Immobilien und Wohnungen

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PostPosted: 2004-02-14 21:28:23
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Joined: 2004-02-14 21:28:23
Hallo,
eine Bekannte von mir hat nach langem Suchen (da wenig Geld; in Scheidung
lebend) endlich eine Wohnung bekommen.
In der Wohnung gibt es eine Art Kachelofen, der per Thermostat geregelt wird
(Ich habe das Ding selber noch nicht gesehen). Gleichzeitig ist dieser Ofen
die einzige Heizung für die ganze Wohnung und befindet sich im Wohnzimmer.
Das Problem ist jetzt, daß im Kinderzimmer, bei den aktuellen
Außentemperaturen von -3° bis +4° eine maximale Temperatur von ca. 15°
erreicht werden kann, sofern die Temperatur im Wohnzimmer auf normale 23°
geregelt wird.
Wie sollte man am besten vorgehen, damit nicht gleich ein Riesenärger mit
dem Vermieter provoziert werden muß?
Gruss... Michael


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PostPosted: 2004-02-14 22:46:52
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Joined: 2004-02-14 22:46:52
> Wie sollte man am besten vorgehen, damit nicht gleich ein Riesenärger mit
> dem Vermieter provoziert werden muß?

den vermieter anrufen und fragen, ob er sie in die bedienung der heizung
einweihen kann.


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PostPosted: 2004-02-14 22:55:25
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Joined: 2004-02-14 22:55:25
Matthias G. schrieb:
>>Wie sollte man am besten vorgehen, damit nicht gleich ein Riesenärger
mit
>>dem Vermieter provoziert werden muß?
> den vermieter anrufen und fragen, ob er sie in die bedienung der heizung
> einweihen kann.

Moin,
das ist das Gebot der Stunde.
Gruß Hans


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PostPosted: 2004-02-15 00:42:54
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Joined: 2004-02-15 00:42:54
Michael Schalkalwies wrote:
> In der Wohnung gibt es eine Art Kachelofen, der per Thermostat
> geregelt wird (Ich habe das Ding selber noch nicht gesehen).
> Gleichzeitig ist dieser Ofen die einzige Heizung für die ganze
> Wohnung und befindet sich im Wohnzimmer. Das Problem ist jetzt, daß
> im Kinderzimmer, bei den aktuellen Außentemperaturen von -3° bis +4°
> eine maximale Temperatur von ca. 15° erreicht werden kann, sofern die
> Temperatur im Wohnzimmer auf normale 23° geregelt wird.
> Wie sollte man am besten vorgehen, damit nicht gleich ein Riesenärger
> mit dem Vermieter provoziert werden muß?

Eine elektrische Zusatzheizung für die nicht mit Heizungen versehenen Räume
anschaffen. Alternative: Ausziehen und eine Wohnung suchen, in der sich
sämtliche Räume beheizen lassen.
Einen Anspruch auf irgendeine Mindesttemperatur in Räumen, die ohne Heizung
vermietet werden, besteht nicht!
ciao
volker
--
_________________________________________________________
Volker Söhnitz, Bergstr. 25-27, 52062 Aachen, Deutschland
Fax +49241 404070  Fon +49241 38793  Mobil +49172 1518060
http://www.physiktips.de und http://www.volker-online.com


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PostPosted: 2004-02-15 09:37:05
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Joined: 2004-02-15 09:37:05
Hallo Volker!
> Eine elektrische Zusatzheizung für die nicht mit Heizungen versehenen
Räume
> anschaffen. Alternative: Ausziehen und eine Wohnung suchen, in der sich
> sämtliche Räume beheizen lassen.
> Einen Anspruch auf irgendeine Mindesttemperatur in Räumen, die ohne
Heizung
> vermietet werden, besteht nicht!

Darf man überhaupt Wohnraum ohne Heizung vermieten? Ich dachte immer,
das währe (ähnlich wie Strom und fließend Wasser) quasi der
Mindeststandard?
Gruß
Thorsten
--
PGP welcome!
Thorsten online: http://www.ostermann-net.de/electronic
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PostPosted: 2004-02-15 10:40:49
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Joined: 2004-02-15 10:40:49
Thorsten Ostermann wrote:
>> Einen Anspruch auf irgendeine Mindesttemperatur in Räumen, die ohne
>> Heizung vermietet werden, besteht nicht!
> Darf man überhaupt Wohnraum ohne Heizung vermieten?

Selbstverständlich.
> Ich dachte immer, das währe (ähnlich wie Strom und fließend Wasser)
quasi
der
> Mindeststandard?

Nein. Es gibt genug ältere Wohnungen, die diverse unbeheizte Zimmer haben. Hab

ich auch schon gehabt - früher war die Zahl der Weicheier eben noch geringer.

;-)
ciao
volker
--
_________________________________________________________
Volker Söhnitz, Bergstr. 25-27, 52062 Aachen, Deutschland
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PostPosted: 2004-02-15 11:46:29
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Joined: 2004-02-15 11:46:29
Matthias G. wrote:
>>Wie sollte man am besten vorgehen, damit nicht gleich ein Riesenärger
mit
>>dem Vermieter provoziert werden muß?
> den vermieter anrufen und fragen, ob er sie in die bedienung der heizung
> einweihen kann.

Zaubern kann der Vermieter auch nicht. Wenn es in der ganzen Bude nur
einen einzigen Heizkörper gibt, kann man eben nicht alle Räume gleichmäßig

beheizen. Dann muß man eben in Kauf nehmen daß ein Raum übermäßig warm
und/oder die anderen etwas kälter sind.
Einzige Abhilfe: Alle Zwischentüren offen stehen lassen, damit die Wärme
vom Wohnzimmer in die anderen Räume ziehen kann und elektrische Heiz-
lüfter zur Unterstützung in den anderen Räumen einsetzen.
Interessant wird es allerdings wenn die kalten Räume zu schimmeln beginnen
sollten. Denn exzessives Lüften ist in unbeheizten Räumen keine gute Idee,
und richtig warm bekommt man solche Räume auch nicht.


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PostPosted: 2004-02-15 16:03:27
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Joined: 2004-02-15 16:03:27
Volker Söhnitz <soehn...@web.de> wrote:
> Nein. Es gibt genug ältere Wohnungen, die diverse unbeheizte Zimmer
haben. Hab
> ich auch schon gehabt - früher war die Zahl der Weicheier eben noch
geringer.

Been there, done that. Die Falle, in die man als Mieter hier gern tappt,
ist iMHO, den Versicherungen des Mieters, daß die Wohnung beim
Offenlassen der Türen "schön warm" würde, irgendwelchen Glauben
zu
schenken.
Gruß
Renata
--
Hat sich die Katze an Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.


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