"Kaweh Jazayeri" <serv...@jazayeri.de> schrieb im Newsbeitrag
news:aprj7q$amf$00$1@news.t-online.com...
Hallo Kaweh,
> > Diese Woche gab es einen Bericht im TV. Da hat die Telekom die
> > Adresse eines Frauenhauses veroeffentlicht. Die stehen auf dem
> > Standpunkt, dass man solche Unanehmlichkeiten tolerieren muss. Da
> > es da aber um Leib und Leben gehen kann wird die T. wohl
> > schadensersatzpflichtig werden (Umzug, Hausverkauf, Hauskauf
> > usw.). Also so leicht scheint das nicht zu gehen.
> An den Bericht mußte ich auch denken, vor ein paar Jahren (da gab es
> die DDR nimmer) hat die Telekom die Geheimnummer des Botschafters
> von Iran einfach unter DDR veröffentlicht.
> So ist das eben in D mit dem Datenschutz. Datenschutzbeauftrage
> machen da leider aber auch keinen Dampf.
der Datenschutz wird doch gewährleistet, nimm einmal einen bundesweit
agierenden Betrüger, gegen den in einigen Bundesländern Anzeigen
ergehen. Meistens werden die Verfahren von der Staatsanwaltschaft,
wegen nicht vorhandenen "öffentlichen" Interesses bzw. wegen
"Geringfügigkeit" eingestellt. Wenn die Anzeigen bundesweit
gebündelt
würden, so käme eine Einstellung der Verfahren nicht in Betracht, vor
allem nicht wegen "Geringfügigkeit", aber irgendwie muss man solche
Menschen ja vor einer unerwünschten Datenweitergabe schützen.
Rechtsstaat eben!
Und wie ist die Definition von "öffentlichen Interesse"? Das
definiert
jeder Staatsanwalt nach Gutdünken indem er ein solches halt feststellt
weil er evtl. seinen Kegel-, Golfbruder oder Frisör danach fragt?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter