Immobilien und Wohnungen

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 Post subject: Betriebskosten
PostPosted: 2006-07-20 16:39:26
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Joined: 2006-07-20 16:39:26
Martina Hagemann <mart...@sofort-mail.de> wrote in de.soc.recht.wohnen:
> 1.Kosten für Hausreinigung sind zwar im Mietvertrag festgelegt, wurden
> aber über mehrere Jahre nicht abgerechnet. In der letzten Abrechnung
> tauchte dieser Posten plötzlich auf. Ist das rechtens?

Ja, sofern die Kosten tatsächlich angefallen sind.
> 2.Heute teilte mir die Wohnungsverwaltung mit:
> "Die Erhöhungsforderung der Betriebskostenvorauszahlungen, auf
> Grundlage des Ergebnisses der letzten Abrechnungsperiode, ist
> einseitig und benötigt Ihre Einverständniserklärung nicht."
> Ist das auch rechtens?

Sofern es sachlich korrekt ist (also die letzte Abrechnung diese Erhöhung
tatsächlich hergibt), ist auch das richtig.
ciao
volker
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 Post subject: Betriebskosten
PostPosted: 2006-07-20 20:23:55
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Martina Hagemann <mart...@sofort-mail.de> schrieb:
>Ich nehme an, weil gemalert wurde.

wie? Die Reinigung wird von Malern durchgeführt oder malern die
Reinigungskräfte?
>Wenn ich diese monatl. Nebenkostenerhöhung einfach nicht
>zahle, also weiter so zahle wie bisher, ist das dann ein Kündigungsgrund?


unregelmaessige Zahlungen können einen Kündigungsgrund darstellen.
Nach der Abrechnung musst Du doch sowieso zahlen, warum also nicht
monatlich im Voraus? Du verbrauchst die NK, nicht der VM!


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PostPosted: 2006-07-20 21:59:29
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Joined: 2006-07-20 21:59:29
Martina Hagemann <mart...@sofort-mail.de> schrieb:
>Ich verbrauche aber nicht die Nebenkosten, die im Voraus gezahlt werden
>müssen.

Nicht? Wer denn?
>Der wirkliche Verbrauch stellt sich erst bei der Endabrechnung
>heraus.

Einige Kosten sind Fixkosten. Von anderen Kosten weiss man, dass sie
steigend sind.
>Man kann doch nicht einfach ständig die *Nebenkostenvorauszahlung*
>erhöhen.

Leider verschweigst Du die Grundlage, nämlich das Ergebnis der letzten
Abrechnungsperiode.
>Wo soll den das hinführen, wenn es da keine Grenzen gibt?

die Grenze wird sein, wenn die Vorauszahlungen die Abrechnung nicht
unerheblich überschreiten. Aber den Fakt behälst Du ja lieber für
dich.


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PostPosted: 2006-07-21 07:50:18
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Joined: 2006-07-21 07:50:18
> > unregelmaessige Zahlungen können einen Kündigungsgrund darstellen.
> Warum unregelmäßig? Ich zahle regelmäßig die bisherige Miete weiter.

Die Zahlungspflicht umfasst Miete, NK-Vorauszahlung und ggf.
NK-Nachzahlung.
> > Du verbrauchst die NK, nicht der VM!
> Ich verbrauche aber nicht die Nebenkosten, die im Voraus gezahlt werden
> müssen.

Wer verbraucht diese Nebenkosten deiner Meinung nach?
> Der wirkliche Verbrauch stellt sich erst bei der Endabrechnung
> heraus. Man kann doch nicht einfach ständig die
*Nebenkostenvorauszahlung*
> erhöhen. Wo soll den das hinführen, wenn es da keine Grenzen gibt?

