Immobilien und Wohnungen

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PostPosted: 1998-09-22 00:00:00
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Joined: 1998-09-22 00:00:00
Der Vermieter unseres Hauses hat uns vor 10 Jahren erlaubt den
Kabelanschluss auf unsere Kosten ins Haus legen zu lassen, er hatte kein
Geld dafuer. Das Haus ist letztes Jahr verkauft worden, der neue Vermieter
will den Anschluss um eine Einheit erweitern lassen es sind drei Anschluesse
bezahlt aber zur Zeit nur zwei genutzt. Jetzt habe ich den neuen Vermieter
auf die Rueckerstattung der Kabelanschlusskosten angesprochen, da meinte der
das sei nicht seine Sache er habe das Haus gekauft mit Kabelanschluss und
ist nicht bereit zu zahlen.
Was habe ich fuer Möglichkeiten oder ist das Geld wirklich futsch.
Susanne


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PostPosted: 1998-09-23 00:00:00
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Joined: 1998-09-23 00:00:00
Halli,hallo !
Der neue Eigentümer meint,ein
gutes Geschäft gemacht zu haben ?
Kabelanschluß ?
1. Frage ist,ob der alte Eigentümer
    durch den Einbau Eigentümer geworden war ?
§§ 946 ff
Das dürfte zu verneinen sein.
Der Kabelanschluß könnte ausgebaut werden.
Er ist jedenfalls nicht wesentlicher Bestandteil
des Grundstück,weil nicht vom Eigentümer eingebaut.
2. Frage ist,ob der neue Eigentümer gutgläubig
    Eigentümer geworden ist------------  
Grundstückskaufvertrag  ?
    § 926
    a) Kabelanschluß gehörte nicht dem früheren Eigentümer
  (-)
    b) Besitzerlangung (+)   mittelbarer Besitzer
    c)  gutgläubig,möglich   (+)
angenommen,der Erwerber hat gutgläubig den
Kabelanschluß erworben.
Ausgleich ?
§ 816 I  ---------------------   §§ 818,819 ---------------
Der frühere Eigentümer muß  den wirtschaftlichen Wert
(Kaufpreis) herausgeben bzw. zahlen,einschließlich
Einbaukosten.
Halli,hallo
Mayer schrieb in Nachricht <6u83ca$pm...@janeway.allgaeu.org>...
- Hide quoted text -- Show quoted text ->Der Vermieter unseres Hauses hat
uns vor 10 Jahren erlaubt den
>Kabelanschluss auf unsere Kosten ins Haus legen zu lassen, er hatte kein
>Geld dafuer. Das Haus ist letztes Jahr verkauft worden, der neue Vermieter

>will den Anschluss um eine Einheit erweitern lassen es sind drei
Anschluesse
>bezahlt aber zur Zeit nur zwei genutzt. Jetzt habe ich den neuen Vermieter

>auf die Rueckerstattung der Kabelanschlusskosten angesprochen, da meinte
der
>das sei nicht seine Sache er habe das Haus gekauft mit Kabelanschluss und
>ist nicht bereit zu zahlen.
>Was habe ich fuer Möglichkeiten oder ist das Geld wirklich futsch.
>Susanne


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PostPosted: 1998-09-24 00:00:00
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Joined: 1998-09-24 00:00:00
Im Artikel <6u83ca$pm...@janeway.allgaeu.org>, "Mayer"
<Susanne.Ma...@allgaeu.org> schreibt:
>Der Vermieter unseres Hauses hat uns vor 10 Jahren erlaubt den
>Kabelanschluss auf unsere Kosten ins Haus legen zu lassen, er hatte kein
>Geld dafuer. Das Haus ist letztes Jahr verkauft worden, der neue Vermieter

>will den Anschluss um eine Einheit erweitern lassen es sind drei
Anschluesse
>bezahlt aber zur Zeit nur zwei genutzt. Jetzt habe ich den neuen Vermieter

>auf die Rueckerstattung der Kabelanschlusskosten angesprochen, da meinte
der
>das sei nicht seine Sache er habe das Haus gekauft mit Kabelanschluss und
>ist nicht bereit zu zahlen.
>Was habe ich fuer Möglichkeiten oder ist das Geld wirklich futsch.
>Susanne

Vielleicht könnte man den Voreigentümer darauf ansprechen, daß es das Haus
mit
Kabelanschluß verkauft hat, also Geld für etwas bekommen hat, wofür er
selber
keines bezahlt hat. Zudem dürfte nun Geld aus dem Hausverkauf vorhanden sein,

um eine Rückerstattung zu finanzieren. Allerdings könnte der Voreigentümer
darauf pochen, daß er die Kabellegung nur geduldet hat und bei Auszug eine
Rückbaupflicht bestünde, die eine Entfernung des Anschlusses beinhalten
würde.
Du kannst vermutlich nur den Anschluß abmontieren lassen, wenn Du mal
ausziehst. Eine Rückerstattungspflicht entfällt daher wohl, da es sich sonst
um
eine aufgedrängte Bereicherung handeln könnte.
meti


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PostPosted: 1998-09-29 00:00:00
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Joined: 1998-09-29 00:00:00
Das ist so nicht korrekt.
Der neue Eigentümer kann den Anschluß
gutgläubig erworben haben.
Dann zahlt der frühere Eigentümer den
Ausgleich.
halli,hallo !
MetiPopeti schrieb in Nachricht
<19980924070124.08205.00000...@ngol06.aol.com>...
- Hide quoted text -- Show quoted text ->Im Artikel
<6u83ca$pm...@janeway.allgaeu.org>, "Mayer"
><Susanne.Ma...@allgaeu.org> schreibt:
>>Der Vermieter unseres Hauses hat uns vor 10 Jahren erlaubt den
>>Kabelanschluss auf unsere Kosten ins Haus legen zu lassen, er hatte
kein
>>Geld dafuer. Das Haus ist letztes Jahr verkauft worden, der neue
Vermieter
>>will den Anschluss um eine Einheit erweitern lassen es sind drei
Anschluesse
>>bezahlt aber zur Zeit nur zwei genutzt. Jetzt habe ich den neuen
Vermieter
>>auf die Rueckerstattung der Kabelanschlusskosten angesprochen, da
meinte
der
>>das sei nicht seine Sache er habe das Haus gekauft mit Kabelanschluss
und
>>ist nicht bereit zu zahlen.
>>Was habe ich fuer Möglichkeiten oder ist das Geld wirklich futsch.
>>Susanne
>Vielleicht könnte man den Voreigentümer darauf ansprechen, daß es das
Haus
mit
>Kabelanschluß verkauft hat, also Geld für etwas bekommen hat, wofür er
selber
>keines bezahlt hat. Zudem dürfte nun Geld aus dem Hausverkauf vorhanden
sein,
>um eine Rückerstattung zu finanzieren. Allerdings könnte der
Voreigentümer
>darauf pochen, daß er die Kabellegung nur geduldet hat und bei Auszug
eine
>Rückbaupflicht bestünde, die eine Entfernung des Anschlusses beinhalten
würde.
>Du kannst vermutlich nur den Anschluß abmontieren lassen, wenn Du mal
>ausziehst. Eine Rückerstattungspflicht entfällt daher wohl, da es sich
sonst um
>eine aufgedrängte Bereicherung handeln könnte.
>meti


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