstück erhielt

Ein Reihenhaus kann als Einzelhaus realisiert werden oder als
Sondereigentum einer Gemeinschaftswohnanlage. Das ändert am Namen
"Reihenhaus" nichts. Ganz analog übrigens die berühmte
Doppelhaushälfte,
die ja auch nur ein Reihenhaus in einer 2er-Reihe ist :-)
Soll eine Reihenhausanlage als Einzelhäuser geplant werden statt nach
WEG, dann wird das tatsächlich sehr viel teurer. Das fängt bei der
Grundstücksteilung an, geht über die Erschließung, hat viel mit Statik
zu tun (ein eigenständiges Haus muß auch ohne die Nachbarhäuser stehen
können, eine Wohnung aber nicht ohne die nachbarwohnungen), und hört
beim Brandschutz (Brandwände zwischen den eigenständigen Häusern,
Abstand der Fenster vom Nachbarhaus wg Brandüberschlag, kein
durchgehendes Dach usw) noch lange nicht auf.
Das nächste Mal erkundigst Du Dich, was Du kaufst, bevor Du irgend
welche Verträge unterschreibst.
Tom Berger
--
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PostPosted: 2002-10-23 16:29:51
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Joined: 2002-10-23 16:29:51
Luidger Roeckrath schrieb:
> On Wed, 23 Oct 2002, Tom Berger wrote:
> > Das nächste Mal erkundigst Du Dich, was Du kaufst, bevor Du irgend
> > welche Verträge unterschreibst.
> Solche Verträge werden vom Notar beurkundet und nicht per Handschlag
> besiegelt. Da sollte schon allen Beteiligten klar sein, was da eigentlich

> genau verkauft wird. Das erscheint mir doch alles reichlich dubios.

Mir allerdings auch. Aber ein Reihenhaus kann nun mal das sein oder was
anderes. Wenn jemand beim Notar einen Kaufvertrag über einen
Miteigentumsanteil mit Sondereigentum unterschreibt, und danach auf die
Idee kommt, er wäre ein Einzeleigentum, erworben dann sollte er halt
jetzt so schlau geworden sein, daß er vor dem nächsten Immobilienkauf
einen Fachmann zu Rate zieht.
Er sagt, er hätte neu gebaut. Dann muß man er sich auch fragen lassen,
was er sich denn so gedacht hat, wem die in die Pläne eingezeichneten
Wege gehören, die zu seinem Haus führen, und ob das Nachbargrundstück
wirklich eine Grunddienstbarkeit eingetragen hat für die Durchleitung
seiner Wasser- und Abwaserleitung, wo er den Strom herkriegt usw ...
Tom Berger
--
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PostPosted: 2002-10-23 16:34:06
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Joined: 2002-10-23 16:34:06
- Hide quoted text -- Show quoted text -Andreas Berger wrote:
> udoline 96I wrote:
>>fragen:
>>* gibt es Kriterien, die einen preislichen Unterschied zw. ETW und
>>(Reihenhaus) EFH  r e c h t f e r t i g e n  ?
> Sicher nicht. Eine Imobilie hat zu einem bestimmten Zeitpunkt einen
> Verkehrswert, nach dem eine Bank z.B. einen Kredit bewilligt.
> Sollte diese Wertermittlung "getürkt" worden sein, so gab es
Fälle
> mit von der Bank gestellten Gutachten, die einen wesentlich zu hohen
> Kaufpreis auswiesen, kann man versuchen....
> Hat man ohne Gutachten gekauft, IANAL Pech.

* also muss ich mich mit der bank rumärgern, wenn ich mich auf einen
preiskampf einlassen sollte, nicht mit dem immobilienhändler ?
* gib's da irgendwelche verfahren, um abzuschätzen, wieviel das objekt,
ETW (etagenwohnung) mit sondernutzung an grundstück, wert ist ?
ich weiss, wenn ich zu einem anderen immo.händler gehe, das objekt zum
kauf anbiete, heulen werde (zwecks preisverfall ...).
* sollten sich da enorme preisdifferenzen ergeben, bezgl. kaufpreis
kontra aktueller wert(preis), muss ich handeln. welche strategie sei mir
hier empfohlen und wer muss alles berücksichtigt werden (dran glauben).?!
 >
- Hide quoted text -- Show quoted text ->>tatsache:
>>* vor 1 und 1/4 jahr erwarb ich eine ETW mit Sondernutzungsanteil (ca.

>>1/4) an Grundstücksfläche (vorgang ist noch nicht abgeschlossen.).
>>* fakt ist, dass ich einen Kauffpreiss für ein Reihenhaus zahlte,
>>aber eine ETW mit Sondernutzungrecht an Grundstück erhielt
> Du hast den Kaufpreis dafür bezahlt, was Dir in der Bau-Beschreibung
> mitgeteilt wurde. Wenn dort steht, zwei Bäder, dann kannst Du auf zwei
> Bädern bestehen. Wenn dort nicht steht "Reihenhaus", dann ist
es keines.
> Ich vermute also eine Wohnung über der von Dir erworbenen?
> Zudem kommt, in der Regel ist die Grundfläche des Sondereigentums nicht
> der Wohnung zugeschlagen, die das Sondernutzungsrecht besitzt, sondern
> die gesamte Fläche wird in Miteigentumsanteile gesplittet, aber das
> muß der Teilungplan aussagen.
>>vorgechichte:
>>* mir wurde immer ein Reihenhaus vorgegaukelt (annoncen vom
>>immo.makler bzw. mündliche Zusicherungen vom bauträger
> ...mündlich :-), na dann viel Spaß.
> Wobei ich nicht sicher bin, ob Begriffe wie "Reihenhaus"
überhaupt
> exakt definiert sind. Ein Bekannter wohnt in einem, ca. 8 Häuser
> Wand in Wand, der Bauträger bestand auf einem anderen, besser klingenden

> Begriff, in etwa wie "nichtfreistehendes Einfamilienhaus" oder
sö...

