Halli,hallo !
Der neue Eigentümer meint,ein
gutes Geschäft gemacht zu haben ?
Kabelanschluß ?
1. Frage ist,ob der alte Eigentümer
durch den Einbau Eigentümer geworden war ?
§§ 946 ff
Das dürfte zu verneinen sein.
Der Kabelanschluß könnte ausgebaut werden.
Er ist jedenfalls nicht wesentlicher Bestandteil
des Grundstück,weil nicht vom Eigentümer eingebaut.
2. Frage ist,ob der neue Eigentümer gutgläubig
Eigentümer geworden ist------------
Grundstückskaufvertrag ?
§ 926
a) Kabelanschluß gehörte nicht dem früheren Eigentümer
(-)
b) Besitzerlangung (+) mittelbarer Besitzer
c) gutgläubig,möglich (+)
angenommen,der Erwerber hat gutgläubig den
Kabelanschluß erworben.
Ausgleich ?
§ 816 I --------------------- §§ 818,819 ---------------
Der frühere Eigentümer muß den wirtschaftlichen Wert
(Kaufpreis) herausgeben bzw. zahlen,einschließlich
Einbaukosten.
Halli,hallo
Mayer schrieb in Nachricht <6u83ca$pm...@janeway.allgaeu.org>...
- Hide quoted text -- Show quoted text ->Der Vermieter unseres Hauses hat
uns vor 10 Jahren erlaubt den
>Kabelanschluss auf unsere Kosten ins Haus legen zu lassen, er hatte kein
>Geld dafuer. Das Haus ist letztes Jahr verkauft worden, der neue Vermieter
>will den Anschluss um eine Einheit erweitern lassen es sind drei
Anschluesse
>bezahlt aber zur Zeit nur zwei genutzt. Jetzt habe ich den neuen Vermieter
>auf die Rueckerstattung der Kabelanschlusskosten angesprochen, da meinte
der
>das sei nicht seine Sache er habe das Haus gekauft mit Kabelanschluss und
>ist nicht bereit zu zahlen.
>Was habe ich fuer Möglichkeiten oder ist das Geld wirklich futsch.
>Susanne