Am Sat, 22 Jul 2006 13:17:45 +0200 schrieb Martina Hagemann:
> Nein, warum? Hausreinigung war noch nie ein Posten auf der Endabrechnung.
> Die Mieter reinigen das Treppenhaus selbst. Da aber im letzten Jahr das
> Treppenhaus renoviert wurde, vermute ich jetzt, dass die anschließende
> Reinigung umgelegt wurde.
Eine Reinigung des Treppenhauses, welche nach einer Renovierung
erforderlich ist, ist niemals umlagefähig, das kann auch nicht wirksam
vereinbart werden.
> Diesbezügliche Antwort der Verwaltung:
> ,----[ Zitat Hausverwaltung ]
>| "Ob die Hausreinigung "einmalig" war, wird die Zukunft
erweisen. Diese
>| kostenart ist in Ihrem Mietvertrag verankert und somit
umlagefähig."
>|
> `----
> Muss man das verstehen?
Das ist Gelalle. Wenn ein Posten "Hausreinigung x EUR" in der
Abrechnung
auftaucht, dann muss es auch einen Beleg dafür über x EUR geben. Wenn dies
dann die Abrechnung einer Putzfrau ist, die einmal im Monat die Flurfenster
wischt, dann wäre dies - mietvertragliche Vereinbarung vorausgesetzt -
okay. Ist es aber die Abrechnung für eine Treppenhausreinigung nach
Renovierung, dann ist das eben nicht okay. Die Ausführungen der
Hausverwaltung sind dazu ohne jeden Belang und sollten ignoriert werden.
Das einzige was die Hausverwaltung zu liefern hat, ist eine
nachvollziehbare Abrechnung und Kopien der dazugehörigen Belege oder
ersatzweise Einsichtnahme in diese Belege am Wohnort des Mieters.
>> Du kannst die Belege, auf denen die Abrechnung gründet, doch
>> einsehen und prüfen. Hast Du das getan?
> Das wäre so, als würde eine Kuh was von der Melkanlage verstehen.
Wenn die Kuh sicher über die Funktion der Melkanlage auslassen möchte, wäre
dies in der Tat notwendig. Oder mit anderen Worten: Du wirst Dich kaum über
einzelne Posten der Abrechnung beschweren können, wenn Du Dir die Mühe der
Belegeinsicht nicht machen willst.
> Es macht schon einen Unterschied, ob ich monatlich 400 oder jetzt 450
Euro
> aufbringen muss. Und das bei einem Nettoverdienst von etwas über 800
Euro.
Ja, das macht tatsächlich einen wichtigen Unterschied! Und der Unterschied
besteht konkret darin, dass Du im ersten Fall eine 600 Euro Nachzahlung am
Ende des Abrechnungsjahres aufbringen musst! Wenn Du die 50 Euro im Monat
nicht hast, dann dürfte Dich die Nachzahlung vor deutlich größere Probleme
stellen. Mir scheint, Du hast den Sinn von BK-Vorauszahlungen noch nicht
wirklich verstanden.
ciao
volker
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