Immobilien und Wohnungen

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 Post subject: Unterschlagung/Notar
PostPosted: 1998-06-11 00:00:00
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Joined: 1998-06-11 00:00:00
Ein Notar, der einen Hausverkauf für uns (Erbengemeinschaft)notariell
betreut hat, und seit Oktober 1997 den Kaufpreis nicht auszahlte, ist
jetzt durch das zuständige Landgericht auf unser Bestreben hin überprüft
worden. Dabei stellte sich heraus, daß das Geld schon vor einem
dreiviertel Jahr vom Notaranderkonto abgehoben wurde. Zur Zeit ist noch
unklar, ob es noch weitere Gläubiger gibt. Die Staatsanwaltschaft
ermittelt.
Nun meine Frage: Wer kann Tips geben, wie und wo man Ansprüche geltend
machen kann?
Was ist, wenn er selbst das Geld in "Sicherheit" gebracht hat und
das
Geld sozusagen futsch ist? Tritt eventuell eine Haftpflichtversicherung
des Notars in Kraft? Immerhin ist er ja vom Staat bestellt? Oder gibt es
in diesem Fall eine "Staatshaftung"?
Auch alle anderen Tips zu diesem Thema sind sehr willkommen. Ich bedanke
mich im voraus für Hilfe.
Überigens gab es letzten in der Sendung "Brisant" (ARD) einen
ähnlichen
Fall. Der Notar verschwand auch mit dem Geld und eine Frau, die
ebenfalls ein Haus verkauft hatte, war anschließend wieder Besitzerin
ihres verkauften Hauses. Wann ist denn der Verkauf rechtsgültig? Wenn
das Geld von der Bank auf das Notaranderkonto gezahlt wurde oder erst
wenn es beim Verkäufer angekommen ist?
Ja viele Fragen auf einmal. Aber nicht mal auf Notare kann man sich
verlassen.
Nochmals danke für jedwede Hilfe.
Kerstin


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 Post subject: Unterschlagung/Notar
PostPosted: 1998-06-12 00:00:00
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Joined: 1998-06-12 00:00:00
Hallo Kerstin,
Shadow wrote in message <6lo9sm$43...@news01.btx.dtag.de>...
>CUT<
>Nun meine Frage: Wer kann Tips geben, wie und wo man Ansprüche
geltend
>machen kann?

Erst mal Schadenersatz direkt gegenüber dem Notar und dessen
Haftpflichtversicherung, die er garantiert hat. Wenn der Fall so
klar liegt, zahlt die Versicherung vielleicht ohne großes
Theater. Sonst hilft wohl nur: Anwalt nehmen und vor Gericht
gehen.
>Was ist, wenn er selbst das Geld in "Sicherheit" gebracht hat
und das
>Geld sozusagen futsch ist? Tritt eventuell eine

Haftpflichtversicherung
>des Notars in Kraft? Immerhin ist er ja vom Staat bestellt? Oder
gibt es
>in diesem Fall eine "Staatshaftung"?

Staatshaftung ist i.d. Regel nicht. Der Notar haftet persönlich
entweder wegen Amtspflichtverletzung (Paragraph 19
Bundesnotargesetz) oder aus unerlaubter Handlung (Paragraph 823
BGB). Staatshaftung käme evtl. in Betracht wg. mangelnder
Dienstaufsicht (schwierig nachzuweisen).
>Auch alle anderen Tips zu diesem Thema sind sehr willkommen. Ich
bedanke
>mich im voraus für Hilfe.

k.U. (keine Ursache)
>CUT<
> Wann ist denn der Verkauf rechtsgültig? Wenn
>das Geld von der Bank auf das Notaranderkonto gezahlt wurde oder
erst
>wenn es beim Verkäufer angekommen ist?

Der Vertrag ist schon rechtswirksam, wenn er beim Notar
unterschrieben wurde. Deine Frage zielt wohl eher darauf, wann
der Vertrag vom Käufer erfüllt wurde. Wenn im Vertrag die Zahlung
auf das Notaranderkonto vereinbart war, muß man wohl davon
ausgehen, daß mit dem Eingang des Geldes auf diesem Konto der
Käufer seinen Part geleistet hat. Er hat dann alles von seiner
Seite erforderliche zur Erfüllung seiner Verpflichtung getan.
>Ja viele Fragen auf einmal. Aber nicht mal auf Notare kann man
sich
>verlassen.

Na, so pauschal würde ich das nicht sagen. Es dürfte wohl eher
das Gegenteil zutreffen. Allerdings kann ich Deine Unmutsäußerung
verstehen.
>Nochmals danke für jedwede Hilfe.

