Immobilien und Wohnungen

Immobilien und Wohnungen
It is currently January 7, 2009, 9:44 pm

All times are UTC





Post new topic Reply to topic  [ 8 posts ] 
Author Message
 Post subject: Mieterhöhung
PostPosted: 2000-01-03 00:00:00
Online
Registered User

Joined: 2000-01-03 00:00:00
Hallo,
folgendes ist mir widerfahren: Ich bin Mieter eines Hauses, dass zum
1.1.2000 verkauft wurde.
Mein vorheriger Vermieter hat meine Miete zum 1.1.2000 von 620,- auf
660,-DM also um 6,4% erhöht. Mein neuer Vermieter schickte mir Heute ein
Schreiben in dem er die Miete zum 1.2.2000 noch einmal um sage und schreibe
30% erhöht also auf 832,-DM.Ich bin natürlich total geschockt, kann mir aber

nicht vorstellen, dass das rechtes sein kann.
Für jede hilfreiche Auskunft bedanke ich mich im Voraus.
Leo


Top
 Profile
 
 Post subject: Mieterhöhung
PostPosted: 2000-01-03 00:00:00
Online
Registered User

Joined: 2000-01-03 00:00:00
Leo schrieb in Nachricht <3870e1c1$0$98...@news.dpn.de>...
>Mein vorheriger Vermieter hat meine Miete zum 1.1.2000 von 620,- auf
>660,-DM also um 6,4% erhöht.

Wenn Du die Erhöhung akzeptierst (Erhöhungen sind
zustimmungspflichtig), dann dürftest Du für 1 Jahr Ruhe haben und die
2. Erhöhung formell unwirksam sein.
> Mein neuer Vermieter schickte mir Heute ein
>Schreiben in dem er die Miete zum 1.2.2000 noch einmal
> um sage und schreibe 30% erhöht also auf 832,-DM.

die 'Mieterhöhung' dürfte schon  formell unwirksam sein.
Dieter


Top
 Profile
 
 Post subject: Mieterhöhung
PostPosted: 2000-01-03 00:00:00
Online
Registered User

Joined: 2000-01-03 00:00:00
On Mon, 3 Jan 2000 18:51:26 +0100, "Leo" <Le...@online-club.de>
wrote:
>folgendes ist mir widerfahren: Ich bin Mieter eines Hauses, dass zum
>1.1.2000 verkauft wurde.
>Mein vorheriger Vermieter hat meine Miete zum 1.1.2000 von 620,- auf
>660,-DM also um 6,4% erhöht. Mein neuer Vermieter schickte mir Heute ein
>Schreiben in dem er die Miete zum 1.2.2000 noch einmal um sage und
schreibe
>30% erhöht also auf 832,-DM.Ich bin natürlich total geschockt, kann mir
aber
>nicht vorstellen, dass das rechtes sein kann.
>Für jede hilfreiche Auskunft bedanke ich mich im Voraus.

Erstens: Der neue Vermieter tritt in alle Rechte und Pflichten des
alten Vermieters ein (Kauf bricht nicht Miete!).
Zweitens: Ein erneutes MieterhöhungsBEGEHREN ist erst dann zullässig,
wenn die Miete mindestens 1 Jahr unverändert war. D.h. in diesem Fall
darf ein erneutes Mieterhöhungungsbegehren erst zum 1.1.2001 erfolgen.
(Selbst wenn alles rechtens wäre, könnte damit eine neue, erhöhte
Miete erst zum 1.3.2001 wirksam werden.)
Drittens: Man ist nicht verpflichtet, auf Erhöhungsbegehren zu
reagieren. Insbesondere ist man nicht verpflichtet, bei solchen
"Gutsherrenmethoden" dem Vermieter Rechtsberatung zu leisten.
Der Vermieter ist auf die Zustimmung des Mieters angewiesen (!!!),
sonst muß er klagen.
Mein Tip: Abheften! - Ich wette, daß er nicht auf Zustimmung klagen
wird.
Übrigens ist zu erwarten, daß demnächst die Kappungsgrenze von 30% auf
20% innerhalb von 3 Jahren gesenkt wird.
Gruss
Reinhard


Top
 Profile
 
 Post subject: Mieterhöhung
PostPosted: 2000-01-04 00:00:00
Online
Registered User

Joined: 2000-01-04 00:00:00
Moin,
das wichtigste habt Ihr wohl übersehen :-) :
Mietzinserhöhung des alten Vermieters für fremdes Eigentum.
hallo-nach...@t-online.de (Reinhard) schrieb am Mon, 03 Jan 2000
22:12:31 GMT:
>On Mon, 3 Jan 2000 18:51:26 +0100, "Leo"
<Le...@online-club.de> wrote:
>>folgendes ist mir widerfahren: Ich bin Mieter eines Hauses, dass zum
>>1.1.2000 verkauft wurde.
>>Mein vorheriger Vermieter hat meine Miete zum 1.1.2000 von 620,- auf
>>660,-DM also um 6,4% erhöht.

