> Er muss sich aber an Spielregeln halten:
> - Rücksicht auf wichtige Belange des Mieters (z. B. Beruf)
> - 24h vorher anmelden
> - üblichen Tageszeiten (10.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr)
> - Besichtigungen nur einmal pro Woche
> - fremde Personen müssen vom Vermieter angekündigt werden.
Rein interesshalber:
Was wäre z.B. im folgenden konstruierten Fall, wenn meine Wohnung zum
Verkauf stünde.
Ich arbeite i.d.r. wochentags von 8:30 bis 18 Uhr. Unter Berücksichtigungen
von evt. Überstunden bin ich erst ab 20 Uhr sicher zu Hause.
Freitags nach der Arbeit fahre ich direkt zu meiner Freundin, die über 100
km entfernt wohnt, der Weg dorthin führt in die entgegengesetzte Richtung,
zu meiner Wohnung müßte ich einen Umweg von 80 km fahren.
Von dort komme ich meist Sonntags spätabends zurück.
Inwieweit kann in diesem Fall der Vermieter meine Anwesenheit oder sogar
unbeaufsichtigen Zutritt zu meiner Wohnung verlangen?
Muß er mir Auslagen erstatten, falls ich freitags den "Schlenker"
zur
Wohnung fahre?
Kann er meine Anwesenheit am Samstag oder Sonntag verlangen?
Kann ich von ihm verlangen, daß er die Besichtigungen für Mo-Do nach 20 Uhr
vereinbart?
Gruß, Peter.