Nochmals k.U. ;-)
René


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 Post subject: Unterschlagung/Notar
PostPosted: 1998-06-14 00:00:00
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Joined: 1998-06-14 00:00:00
Hallo Kerstin!
S>
S> Nun meine Frage: Wer kann Tips geben, wie und wo man Ansprüche geltend
S> machen kann?
Schleunigst zum Anwalt gehen.  Das ist eine Sache für Profis!
Viele Grüße
Henning


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 Post subject: Unterschlagung/Notar
PostPosted: 1998-06-15 00:00:00
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Joined: 1998-06-15 00:00:00
René Triebel wrote:
> Erst mal Schadenersatz direkt gegenüber dem Notar und dessen
> Haftpflichtversicherung, die er garantiert hat. Wenn der Fall so
> klar liegt, zahlt die Versicherung vielleicht ohne großes
> Theater.

Bei einem vorsätzlichen Schaden zahlt wohl eher keine
Haftpflichtversicherung.
--
Martin


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 Post subject: Unterschlagung/Notar
PostPosted: 1998-06-15 00:00:00
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Joined: 1998-06-15 00:00:00
Martin Bohm wrote in message <3584D1DF.7946C...@tu-bs.de>...
>Bei einem vorsätzlichen Schaden zahlt wohl eher keine
>Haftpflichtversicherung.

Schon. Aber der Notar ist verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen.
Deswegen ist es für die Versicherung im Verhältnis zum Dritten, nämlich
dem Geschädigten, nicht so leicht, die Leistung zu verweigern.
Allerdings besteht kein direkter Anspruch gegen den Versicherer.
René


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 Post subject: Unterschlagung/Notar
PostPosted: 1998-06-17 00:00:00
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Joined: 1998-06-17 00:00:00
"René Triebel" <R.Trie...@online.de> gab die nachfolgende
Information kund:
>>Und gegen Schäden durch eigene Straftaten -Unterschlagung ist eine
>>Straftat- kann man sich ohnehin nicht versichern. Ein solcher Vertrag
>>wäre sittenwidrig.
>Nicht nur das. Ich kann mir auch nicht so recht vorstellen, daß eine
>Versicherung einen solchen Vertrag abschließen würde. ;-)  Im
übrigen
>würde sie (bei vorsätzlichen Handlungen) auch gegenüber ihrem
>Versicherungsnehmer gem. § 152 VVG von der Leistung frei sein.

Ich hatte diese Frage schon beantwortet, die Antwort scheint allerdings nur
nach de.soc.recht gegangen zu sein, wer dort liesst moege die Wiederholung
verzeihen.
Znaechst besteht keine Haftung des Staates ueber Art. 34 GG, Par. 19 I
BNotO, woran man eigentlich denken muesste.
Bei der Versicherung ist zu differenzieren. Zunaechst muss der Notar eine
Vermoegensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von 500
TDM unterhalten (wird nach Par. 67 II Nr. 3 BNotO durch eine Versicherung
der Notarkammer auf mindestens 1 Mio angehoben), Par. 19a BNotO. Diese
tritt allerdings nicht bei vorsaetzlicher Schaedigung ein.
Da bei vorsaetzlicher Schaedigung der Staat auch nicht haftet, sind im
Gegenzug die Notarkammern verpflichtet, eine Vertrauensschadensversicherung
fuer diese Faelle abzuschliessen, Par. 67 II Nr. 3 BNotO, die eintritt,
wenn das Privatvermoegen des Notares nicht zur Schadensdeckung ausreicht.
Diese deckt 500 TDM pro Schadensfall. Daneben unterhalten die Notarkammern
einen Vertrauensschadensfond, der eine weitere Vertrauensschadensdeckugn
von 500 TDM pro Schadensfall abdeckt und u. U. fuer Extremfaelle sogar
weitere 500 TDM zur Verfuegung stellt, so dass dadurch neben dem
Privatvermoegen des Notares bis zu 1,5 Mio gedeckt sein koennen (es ist
noch die Jahreshoechstleistung zu beachten).
Thorsten
------------------------------------------------
Thorsten Kuthe - Never change a working computer
E-Mail: a275xxxx3...@athena.rrz.uni-koeln.de
Delete xxxx to send mail


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 Post subject: Unterschlagung/Notar
PostPosted: 1998-06-17 00:00:00
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Joined: 1998-06-17 00:00:00
Hallo,
MB> Und gegen Schäden durch eigene Straftaten -Unterschlagung ist eine
MB>Straftat- kann man sich ohnehin nicht versichern. Ein solcher Vertrag
MB>wäre sittenwidrig.
In einer Stadt in der Nähe hat ein Motar Geld veruntreut, das er verwalten
sollte. Irgendeine Mündelsache.
Er wurde verurteilt. Sehr hoch sogar, ich glaube sech Jahre.
Die Geschädigten bekammen ihr Geld aus einem Fonds, der von allen Notaren
im Land gespeist wird.
So meine Erinnerung.
Gruß Martin


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