Hier stellt sich doch schon die Frage, ob der alte Vermieter das
überhaupt noch darf! Er greift hier in das Geschäftsgut des neuen
Eigentümers ein.
>Mein neuer Vermieter schickte mir Heute ein
>>Schreiben in dem er die Miete zum 1.2.2000 noch einmal um sage und
schreibe
>>30% erhöht also auf 832,-DM.

Da der alte Vermieter (sehr wahrscheinlich) gar nicht nehr zur
Mieterhöhung befugt war, könnte dies durchaus rechtens sein!
Der neue Vermieter stößt hier genau an die Kappungsgrenze, soweit die
Miete in den letzten 3 Jahren unverändert blieb. Besorge Dir mal ganz
schnell einen Mietspiegel (gibts i.d.R. für jede Stadt im Internet,
sonst beim zuständigen Wohnungsamt) und prüfe die umliegenden Mieten
für Deine direkte Umgebung.
Der wichtigste Punkt ist halt der, ob der alte Vermieter die
Mieterhöhung zu einem Zeitpunkt erhöhen darf, zu dem ihm das Mietobjekt
gar nicht mehr gehört. Immerhin könnte der neue Vermieter behaupten,
dadurch einen wirtschaftlichen Schaden erlitten zuhaben. Es ist also
sehr interessant zu wissen, wie die Gerichte hier die
Verbraucherinteressen wahren.
Möglich wäre es, daß die Gerichte die Mieterhöhung des alten Vermieters
für unzulässig erklären und somit der 30%-Mieterhöhung stattgeben,
soweit sie angemessen ist (Mietspiegel).
In diesem Zusammenhang wäre es fraglich ob die Mieterhöhung rückwirkend
für gültig erklärt wird, oder erst ab Rechtsanhängiggkeit, um hier den
Vebraucher zu schützen.
Zweite Variante: Der Mieter wird in soweit geschützt, als daß der neue
Vermieter gegen den alten Vermieter auf Schadensersatz im
Innenverhältnis klagen muß. Einer dann begehrten Mieterhöhung wird das
Gericht wohl erst zum späteren Zeitpunkt zulassen. Ein hier sehr
entscheidender Punkt wird die Frage sein, inwieweit der alte Vermieter
seine Kosten mit nur einer 6,4%-igen Erhöhung decken konnte. Der
gesetzliche Grundgedanke eines Mietzinses ist nicht die
Gewinnerwirtschaftung, sondern die Deckung zur Aufbringung
der Unterhaltungskosten des Mietobjektes.
>Ich bin natürlich total geschockt, kann mir aber
>>nicht vorstellen, dass das rechtes sein kann.

Wäre ich auch, aber wie gesagt...(siehe oben...)
>Erstens: Der neue Vermieter tritt in alle Rechte und Pflichten des
>alten Vermieters ein (Kauf bricht nicht Miete!).

Vollkommen richtig, aber hier liegt das Ganze wohl wesentlich
komplizierter...:-(
Im Übrigen vermute ich mal, daß der neue Vermieter gar nichts von der
Erhöhung des alten Vermieters weiß....
>Drittens: Man ist nicht verpflichtet, auf Erhöhungsbegehren zu
>reagieren.

Um Gottes Willen! Unbedingt schriftlich widersprechen. Hier sollte man
ruhig (Du bist halt "nur" einfacher Bürger und kein Rechtsexperte)
auf
die vorangegangene Mieterhöhung hinweisen! Dann ist der neue Vermieter
gezwungen sich mit dem alten Vermieter darüber "ins Benehmen" zu
setzen.
>Insbesondere ist man nicht verpflichtet, bei solchen
>"Gutsherrenmethoden" dem Vermieter Rechtsberatung zu leisten.

Kann aber manchmal ganz sinnvoll sein, um einigen Vermietern den Wind
aus den Segeln zu nehmen.
>Der Vermieter ist auf die Zustimmung des Mieters angewiesen (!!!),
>sonst muß er klagen.

