udoline 96I wrote:
> fragen:
> * gibt es Kriterien, die einen preislichen Unterschied zw. ETW und
> (Reihenhaus) EFH r e c h t f e r t i g e n ?
Sicher nicht. Eine Imobilie hat zu einem bestimmten Zeitpunkt einen
Verkehrswert, nach dem eine Bank z.B. einen Kredit bewilligt.
Sollte diese Wertermittlung "getürkt" worden sein, so gab es Fälle
mit von der Bank gestellten Gutachten, die einen wesentlich zu hohen
Kaufpreis auswiesen, kann man versuchen....
Hat man ohne Gutachten gekauft, IANAL Pech.
> tatsache:
> * vor 1 und 1/4 jahr erwarb ich eine ETW mit Sondernutzungsanteil (ca.
> 1/4) an Grundstücksfläche (vorgang ist noch nicht abgeschlossen.).
> * fakt ist, dass ich einen Kauffpreiss für ein Reihenhaus zahlte,
> aber eine ETW mit Sondernutzungrecht an Grundstück erhielt
Du hast den Kaufpreis dafür bezahlt, was Dir in der Bau-Beschreibung
mitgeteilt wurde. Wenn dort steht, zwei Bäder, dann kannst Du auf zwei
Bädern bestehen. Wenn dort nicht steht "Reihenhaus", dann ist es
keines.
Ich vermute also eine Wohnung über der von Dir erworbenen?
Zudem kommt, in der Regel ist die Grundfläche des Sondereigentums nicht
der Wohnung zugeschlagen, die das Sondernutzungsrecht besitzt, sondern
die gesamte Fläche wird in Miteigentumsanteile gesplittet, aber das
muß der Teilungplan aussagen.
> vorgechichte:
> * mir wurde immer ein Reihenhaus vorgegaukelt (annoncen vom
> immo.makler bzw. mündliche Zusicherungen vom bauträger
...mündlich :-), na dann viel Spaß.
Wobei ich nicht sicher bin, ob Begriffe wie "Reihenhaus" überhaupt
exakt definiert sind. Ein Bekannter wohnt in einem, ca. 8 Häuser
Wand in Wand, der Bauträger bestand auf einem anderen, besser klingenden
Begriff, in etwa wie "nichtfreistehendes Einfamilienhaus" oder
sö...
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regards, Andreas