* ich hörte (so ein gerücht) mal was wie propekthaftung durch einen
immobilenmakler ... ?!
vg. und dank fuer euere mühen,
udoline


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PostPosted: 2002-10-23 16:51:14
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Joined: 2002-10-23 16:51:14
- Hide quoted text -- Show quoted text -Tom Berger wrote:
> Luidger Roeckrath schrieb:
>>On Wed, 23 Oct 2002, Tom Berger wrote:
>>>Das nächste Mal erkundigst Du Dich, was Du kaufst, bevor Du
irgend
>>>welche Verträge unterschreibst.
>>Solche Verträge werden vom Notar beurkundet und nicht per Handschlag
>>besiegelt. Da sollte schon allen Beteiligten klar sein, was da
eigentlich
>>genau verkauft wird. Das erscheint mir doch alles reichlich dubios.
> Mir allerdings auch. Aber ein Reihenhaus kann nun mal das sein oder was
> anderes. Wenn jemand beim Notar einen Kaufvertrag über einen
> Miteigentumsanteil mit Sondereigentum unterschreibt, und danach auf die
> Idee kommt, er wäre ein Einzeleigentum, erworben dann sollte er halt
> jetzt so schlau geworden sein, daß er vor dem nächsten Immobilienkauf
> einen Fachmann zu Rate zieht.

 >
* beim nächstenmal mit:
   gutachter,
   anwalt
   und
   baubetreuer oder -sachverständiger
> Er sagt, er hätte neu gebaut. Dann muß man er sich auch fragen lassen,
> was er sich denn so gedacht hat, wem die in die Pläne eingezeichneten
> Wege gehören, die zu seinem Haus führen, und ob das Nachbargrundstück
> wirklich eine Grunddienstbarkeit eingetragen hat für die Durchleitung
> seiner Wasser- und Abwaserleitung, wo er den Strom herkriegt usw ...

 >
* auf ein grundstück, sanierter altbau:
zwei zusammenstehende häuser mit je
  + 2 ETW
  + 2 Keller
  + dach, haushülle ist noch unklar ?
  + 1 gemeinsam genutztes treppenhaus, kellerbereich
  + 1 gemeinsam genutzten fussweg, zufahrt
* alle hauptanschlüsse medien (wasser,abwasser,tel.,kabel) des
grundstückes befinden sich bei mir.
 >
- Hide quoted text -- Show quoted text -> Tom Berger


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PostPosted: 2002-10-23 16:55:18
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Joined: 2002-10-23 16:55:18
udoline 96I schrieb:
> * auf ein grundstück, sanierter altbau:
> zwei zusammenstehende häuser mit je
>   + 2 ETW
>   + 2 Keller
>   + dach, haushülle ist noch unklar ?
>   + 1 gemeinsam genutztes treppenhaus, kellerbereich
>   + 1 gemeinsam genutzten fussweg, zufahrt
> * alle hauptanschlüsse medien (wasser,abwasser,tel.,kabel) des
> grundstückes befinden sich bei mir.

Was bedeutet das? Warum schreibst Du das so hin, als sei es eine Antwort
auf eien von mir gestellte Frage?
Was hast Du gekauft? Und was hast Du gedacht, was man Dir verkauft? Und
wer ist warum für ein eventuelles Mißverständnis verantwortlich?
Tom Berger
--
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PostPosted: 2002-10-23 17:13:30
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Joined: 2002-10-23 17:13:30
- Hide quoted text -- Show quoted text -Tom Berger wrote:
> udoline 96I schrieb:
>>* auf ein grundstück, sanierter altbau:
>>zwei zusammenstehende häuser mit je
>>  + 2 ETW
>>  + 2 Keller
>>  + dach, haushülle ist noch unklar ?
>>  + 1 gemeinsam genutztes treppenhaus, kellerbereich
>>  + 1 gemeinsam genutzten fussweg, zufahrt
>>* alle hauptanschlüsse medien (wasser,abwasser,tel.,kabel) des
>>grundstückes befinden sich bei mir.
> Was bedeutet das? Warum schreibst Du das so hin, als sei es eine Antwort
> auf eien von mir gestellte Frage?

 >>Er sagt, er hätte neu gebaut. Dann muß man er sich auch fragen
lassen,
* weil ich nicht neubaute, sondern sanierte !
* weil ich Euch einen eindruck verschaffen wollte.
- Hide quoted text -- Show quoted text -> Was hast Du gekauft? Und was hast
Du gedacht, was man Dir verkauft? Und
> wer ist warum für ein eventuelles Mißverständnis verantwortlich?
> Tom Berger


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