Und wenn der Mieter nicht widerspricht, kann der Vermieter die Erhöhung
als angenommen ansehen (!!!)
>Mein Tip: Abheften! - Ich wette, daß er nicht auf Zustimmung klagen
>wird.

Mein Tip: Nicht abheften! Denn "Abheften" = höhere Miete;-))
>Übrigens ist zu erwarten, daß demnächst die Kappungsgrenze von 30% auf
>20% innerhalb von 3 Jahren gesenkt wird.

Korrekt, München (Bayern) ist da Vorreiter....Und der bundesweiste
Antrag liegt auch schon vor.
Gruss,
Rene


Top
 Profile
 
 Post subject: Mieterhöhung
PostPosted: 2000-01-04 00:00:00
Online
Registered User

Joined: 2000-01-04 00:00:00
hallo-nach...@t-online.de (Reinhard) writes:
> Zweitens: Ein erneutes MieterhöhungsBEGEHREN ist erst dann zullässig,
> wenn die Miete mindestens 1 Jahr unverändert war. D.h. in diesem Fall
> darf ein erneutes Mieterhöhungungsbegehren erst zum 1.1.2001 erfolgen.
> (Selbst wenn alles rechtens wäre, könnte damit eine neue, erhöhte
> Miete erst zum 1.3.2001 wirksam werden.)

                 ~~~~~~~~
angekuendigt im Januar
naechster Monat Februar
uebernaechster Monat Maerz.
neue Miete ab April (1.4.2001), oder?
Bjoern


Top
 Profile
 
 Post subject: Mieterhöhung
PostPosted: 2000-01-04 00:00:00
Online
Registered User

Joined: 2000-01-04 00:00:00
rd...@web.de (Rene Deutscher) writes:
> >Drittens: Man ist nicht verpflichtet, auf Erhöhungsbegehren zu
> >reagieren.
> Um Gottes Willen! Unbedingt schriftlich widersprechen. Hier sollte man
> ruhig (Du bist halt "nur" einfacher Bürger und kein
Rechtsexperte) auf
> die vorangegangene Mieterhöhung hinweisen! Dann ist der neue Vermieter
> gezwungen sich mit dem alten Vermieter darüber "ins Benehmen"
zu setzen.

Warum?  Die mir bekannte Rechtssprechung sieht anders aus.  Die mir
bekannten
Schreiben zur Mieterhoehung auch.  Ich bekomme immer nur welche in denen
mit
Klage auf Mieterhoehung gedroht wird. :-)  Von automatischer Akzeptanz
steht
da nie was.
> >Insbesondere ist man nicht verpflichtet, bei solchen
> >"Gutsherrenmethoden" dem Vermieter Rechtsberatung zu
leisten.
> Kann aber manchmal ganz sinnvoll sein, um einigen Vermietern den Wind
> aus den Segeln zu nehmen.

Wenn der Vermieter eine arme Sau ist, der eigentlich ganz lieb ist, welcher
aber irgendwie auf dem Weg der Verwirrung gelandet ist, dann ist Dein Tip in
Ordnung.  Wenn dieser allerdings eher in die Kategorie
"Extremkapitalist"
passt wuerde ich doch eher zu Deinem Vorredner tendieren.
> >Der Vermieter ist auf die Zustimmung des Mieters angewiesen (!!!),
> >sonst muß er klagen.
> Und wenn der Mieter nicht widerspricht, kann der Vermieter die Erhöhung
> als angenommen ansehen (!!!)

Quelle?  
Rechtliche Seite (IANAL):
Eine Rueckwirkende Mieterhoehung wie im vorliegenden Beispiel duerfte
formell unwirksam sein. (Mieterhoehung zum 1.1.2000, ausgestellt in 1.2000).
Auf so etwas braucht man nicht zu reagieren.  Waere die Erhoehung formell

korrekt braucht man selbst dann nicht zu reagieren.  Der Vermieter muss
in
diesem Fall auf Zustimmung des Mieters klagen, damit die Erhoehung wirksam
wird.
> >Mein Tip: Abheften! - Ich wette, daß er nicht auf Zustimmung klagen
> >wird.
> Mein Tip: Nicht abheften! Denn "Abheften" = höhere Miete;-))

IMHO Unsinn.
Bjoern


Top
 Profile
 
 Post subject: Mieterhöhung
PostPosted: 2000-01-04 00:00:00
Online
Registered User

