Immobilien und Wohnungen

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PostPosted: 2003-07-06 12:15:20
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Joined: 2003-07-06 12:15:20
- Hide quoted text -- Show quoted text -Martin Baldin wrote:
> Hallo NG.
> Ich habe mich bei Ansicht einer interessanten Immobilie zur
> Unterschrift einer Reservierung mit Reservierunggebühr hinreißen
> lassen. Ein paar schlaflose Nächte späte möchte ich nun doch lieber
> von der Reservierung zurücktreten, aber nicht die 1000 EUR
> Reservierungsgebühr einbüßen, die ich ja zum Glück noch nicht
> überwiesen habe.
> Welche gesetzliche Grundlage gibt es um z.B. innehalb von 7 Tagen von
> der Reservierung zurück zu treten?
> Beim Immobilienkauf von Emotionen geleiteter
> Martin

Kleiner Zusatz: die Reservierung war kein Vorvertrag, schon gar kein
notariell beglaubigter. Auch der Hausbesitzer hat nicht unterschrieben.


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PostPosted: 2003-07-06 12:13:12
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Joined: 2003-07-06 12:13:12
Hallo NG.
Ich habe mich bei Ansicht einer interessanten Immobilie zur
Unterschrift einer Reservierung mit Reservierunggebühr hinreißen
lassen. Ein paar schlaflose Nächte späte möchte ich nun doch lieber von
der Reservierung zurücktreten, aber nicht die 1000 EUR
Reservierungsgebühr einbüßen, die ich ja zum Glück noch nicht
überwiesen habe.
Welche gesetzliche Grundlage gibt es um z.B. innehalb von 7 Tagen von
der Reservierung zurück zu treten?
Beim Immobilienkauf von Emotionen geleiteter
Martin


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PostPosted: 2003-07-06 13:24:01
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"Martin Baldin" <tc...@gmx.ch> schrieb:
>Kleiner Zusatz: die Reservierung war kein Vorvertrag, schon gar kein
>notariell beglaubigter. Auch der Hausbesitzer hat nicht unterschrieben.

Was war es denn dann?
Was steht drauf, wer hat unterschrieben und was wurde dazu besprochen?
Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Bremisches Landesrecht -- http://www.elsa-bremen.de/gesetze/


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PostPosted: 2003-07-06 13:38:41
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Joined: 2003-07-06 13:38:41
Florian Kleinmanns wrote:
> "Martin Baldin" <tc...@gmx.ch> schrieb:
>> Kleiner Zusatz: die Reservierung war kein Vorvertrag, schon gar kein
>> notariell beglaubigter. Auch der Hausbesitzer hat nicht
>> unterschrieben.
> Was war es denn dann?
> Was steht drauf, wer hat unterschrieben und was wurde dazu
besprochen?
> Grüße
> Florian

Drauf steht: "Verbindliche Kaufabsichtserklärung und Reservierung".
Unterschriben hab ich und der Makler. Es wurde Kaufpreis und Courtage
vereinbart und eine Reservierung für 6 Wochen. Bei Einseitiger
Kündigung steht dem Mamkler die Reservierungsgebühr als
Aufwandentschädigung zu. Das ganze ist letzten Mittwoch geschehen.
Kann man nicht innerhalb von 7 Tage wiederrufen?
Gruß
Martin


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PostPosted: 2003-07-06 13:47:28
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Joined: 2003-07-06 13:47:28
"Martin Baldin" <tc...@gmx.ch> schrieb:
>Bei Einseitiger Kündigung steht dem Mamkler die
>Reservierungsgebühr als Aufwandentschädigung zu.

Das ist doch eine eindeutige Aussage.
>Kann man nicht innerhalb von 7 Tage wiederrufen?

