Immobilien und Wohnungen

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PostPosted: 2004-02-01 22:57:37
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Joined: 2004-02-01 22:57:37
Hallo zusammen,
ich habe mich mittlerweile damit abgefunden, dass ich wohl den Zivildienst
ableisten  und mein Studium um ein Jahr verschieben werden muss.
Ich möchte allerdings auf keinen Fall hier, wo ich momentan bei meinen
Eltern wohne, den Zivildienst ableisten, sondern möglichst weit weg, wenn es
geht in einer größeren Stadt.
Allerdings habe ich noch nicht wirklich den Überblick, was das Ganze angeht.
Ich habe mir zwar schonmal diesen FAQ
(http://www.scheck-online.com/zivildienst/) angeschaut und werde nächste
Woche mal einen Termin mit meinem Zivildienstbeauftragten machen, aber
dennoch wollte ich auch hier mal ein paar Infos und Meinungen einholen.
Also, erstens würde ich gerne wissen, ob jemand von euch Erfahrungen mit
Zivildienst "weiter weg" gemacht hat? Zudem würde ich gerne wissen,
ob ich
an Mieterstattung wirklich 209,12 Euro bekomme, auch wenn ich erst für den
Zivildienst (also mindestens einen Tag vorher) in die Wohnung gezogen bin?
Bekomme ich u.U. auch den Vollbetrag von 298,59 Euro, wenn ich zwar noch
keine 6 Monate in der Wohnung wohne, mein Heimatort jedoch zu weit entfernt
ist und ich also auf eine Wohnung angewiesen bin?
Des weiteren würde ich gerne wissen, ob die Mietbeihilfe auch dann gilt,
wenn ich mit anderen Personen in einer WG wohne.
Das wär's erstmal von mir. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen und mir eure
Erfahrungen mitteilen.
Vielen Dank,
Greg


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PostPosted: 2004-02-01 23:24:29
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Joined: 2004-02-01 23:24:29
On Sun, 1 Feb 2004 22:57:37 +0100, "Greg Pawlowski"
<xys...@ffsecrets.de> wrote:

Hi Greg,
>Also, erstens würde ich gerne wissen, ob jemand von euch Erfahrungen mit
>Zivildienst "weiter weg" gemacht hat?

Ja. Aber was willst Du wissen? Ob Du Zivi bist oder nicht halte ich
dabei eher für uninteressant. Du mußt Dich halt in einer neuen Stadt
einleben.
> Zudem würde ich gerne wissen, ob ich
>an Mieterstattung wirklich 209,12 Euro bekomme, auch wenn ich erst für
den
>Zivildienst (also mindestens einen Tag vorher) in die Wohnung gezogen bin?


§7a Unterhaltssicherungsgesetz
http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/usg.html
Wenn Du weit von zu Hause weg bist, dann benötigst Du dringend den
Wohnraum und solltest 100% der Miete bis 584DM (rechner selbst um...)
erstattet bekommen. Für eine Großstadt kann das schon knapp werden.
>Bekomme ich u.U. auch den Vollbetrag von 298,59 Euro, wenn ich zwar noch
>keine 6 Monate in der Wohnung wohne, mein Heimatort jedoch zu weit
entfernt
>ist und ich also auf eine Wohnung angewiesen bin?

Das sehe ich so.
>Des weiteren würde ich gerne wissen, ob die Mietbeihilfe auch dann gilt,
>wenn ich mit anderen Personen in einer WG wohne.

Mieter von Wohnraum kann man auch als Teil einer WG sein. Wenn
allerdings Familienangehörige dabei sind, wird es schwieriger mit der
Erstattung. (Also nicht zum älteren Bruder ziehen)
Vor allem das USG solltest Du Dir mal in Ruhe anschauen.
Viel Spaß in der neuen Stadt - wo soll es denn eigentlich hingehen?
Ralph


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PostPosted: 2004-02-03 08:03:44
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Joined: 2004-02-03 08:03:44
Vielen Dank schonmal für deine Antwort.
Wo es hingehen soll, weiß ich noch nicht hundertprozentig. Ich prüfe halt
gerade erstmal, ob die Rahmenbedingungen so hinhauen.
Vor allem an die, die das schon gemacht haben: kommt man da einigermaßen mit
dem Geld hin, wie waren eure Erfahrungen?
Greg
PS: Auch wenn ich mich jetzt total dumm darstelle: was ist das USG?
"Ralph Wesselmann" <Ralph1...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag

news:kpuq10tbgql1vjenvpnrujbdrab8eq063e@4ax.com...
- Hide quoted text -- Show quoted text -> On Sun, 1 Feb 2004 22:57:37
+0100, "Greg Pawlowski"
> <xys...@ffsecrets.de> wrote:
> Hi Greg,
> >Also, erstens würde ich gerne wissen, ob jemand von euch Erfahrungen
mit
> >Zivildienst "weiter weg" gemacht hat?
> Ja. Aber was willst Du wissen? Ob Du Zivi bist oder nicht halte ich
> dabei eher für uninteressant. Du mußt Dich halt in einer neuen Stadt
> einleben.
> > Zudem würde ich gerne wissen, ob ich
> >an Mieterstattung wirklich 209,12 Euro bekomme, auch wenn ich erst
für
den
> >Zivildienst (also mindestens einen Tag vorher) in die Wohnung gezogen

bin?
> §7a Unterhaltssicherungsgesetz
> http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/usg.html
> Wenn Du weit von zu Hause weg bist, dann benötigst Du dringend den
> Wohnraum und solltest 100% der Miete bis 584DM (rechner selbst um...)
> erstattet bekommen. Für eine Großstadt kann das schon knapp werden.
> >Bekomme ich u.U. auch den Vollbetrag von 298,59 Euro, wenn ich zwar
noch
> >keine 6 Monate in der Wohnung wohne, mein Heimatort jedoch zu weit
entfernt
> >ist und ich also auf eine Wohnung angewiesen bin?
> Das sehe ich so.
> >Des weiteren würde ich gerne wissen, ob die Mietbeihilfe auch dann
gilt,
> >wenn ich mit anderen Personen in einer WG wohne.
> Mieter von Wohnraum kann man auch als Teil einer WG sein. Wenn
> allerdings Familienangehörige dabei sind, wird es schwieriger mit der
> Erstattung. (Also nicht zum älteren Bruder ziehen)
> Vor allem das USG solltest Du Dir mal in Ruhe anschauen.
> Viel Spaß in der neuen Stadt - wo soll es denn eigentlich hingehen?
> Ralph


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PostPosted: 2004-02-03 11:23:55
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Joined: 2004-02-03 11:23:55
On Tue, 3 Feb 2004 08:03:44 +0100, "Greg Pawlowski"
<xys...@ffsecrets.de> wrote:
> Ich prüfe halt
>gerade erstmal, ob die Rahmenbedingungen so hinhauen.

Suchst Du die passende Stelle oder die passende Stadt?
>Vor allem an die, die das schon gemacht haben: kommt man da einigermaßen
mit
>dem Geld hin, wie waren eure Erfahrungen?

Ich bin überhaupt nicht mit dem Geld hingekommen, aber das hat
natürlich auch etwas mit laufenden Kosten zu tun (Wohnung, Auto,
Motorrad, Versicherungen, Lebensstandard, etc.)
>Greg
>PS: Auch wenn ich mich jetzt total dumm darstelle: was ist das USG?

Unterhaltssicherungsgesetz. Da steht drin, welche Ansprüche Du auf
welches Geld außerhalb des "Lohnes" hast. Also z. B. auf Erstattung

der Mietkosten. Das dafür zuständige Amt ist ein Amt der jeweiligen
Stadt, nicht des Dienstträgers.
Sprich: Deine Miete zahlt die Stadt in der Du Dienst machst, nicht
Dein Dienstherr.
Ralph


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PostPosted: 2004-02-03 23:34:15
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Joined: 2004-02-03 23:34:15
Lieber Ralph, lieber Greg,
Vorsicht mit den Aussagen zum USG. Ganz so stimmt das aber nicht:
> §7a Unterhaltssicherungsgesetz
> Wenn Du weit von zu Hause weg bist, dann benötigst Du dringend den
> Wohnraum und solltest 100% der Miete bis 584DM (rechner selbst um...)
> erstattet bekommen.
> >Bekomme ich u.U. auch den Vollbetrag von 298,59 Euro, wenn ich zwar
noch
> >keine 6 Monate in der Wohnung wohne, mein Heimatort jedoch zu weit
entfernt
> >ist und ich also auf eine Wohnung angewiesen bin?
> Das sehe ich so.

"Dringender Wohnraumbedarf" lasst sich nicht ganz so einfach
definieren.
Um diesen Bedarf anerkannt zu bekommen, dürftest du erst mit Beginn des
Zivildienstes umziehen und nicht schon vorher. Da könnte es schwierig werden
ein Dienststelle zu finden, die dich so weit weg auch einberuft.  Hast du

die
Wohnung schon vorher bleibt es bei den 70% (209,12 ?). Oder aber du
kannst aus einem anderen Grund "dringenden Bedarf" geltend machen.
> Mieter von Wohnraum kann man auch als Teil einer WG sein.

Stimmt bis hier her.
> Wenn allerdings Familienangehörige dabei sind, wird es schwieriger mit
der
> Erstattung. (Also nicht zum älteren Bruder ziehen)

Ist so nicht richtig. Man darf mit allen Verwandten zusammen wohnen, nur
nicht
mit Eltern oder Großeltern. (Und natürlich Ehefrauen) Kinder für die man
das
Sorgerecht hat,  sorgen übrigens auch schon dafür den Anspruch auf
Miebeihilfe
zu verlieren. Da gibts dann aber ander Leistungen. Beim ältern Bruder gibts
dann
eben die Hälfte der Kosten. Vorraussetzung ist immer du kannst eine Art
Mietverhältnis nachweisen. Also immer mit der Hausverwaltung klären.
Am sichersten ist es vorher in der entsprechenden Behörde, die zuständig ist

anzufragen. Es ist schon manche Zivi böse erwacht.
Petra


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PostPosted: 2004-02-04 01:30:06
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On Tue, 3 Feb 2004 23:34:15 +0100, "Petra Boehme"
<Petra_die_Boe...@web.de> wrote:

Hallo Petra,
>Vorsicht mit den Aussagen zum USG. Ganz so stimmt das aber nicht:

Wie bei allen meinen Aussagen spiegelt das nur meine Erfahrungswerte.
Ich würde nie juristische Ratschläge erteilen, da ich das gar nicht
darf. ;-)
>"Dringender Wohnraumbedarf" lasst sich nicht ganz so einfach
definieren.
>Um diesen Bedarf anerkannt zu bekommen, dürftest du erst mit Beginn des
>Zivildienstes umziehen und nicht schon vorher.

Soweit so klar. Aber zu einem neuen Job (Zivi oder nicht) zieht der
normale Mensch doch immer mit Beginn um, wenn der neue Job weit weg
vom alten ist.
Du hast allerdings recht, das es bei Zivis problematisch werden
könnte, die sich vorher schon mal "umgucken" wollen und zwei Monate
zu
früh umziehen...
>Da könnte es schwierig werden
>ein Dienststelle zu finden, die dich so weit weg auch einberuft.

Da hab ich hingegen andere Erfahrungen und sehe auch keine Gründe für
die Dienststelle, den Zivi nicht einzuberufen.
>> Wenn allerdings Familienangehörige dabei sind, wird es schwieriger
mit der
>> Erstattung. (Also nicht zum älteren Bruder ziehen)
>Ist so nicht richtig. Man darf mit allen Verwandten zusammen wohnen, nur
>nicht
>mit Eltern oder Großeltern.

Sagt wer?
Sorry, aber ich kenne einen konkreten Fall in dem das Geld genau bei
der Konstellation mit Bruder nicht gezahlt wurde. Zu Unrecht?
>Beim ältern Bruder gibts
>dann
>eben die Hälfte der Kosten.

Da habe ich eindeutig andere Erfahrungen. In WGs (so als solche
anerkannt) wird der Wohnraum genauer aufgeteilt (wer hat das große
Zimmer?). Das mit dem Bruder hatten wir schon.
> Vorraussetzung ist immer du kannst eine Art
>Mietverhältnis nachweisen. Also immer mit der Hausverwaltung klären.

Allein für die Ummeldung in die neue Stadt brauchst Du schon ein
nachzuweisenes Mietverhältnis. Zu klären allerdings alleine mit dem
Eigentümer. Die Hausverwaltung hat soweit ich weiß damit nichts am
Hut.
>Am sichersten ist es vorher in der entsprechenden Behörde, die zuständig
ist
>anzufragen. Es ist schon manche Zivi böse erwacht.

Vorher fragen kann oft späteren Ärger vermeiden ;-)
Ralph


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PostPosted: 2004-02-04 07:17:19
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Joined: 2004-02-04 07:17:19
Hallo Greg,
nachdem ich mir diese Diskussion angesehen habe, ergibt sich für mich
folgende Frage:
Geht es um Erstattung der Wohnungskosten nach dem USG oder nach den
Vorschriften, dass die Wohnung zu zahlen ist, falls die Zivi-Stelle
keine eigene Unterkunft zur Verfügung stellt?
Klaus
--
1. http://www.klaus-opel.de
   http://www.klaus-opel.de/unsortierte-neue-bilder/index.html
2. Wer will, dass emails bei mir und nicht bei SpamGourmet ankommen,
   ersetze den local part meiner Adresse durch was anderes


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PostPosted: 2004-02-04 09:37:09
Online
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Joined: 2004-02-04 09:37:09
"Petra Boehme"  schrieb sehr viel zum USG
> Kinder für die man das Sorgerecht hat,  sorgen übrigens
> auch schon dafür den Anspruch auf Miebeihilfe zu verlieren.

Mittlerweile sorgen Kinder, für die man das Sorgerecht hat
auch dafür, dass man erst gar keinen Zwangsdienst ableisten
muss.
Markus


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