Joined: 2000-01-04 00:00:00
Sehr geehrter Herr Deutscher,
Ihre folgenden Ausführungen sind durchaus richtig und wichtig(!). Daher
beschränke ich mich, (auch aus Platzgründen), auf aus meiner Sicht
abweichende
Sachverhalte.
- Hide quoted text -- Show quoted text -rd...@web.de (Rene Deutscher) wrote:
>Moin,>
>das wichtigste habt Ihr wohl übersehen :-) :
>Mietzinserhöhung des alten Vermieters für fremdes Eigentum.
>hallo-nach...@t-online.de (Reinhard) schrieb am Mon, 03 Jan 2000
>22:12:31 GMT:
>>On Mon, 3 Jan 2000 18:51:26 +0100, "Leo"
<Le...@online-club.de> wrote:
>>>folgendes ist mir widerfahren: Ich bin Mieter eines Hauses, dass
zum
>>>1.1.2000 verkauft wurde.
>>>Mein vorheriger Vermieter hat meine Miete zum 1.1.2000 von 620,-
auf
>>>660,-DM also um 6,4 rhöht.
>>>...
>>...
>...
>Der wichtigste Punkt ist halt der, ob der alte Vermieter die
>Mieterhöhung zu einem Zeitpunkt erhöhen darf, zu dem ihm das Mietobjekt
>gar nicht mehr gehört. Immerhin könnte der neue Vermieter behaupten,
>dadurch einen wirtschaftlichen Schaden erlitten zuhaben. Es ist also
>sehr interessant zu wissen, wie die Gerichte hier die
>Verbraucherinteressen wahren.

Warum immer sofort Gerichte einschalten?
Erster Versuch: Ein persönliches Gespräch bzw. ein höflicher Brief! Und
zwar
sowohl zwischen den jeweiligen Eigentümern, als auch mit dem Mieter!!!
Zweiter Versuch: Schiedsfrau/-mann, bzw. Schiedsverfahren außergerichtlich,
(auch
beim Amtsgericht möglich).
Gerichte sind als letzte Konsequenz sowieso schon völlig überlastet und
neigen
darüber hinaus zu einer tendenziell mieterfreundlichen Entscheidungsfindung.
Neutralität oder gar Objektivität ist in vielen Fällen leider eher
zweifelhaft.
>Möglich wäre es, daß die Gerichte die Mieterhöhung des alten
Vermieters
>für unzulässig erklären und somit der 30æieterhöhung stattgeben,
>soweit sie angemessen ist (Mietspiegel).
>...
>Zweite Variante: Der Mieter wird in soweit geschützt, als daß der neue
>Vermieter gegen den alten Vermieter auf Schadensersatz im
>Innenverhältnis klagen muß.

Schon wieder muß(!!!) der Vermieter entsprechend deutscher Vorschriften(?!)
klagen (und der Mieter lacht sich in's Fäustchen); einfach schwachsinnig. Von
den
Kosten und dem Ärger ganz zu schweigen.
>Einer dann begehrten Mieterhöhung wird das
>Gericht wohl erst zum späteren Zeitpunkt zulassen. Ein hier sehr
>entscheidender Punkt wird die Frage sein, inwieweit der alte Vermieter
>seine Kosten mit nur einer 6,4âgen Erhöhung decken konnte.

Endlich einmal eine wichtige und wahrscheinlich auch objektive Sichtweise!
Man kann wohl davon ausgehen, dass erst nach mindestens 3 Jahren, sicher schon

viel länger diese Mieterhöhung (6,4€erfolgte und damit pro Jahr(!)
höchstens ca.
 2,1q!!), wahrscheinlich noch viel weniger.
Also deutlich unterhalb der realen(!) Lebenshaltungskostensteigerungen, die
nämlich in Vergleich zu den Investitionsgüterkosten der Betriebe und der
Industrie zu setzen sind, die sich pro Jahr um ca 6q!!) erhöhen!
Aus Sicht der Mieter sind es Konsumkosten, ("das Geld ist einfach
weg"), aber
tatsächlich wird es, zumindest teilweise, von den Eigentümern reinvestiert -

Erhaltungsaufwand-.  
>Der gesetzliche Grundgedanke eines Mietzinses ist nicht die
>Gewinnerwirtschaftung, sondern die Deckung zur Aufbringung
>der Unterhaltungskosten des Mietobjektes.