Nein. Oder hat er Dich unaufgefordert zuhause überfallen?
Grüße
Florian
--
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Bremisches Landesrecht -- http://www.elsa-bremen.de/gesetze/


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PostPosted: 2003-07-06 22:57:53
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Joined: 2003-07-06 22:57:53
- Hide quoted text -- Show quoted text -Martin Baldin wrote:
> Hallo NG.
> Ich habe mich bei Ansicht einer interessanten Immobilie zur
> Unterschrift einer Reservierung mit Reservierunggebühr hinreißen
> lassen. Ein paar schlaflose Nächte späte möchte ich nun doch lieber
> von der Reservierung zurücktreten, aber nicht die 1000 EUR
> Reservierungsgebühr einbüßen, die ich ja zum Glück noch nicht
> überwiesen habe.
> Welche gesetzliche Grundlage gibt es um z.B. innehalb von 7 Tagen von
> der Reservierung zurück zu treten?
> Beim Immobilienkauf von Emotionen geleiteter
> Martin

Naja, das bisher geschriebene hilft mir nicht wirklich. Gebe es eine
Möglichkeit nach "BGB § 313 Störung der Geschäftsgrundlage"?
Kann ja
sein, dass mein Geld plötzlich alle ist, oder dringend für z.B. ein
Auto gebraucht wird.
7 Tage sind ja auch noch nicht rum. Gabs da nicht mal was?
Ich vermute nämlich vom Makler sozusagen "überrredet" worden zu
sein.
Da kamm plötzlich, zufälliger Weise zur gleichen Zeit, wie ich mit dem
Makler da war, einer und wollte das Haus auch kaufen. Außerdem steht
das Haus laut Nachbar schon seit letzten September zum Verkauf, laut
Makler aber erst seit April.
nächtliche Grüße
Martin


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PostPosted: 2003-07-06 23:07:10
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"Martin Baldin" <tc...@gmx.ch> schrieb:
> Naja, das bisher geschriebene hilft mir nicht wirklich.

Wenn du mal den Wortlaut posten würdest, gäbe es vielleicht
Hilfreicheres.
> Gebe es eine Möglichkeit nach "BGB § 313 Störung der
> Geschäftsgrundlage"?

Nein, ich glaube nicht.
> Kann ja sein, dass mein Geld plötzlich alle ist, oder dringend für
> z.B. ein Auto gebraucht wird.

Das ist dann aber eher nicht Geschäftsgrundlage gewesen, außer es wäre
z.B. verabredet gewesen, daß deshalb an dich verkauft werden soll, weil
du sofort zahlen kannst, da der Verkäufer das Geld dringend braucht,
und jetzt wirst du auf einmal pleite, weil deine Bank mit dem Geld
abgehauen ist.
> 7 Tage sind ja auch noch nicht rum. Gabs da nicht mal was?

Nein, nicht einfach so. Oder hast du bereits ein Verbraucherdarlehen
dafür abgeschlossen, oder bis tan der Haustür oder in der Fußgängerzone
vom Verkäufer überrascht worden?
> Ich vermute nämlich vom Makler sozusagen "überrredet" worden
zu
> sein. Da kamm plötzlich, zufälliger Weise zur gleichen Zeit, wie
> ich mit dem Makler da war, einer und wollte das Haus auch kaufen.
> Außerdem steht das Haus laut Nachbar schon seit letzten September
> zum Verkauf, laut Makler aber erst seit April.

Das wäre dann u.U. eine Möglichkeit, nach §§ 142, 123 BGB anzufechten -
wird sich aber eher nicht beweisen lassen. Im übrigen ist eben die
Frage, was in dem Vertrag drinsteht.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: u...@ervzjrexre.qr )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003


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PostPosted: 2003-07-06 23:18:42
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Martin Baldin schrieb:
> Drauf steht: "Verbindliche Kaufabsichtserklärung und
Reservierung".

                     
       ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Das bedürfte, um wirksam zu sein, der notariellen Beurkundung.
> Unterschriben hab ich und der Makler. Es wurde Kaufpreis und Courtage
> vereinbart und eine Reservierung für 6 Wochen. Bei Einseitiger
> Kündigung steht dem Mamkler die Reservierungsgebühr als
> Aufwandentschädigung zu. Das ganze ist letzten Mittwoch geschehen.

Lies mal die §§ 652ff BGB und lies dazu beispielsweise auch
http://www.weikopf.de/Datenbank/urteile/db_urteile/u0_558.htm
Wenn der Makler wider Erwarten tatsächlich versuchen sollte, die
nichtverdiente Provision einzuklagen, so wende dich an deinen
Rechtsanwalt.
> Kann man nicht innerhalb von 7 Tage wiederrufen?

Nein, wieso denn?
MfG
Rupert


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