Das siehst du in deiner letzten Nebenkostenabrechnung.
Die monatlichen Vorauszahlungen müssen in etwa die tatsächlichen
Nebenkosten ergeben. Wenn bei der Abrechnung eine hohe Nachzahlung
herauskommt, ist die monatliche Vorauszahlung zu erhöhen, wenn bei der
Abrechnung eine Rückzahlung herauskommt ist sie zu vermindern.
Das Ganze natürlich nicht andauernd und auf den Euro genau und auf
alle Bewohner mit ihren unterschiedlichen Verbräuchen bezogen, nicht
für jeden einzeln.
Also wie hoch war bei dir die Nach- oder Rückzahlung bei der letzten
Abrechnung? Wenn die monatl. Vorauszahlung wie du schreibst zu hoch
ist, muss es ja jedesmal hohe Rückzahlungen bei der Abrechnung
ergeben.
Walter


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 Post subject: Betriebskosten
PostPosted: 2006-07-21 08:55:26
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Martina Hagemann <mart...@sofort-mail.de> wrote in de.soc.recht.wohnen:
> Ich nehme an, weil gemalert wurde.

Dunkel sind Deiner Worte Sinn. Was hat die Hausreinigung mit "malern"
zu
tun? Du kannst die Belege, auf denen die Abrechnung gründet, doch
einsehen und prüfen. Hast Du das getan?
>> Sofern es sachlich korrekt ist (also die letzte Abrechnung diese
>> Erhöhung tatsächlich hergibt), ist auch das richtig.
> Und da kann man (außer neue Wohnung suchen) wirklich nichts gegen
> unternehmen?

Nein - und wozu auch? Es ist auch im Interesse des Mieters, dass die
jährlich anfallenden abgerechneten BK von den geleisteten Vorauszahlungen
zumindest weitgehend gedeckt sind. Eine ansonsten zu erwartende hohe
Nachzahlung ist auch für den Mieter unerfreulich.
> Wenn ich diese monatl. Nebenkostenerhöhung einfach nicht
> zahle, also weiter so zahle wie bisher, ist das dann ein
> Kündigungsgrund?

Sofern dies trotz Abmahnung wiederholt geschieht, ist dies ein
Kündigungsgrund. Sofern der Zahlungsrückstand zwei Monatsmieten erreicht,
ist es sogar ein außerordentlicher Kündigungsgrund.
Ich verstehe auch die Aufregung nicht. Insgesamt zahlst Du durch die
erhöhte Vorauszahlung keinen Cent extra, der einzige Nachteil besteht
somit im Zinsverlust, wenn Du statt des erhöhten Betrages diese Differenz
bis zur Abrechnung selbst anlegen würdest. Und das sind ja wohl wirklich
Erdnüsse...
ciao
volker
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PostPosted: 2006-07-22 13:43:15
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Am Sat, 22 Jul 2006 13:17:45 +0200 schrieb Martina Hagemann:
> Nein, warum? Hausreinigung war noch nie ein Posten auf der Endabrechnung.

> Die Mieter reinigen das Treppenhaus selbst. Da aber im letzten Jahr das
> Treppenhaus renoviert wurde, vermute ich jetzt, dass die anschließende
> Reinigung umgelegt wurde.

Eine Reinigung des Treppenhauses, welche nach einer Renovierung
erforderlich ist, ist niemals umlagefähig, das kann auch nicht wirksam
vereinbart werden.
> Diesbezügliche Antwort der Verwaltung:
> ,----[ Zitat Hausverwaltung ]
>| "Ob die Hausreinigung "einmalig" war, wird die Zukunft
erweisen. Diese
>| kostenart ist in Ihrem Mietvertrag verankert und somit
umlagefähig."
>|
> `----
> Muss man das verstehen?