Das ist leider im Grundgedanken eine fatale Fehleinschätzung, denn sowohl das
BGB (Paragraph z. Zt. leider unbekannt), als auch die Gerichte, bestätigen
das
Recht(!) auf Gewinnerwirtschaftung und finanztechnisch gesehen werden die
Vermieter seitens der Finanzämter als (selbstständige) Unternehmer(!)
angesehen
und behandelt, bei denen eine Gewinnerwirtschaftung vorausgesetzt wird!!!
>...
>...
>>Erstens: Der neue Vermieter tritt in alle Rechte und Pflichten des
>>alten Vermieters ein (Kauf bricht nicht Miete!).

Leider, es gibt keinen vernünftigen Grund für diese (und noch eine ganze
Reihe
weiterer fragwürdiger) Regelung(en).
>...
>...
>>Insbesondere ist man nicht verpflichtet, bei solchen
>>"Gutsherrenmethoden" dem Vermieter Rechtsberatung zu
leisten.
>Kann aber manchmal ganz sinnvoll sein, um einigen Vermietern den Wind
>aus den Segeln zu nehmen.

Richtig, aber nicht nur zum Vorteil des Mieters. Gespräch s. o.
>...
>>Der Vermieter ist auf die Zustimmung des Mieters angewiesen (!!!),
>>sonst muß er klagen.
>Und wenn der Mieter nicht widerspricht, kann der Vermieter die Erhöhung
>als angenommen ansehen (!!!)

Falsch, nur wenn der Mieter vorbehaltlos zahlt!
>...
>>Übrigens ist zu erwarten, daß demnächst die Kappungsgrenze von 30
uf
>>20 nnerhalb von 3 Jahren gesenkt wird.
>Korrekt, München (Bayern) ist da Vorreiter....Und der bundesweiste
>Antrag liegt auch schon vor.

Diese und die anderen Beschlußvorlagen sind leider wieder einmal völlig neben

der Realität.
Allein die Mietspiegel sorgen schon dafür, daß Mietsteigerungen innerhalb
von 3
Jahren nicht einmal annähernd
20 rreichen. Es soll ja wohl den "Miethaien" mit ihren
Vergleichswohnungen an
den Kragen gehen, dann muß man einfach diese Regelung abschaffen und sich
einzig
auf die Tabellen beschränken.
Aber so wird die große Mehrzahl der kleinen redlichen Vermieter bestraft und
reglementiert, toll!
Nebenbei bemerkt, ein Unternehmer in der freien Wirtschaft hätte schon
längst
mit  entsprechende Maßnahmen zur Kostensenkung reagiert, (v. a. auch
personalmäßig), um auch weiterhin Gewinne erwirtschaften zu können, oder
aber
seinen Betrieb stillgelegt!
Mfg
Stefan  
--
_____________________________________________________________
NewsGroups Suchen, lesen, schreiben mit http://netnews.web.de


Top
 Profile
 
 Post subject: Mieterhöhung
PostPosted: 2000-01-04 00:00:00
Online
Registered User

Joined: 2000-01-04 00:00:00
>Und wenn der Mieter nicht widerspricht, kann der Vermieter die
Erhöhung
>als angenommen ansehen (!!!)

Wie kommst Du auf den Blödsinn ? Quelle ?
Dieter


Top
 Profile
 
Post new topic Reply to topic  [ 8 posts ] 




 Topics   Author   Replies   Views   Last post 
No new posts Mieterhöhung

Elmar

4

133

2003-12-02 08:23:12

Eilert

No new posts BGH lehnt 'Mieterhöhung wegen unwirksamer Renovierungsklausel' ab

Lutz

25

1741

2008-07-09 18:30:25

Willi


Who is online

Users browsing this forum: Handwerk Programm, mallorca immobilien, polnische pflegekräfte, prezent, pozycjonowanie, pozycjonowanie optymalizacja, Mathias,Ion,Markus,Geggy,rorba, 5 guests, weather options moda gry kredyty hipoteczne Torby Papierowe ,


New posts New posts    No new posts No new posts    Announce Announcement
New posts [ Popular ] New posts [ Popular ]    No new posts [ Popular ] No new posts [ Popular ]    Sticky Sticky
New posts [ Locked ] New posts [ Locked ]    No new posts [ Locked ] No new posts [ Locked ]    Moved topic Moved topic
You can post new topics in this forum
You can reply to topics in this forum
You cannot edit your posts in this forum
You cannot delete your posts in this forum
You cannot post attachments in this forum

Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group