Immobilien und Wohnungen

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 Post subject: Wer ist mein Vermieter?
PostPosted: 2003-12-30 11:25:21
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Joined: 2003-12-30 11:25:21
Hallo,
folgende Situation: meinen Mietvertrag habe ich seinerzeit mit dem Ehepaar V
abgeschlossen (beide haben unterschrieben). Das ganze Haus wurde später auf
deren Tochter T überschrieben, die Eltern V haben sich aber die
"Nutzung"
an einem Teil der Wohnungen (darunter die meine) vorbehalten. Dies ist eine
inoffizielle Information, die seinerzeit unter den Hausbewohnern kursierte.
Eine offizielle Mitteilung erfolgte, zumindest mir gegenüber, nie. Meine
Miete geht nach wie vor auf das Konto des Ehepaars V.
Nun wurde letztens von Frau T schriftlich mitgeteilt, daß sie die Verwaltung
übernommen habe (macht den Schriftkram eh schon seit einer ganzen Weile).
Ich solle mich in allen Belangen an sie wenden. Letzte NK-Abrechnung wurde
von ihr unterschrieben.
Nun meine Fragen:
a) wer sind meine Vermieter? Das Ehepaar V, die den Mietvertrag
unterschrieben haben und an die ich weiterhin meine Miete zahle? Oder Frau
T, der jetzt das Haus gehört?
b) wer ist befugt, mir gegenüber die Rechte/Pflichten aus dem Mietvertrag
einzufordern, z.B. in Form einer NK-Nachforderung bzw. Erhöhung der
Vorauszahlungen? Wer ist mein (formaler) Ansprechpartner für den Vertrag?
Was ist, wenn Frau T fordert, die Miete künftig auf ihr Konto zu überweisen?

c) Müßte/könnte/sollte ich die Vorlage einer vom Ehepaar V unterschriebenen

Vollmacht verlangen? Oder ist das analog einer Hausverwaltung zu sehen, wo
gegenüber den Mietern klar ist, daß diese mit der Verwaltung beauftragt
ist, ohne daß irgendwelche Nachweise nötig sind?
Ulrich


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 Post subject: Wer ist mein Vermieter?
PostPosted: 2003-12-30 13:50:54
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Joined: 2003-12-30 13:50:54
Ulrich Kretschmer <u.k.use...@bergruf.de> schrubte:
c) Müßte/könnte/sollte ich die Vorlage einer
> vom Ehepaar V unterschriebenen Vollmacht verlangen? Oder ist das
> analog einer Hausverwaltung zu sehen, wo gegenüber den Mietern klar
> ist, daß diese mit der Verwaltung beauftragt ist, ohne daß
> irgendwelche Nachweise nötig sind?

ich würde schon ne vollmacht verlangen, sonst kann sie ja sonstwas behaupten
hausverwaltungsfirma macht auch nichts, ohne ne vollmacht
Jana


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 Post subject: Wer ist mein Vermieter?
PostPosted: 2003-12-30 14:00:30
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Joined: 2003-12-30 14:00:30
Ulrich Kretschmer wrote:
> Nun meine Fragen:
> a) wer sind meine Vermieter? Das Ehepaar V, die den Mietvertrag
> unterschrieben haben und an die ich weiterhin meine Miete zahle? Oder
Frau
> T, der jetzt das Haus gehört?

Frag nach. Das hängt davon ab, welche Art Vereinbarung die Eltern und
die Tochter haben. Wenn die Eltern sich den Niessbrauch haben einräumen
lassen, sind sie weiterhin die Vermieter.
> b) wer ist befugt, mir gegenüber die Rechte/Pflichten aus dem
Mietvertrag
> einzufordern, z.B. in Form einer NK-Nachforderung bzw. Erhöhung der
> Vorauszahlungen? Wer ist mein (formaler) Ansprechpartner für den
Vertrag?

Das hängt davon ab, welche Vollmachten im Rahmen der Verwaltung erteilt
wurden. Also auch hier: Bitte nachfragen.
> Was ist, wenn Frau T fordert, die Miete künftig auf ihr Konto zu
überweisen?

Das solltest du wohl nur nach einem Nachweis der Berechtigung machen.
> c) Müßte/könnte/sollte ich die Vorlage einer vom Ehepaar V
unterschriebenen
> Vollmacht verlangen? Oder ist das analog einer Hausverwaltung zu sehen,
wo
> gegenüber den Mietern klar ist, daß diese mit der Verwaltung beauftragt

> ist, ohne daß irgendwelche Nachweise nötig sind?