Das ist Gelalle. Wenn ein Posten "Hausreinigung x EUR" in der
Abrechnung
auftaucht, dann muss es auch einen Beleg dafür über x EUR geben. Wenn dies
dann die Abrechnung einer Putzfrau ist, die einmal im Monat die Flurfenster
wischt, dann wäre dies - mietvertragliche Vereinbarung vorausgesetzt -
okay. Ist es aber die Abrechnung für eine Treppenhausreinigung nach
Renovierung, dann ist das eben nicht okay. Die Ausführungen der
Hausverwaltung sind dazu ohne jeden Belang und sollten ignoriert werden.
Das einzige was die Hausverwaltung zu liefern hat, ist eine
nachvollziehbare Abrechnung und Kopien der dazugehörigen Belege oder
ersatzweise Einsichtnahme in diese Belege am Wohnort des Mieters.
>> Du kannst die Belege, auf denen die Abrechnung gründet, doch
>> einsehen und prüfen. Hast Du das getan?
> Das wäre so, als würde eine Kuh was von der Melkanlage verstehen.

Wenn die Kuh sicher über die Funktion der Melkanlage auslassen möchte, wäre
dies in der Tat notwendig. Oder mit anderen Worten: Du wirst Dich kaum über
einzelne Posten der Abrechnung beschweren können, wenn Du Dir die Mühe der
Belegeinsicht nicht machen willst.
> Es macht schon einen Unterschied, ob ich monatlich 400 oder jetzt 450
Euro
> aufbringen muss. Und das bei einem Nettoverdienst von etwas über 800
Euro.

Ja, das macht tatsächlich einen wichtigen Unterschied! Und der Unterschied
besteht konkret darin, dass Du im ersten Fall eine 600 Euro Nachzahlung am
Ende des Abrechnungsjahres aufbringen musst! Wenn Du die 50 Euro im Monat
nicht hast, dann dürfte Dich die Nachzahlung vor deutlich größere Probleme
stellen. Mir scheint, Du hast den Sinn von BK-Vorauszahlungen noch nicht
wirklich verstanden.
ciao
volker
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PostPosted: 2006-07-29 16:09:28
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Joined: 2006-07-29 16:09:28
Martina Hagemann schrieb in de.soc.recht.wohnen
>Martin Gerdes wrote:
>> Martina Hagemann <mart...@sofort-mail.de> schrieb:
>>>>> Nein, warum? Hausreinigung war noch nie ein Posten auf
der
>>>>> Endabrechnung. Die Mieter reinigen das Treppenhaus
selbst. Da aber im
>>>>> letzten Jahr das Treppenhaus renoviert wurde, vermute ich
jetzt, dass
>>>>> die anschließende Reinigung umgelegt wurde.
>>>Habe mich gestern vor Ort erkundigt. Angeblich wurden die
Gebühren der
>>>Stadt für die Straßenreinigung aufgeteilt. Bei der Hausreinigung
soll es
>>>sich um die Gehwegreinigung handeln. Lt. irgendeiner neuen
Verordnung muss
>>>alles getrennt berechnet werden.

Wenn die Gebühren für die Straßenreinigung aufgeteilt wurden, dann muß
eine andere Gebührenposition um den jetzt zu zahlenden Betrag für die
Gehwegreinigung vermindert sein. Welche Position ist das?
>> Ich verstehe Dich recht: Ein entsprechender Beleg konnte nicht
vorgelegt
>> werden. Ja?
>Doch. Es lag ein Beleg vor. Von der Stadt, für Gehwegreinigung.
>Und weil der Gehweg in Hausbreite zum Haus gehört, nennt man diese
Position
>Hausreinigung. Ist doch ganz einfach. Versteht doch jeder.

Nach deiner Definition würde dann die Reinigung der Straße in
Hausbreite auch zur Hausreinigung gehören. Ist doch logisch, oder? :)
Gruß, Paul


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PostPosted: 2006-07-30 11:19:03
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Joined: 2006-07-30 11:19:03
Martina Hagemann <mart...@sofort-mail.de> schrieb:
>>>Habe mich gestern vor Ort erkundigt. Angeblich wurden die
Gebühren der
>>>Stadt für die Straßenreinigung aufgeteilt.
>Doch. Es lag ein Beleg vor. Von der Stadt, für Gehwegreinigung.

und die Strassenreinigung ist entsprechend billiger geworden? Wurde ja
nur aufgeteilt?


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