Moin moin
Dietmar Moeller wrote:
> Hallo,
> vor ca. 2,5 Jahren hat meine Mutter (Witwe) mir (ihrem einzigen Sohn) ihr
> kleines Einfamilienhaus überschrieben, das ich auch selbst bewohne.
> Seit ein paar Monaten verschlechtert sich ihr Gesundheitszustand
> dahingehend, dass ich befürchte, dass sie in geraumer Zeit zu einem
> Pflegefall werden könnte. Nach allem was ich als Laie gehört und
gelesen
> habe, kann bei einer eventuellen Einweisung in ein Pflegeheim über das
> Sozialamt (zur Finanzierung der Pflegekosten) veranlasst werden, dass die
> Schenkung rückgängig gemacht wird und ich praktisch "auf der
Straße stehe".
> Meine Frage: Gibt es Mittel und Wege, um diese Möglichkeit
auszuschließen,
> d.h. dem Staat den Zugriff auf das Haus zu verwehren?
> Danke für jede Antwort!
Das Problem ist IMHO nicht nur rechtlicher sondern auch moralischer Art:
Vielleicht sollte Deine Mutter, solange sie es noch kann, die Schenkung wegen
groben Undanks rückgängig machen. Du scheinst sie Deiner Mutter ja damit zu
lohnen, daß Du ihr einen angemessenen und notwendigen Lebensunterhalt (Kosten
der leider erforderlichen Heimunterbringung) verweigerst.
Sozialhilfe sowie ähnliche staatliche Leistungen sind regelmäßig
subsidiär, so
daß mir ein Rückgriff der Behörden auf Dein Leistungsvermögen als
Unterhaltspflichtigem gerechtfertigt erscheint.
Aus meinem Bekanntenkeis (im weiteren Sinne) gibt es noch eine weitere
Variante
- die ich Deiner Mutter aber nicht unterstellen möchte. Beim entsprechenden
Vater wurde recht frühzeitig eine nicht mehr heilbare Krankheit entdeckt, die
wegen unberechenbarer Krankheitsschübe zum Siechtum führt. Um mehrere ihm
allein gehörende Häuser für die Familie zu "retten" (so hatte er
sich wohl
ausgedrückt), überschrieb er sie alsbald auf die Kinder.
Zur Ehre der Kinder muß aber nachgefügt werden, daß sie sich - als der
Pflegefall tatsächlich eintrat - keineswegs wie Sozial-Vampire verhielten,
sondern die Kosten als selbstverständlich übernahmen.
Tschüß
Wolfgang