Erstmal einfach so und völlig formlos nachfragen.
Ciao Henning


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 Post subject: Wer ist mein Vermieter?
PostPosted: 2004-01-02 16:37:13
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Joined: 2004-01-02 16:37:13
Ulrich Kretschmer wrote:
> Nun wurde letztens von Frau T schriftlich mitgeteilt, daß sie die
Verwaltung
> übernommen habe (macht den Schriftkram eh schon seit einer ganzen
Weile).
> Ich solle mich in allen Belangen an sie wenden. Letzte NK-Abrechnung
wurde
> von ihr unterschrieben.
> Nun meine Fragen:
> a) wer sind meine Vermieter? Das Ehepaar V, die den Mietvertrag
> unterschrieben haben und an die ich weiterhin meine Miete zahle? Oder
Frau
> T, der jetzt das Haus gehört?

Ein Eigentuemerwechsel ist dem Mieter schriftlich
anzuzeigen. Also V danach fragen. (Notfalls Grundbuicheinsicht...)
Vermieter sind stets die Eigentuemer; Kaeufer oder
Schenkungsbeguenstigte treten in Rechtsnachfolge im Mietvertrag.
> b) wer ist befugt, mir gegenüber die Rechte/Pflichten aus dem
Mietvertrag
> einzufordern, z.B. in Form einer NK-Nachforderung bzw. Erhöhung der
> Vorauszahlungen? Wer ist mein (formaler) Ansprechpartner für den
Vertrag?

Der Eigentuemer, oder dessen Beauftragter.
> Was ist, wenn Frau T fordert, die Miete künftig auf ihr Konto zu
überweisen?

V. um Nachweis des Eigentuemerwechsels fragen.
Weiterhin um eine Erklaerung, dass die Mietkaution nun von
T. verwahrt wird und fuer die Rueckzahlung zustaendig ist
(haette man das im BGB mal gleich festgeschrieben...).
> c) Müßte/könnte/sollte ich die Vorlage einer vom Ehepaar V
unterschriebenen
> Vollmacht verlangen? Oder ist das analog einer Hausverwaltung zu sehen,
wo
> gegenüber den Mietern klar ist, daß diese mit der Verwaltung beauftragt

> ist, ohne daß irgendwelche Nachweise nötig sind?

Auch dann ist es zulaessig, direkt die Eigentuemer anzuschreiben,
die das dann natuerlich an ihre Verwalter weiterleiten...
Auch im Fall dass das Haus T. gehoert kann es korrekt sein
dass die Mietzahlung weiter an V. geht.
Aenderungen hierzu kann der Vermieter, also Eigentuemer, mitteilen.
Die Frage ist also hauptsaechlich, wer Eigentuemer der Wohnung ist.
--
Jens Christian Claussen
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 Post subject: Wer ist mein Vermieter?
PostPosted: 2004-01-03 12:34:54
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Joined: 2004-01-03 12:34:54
Jens Christian Claussen wrote:
> Ulrich Kretschmer wrote:
>> a) wer sind meine Vermieter? Das Ehepaar V, die den Mietvertrag
>> unterschrieben haben und an die ich weiterhin meine Miete zahle? Oder

>> Frau T, der jetzt das Haus gehört?
> Ein Eigentuemerwechsel ist dem Mieter schriftlich
> anzuzeigen.

Ist das so? Im Mieterlexikon, Ausgabe 2001, steht unter dem Stichwort
"Hausverkauf und Mietvertrag":
"Der Mieter braucht von dem Eigentümerwechsel keine Kenntnis zu haben,
da
die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag auf den Erwerber Kraft
Gesetzes übergehen."
> Vermieter sind stets die Eigentuemer; Kaeufer oder
> Schenkungsbeguenstigte treten in Rechtsnachfolge im Mietvertrag.

Im Mieterlexikon (s.o.) steht: "Hat sich der Verkäufer den Nießbrauch
vorbehalten, bleibt er weiterhin der Vermieter (LG Baden-Baden WM 93,
357)."
Das ist wohl in meinem Falle so, aber endgültige Klarheit muß - durch
gezielte Nachfrage - noch geschaffen werden.
Kann ich den "Nießbrauch" bzw. die bei der Schenkung dazu
vereinbarten
Randbedingungen aus dem (für mich einsehbaren) Grundbuch entnehmen? Oder
stünde das nur in einer (für mich nicht einsehbaren) notariellen Urkunde?
> V. um Nachweis des Eigentuemerwechsels fragen.

Ja, mir ist klar, daß ich nachfragen muß, um die Verwirrung zu beseitigen.
Für mich war die Motivation dieses Postings, welche Fragen mit welcher
Zielrichtung ich stelle...
> Weiterhin um eine Erklaerung, dass die Mietkaution nun von
> T. verwahrt wird und fuer die Rueckzahlung zustaendig ist
> (haette man das im BGB mal gleich festgeschrieben...).

Die Verwahrung scheint weiterhin durch V zu erfolgen.
> Die Frage ist also hauptsaechlich, wer Eigentuemer der Wohnung ist.

Es handelt sich *nicht* um ein Haus mit Teileigentum. Es geht um die Frage
Eigentum und "Nießbrauch" (hm, merkwürdiges Wort; die Def. in Par.
1030 BGB
ist nicht sonderlich verständlich).
Ulrich


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