Immobilien und Wohnungen

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 Post subject: Hausverkauf
PostPosted: 2002-05-07 20:37:38
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Joined: 2002-05-07 20:37:38
Hallo!
Vielleicht kann mir ja jemand helfen, ich hab schon gegoogelt, bin aber
leider nicht fündig geworden. Ich plane mein Haus zu verkaufen. Nun schauen
sich das mehrere Leute am Wochenende an und falls einer meint er zahlt den
Preis und ist Feuer und Flamme, dann würde ich gerne einen Vorvertrag
unterschreiben, nicht dass ich dann allen anderen absage,und es sich der
erste Interessent doch anders überlegt hat.
Wäre so ein Vorvertrag gültig und was sollte da drinnen stehen. Am besten
wäre eventuell der Link zu einem Muster!
Danke
Markus Fridrich
PS: Ich hoffe ich habe alle nötigen Informationen geliefert.


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 Post subject: Hausverkauf
PostPosted: 2002-05-08 06:52:42
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Joined: 2002-05-08 06:52:42
Marcais Phredreigh schrieb:
> Hallo!
> Vielleicht kann mir ja jemand helfen, ich hab schon gegoogelt, bin aber
> leider nicht fündig geworden. Ich plane mein Haus zu verkaufen. Nun
schauen
> sich das mehrere Leute am Wochenende an und falls einer meint er zahlt
den
> Preis und ist Feuer und Flamme, dann würde ich gerne einen Vorvertrag
> unterschreiben, nicht dass ich dann allen anderen absage,und es sich der
> erste Interessent doch anders überlegt hat.
> Wäre so ein Vorvertrag gültig und was sollte da drinnen stehen. Am
besten
> wäre eventuell der Link zu einem Muster!

Ja, sowas ist gültig & üblich. Muster kann ich leider keines anbieten,
aber es sollte einfach alles drinnen stehen was beide Parteien drinnen
stehen haben wollen.
--
                Fax: 059999-6450
              EMail: a...@inode.at
           Homepage: http://www.inode.at/  
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 Post subject: Hausverkauf
PostPosted: 2002-05-08 09:40:36
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Joined: 2002-05-08 09:40:36
"Marcais Phredreigh" <ros_eo1...@hotmail.com> schrieb:
> Ich plane mein Haus zu verkaufen. Nun schauen
> sich das mehrere Leute am Wochenende an und falls einer meint er
zahlt den
> Preis und ist Feuer und Flamme, dann würde ich gerne einen
Vorvertrag
> unterschreiben, nicht dass ich dann allen anderen absage,und es sich
der
> erste Interessent doch anders überlegt hat.

Warum ein "Vorvertrag"? Es gibt so diesen Begriff, er bedeudet
allerdings
lediglich, dass der Hauptvertrag dann erst künftig (max. nach einem
Jahr)
geschlossen wird. Üblich ist so etwas dann, wenn etwa noch gebaut wird
und daher das Haus noch nicht verkauft werden kann/soll.
Um ganz sicher zu gehen, wäre es wohl (für Dich) besser, gleich den
Hauptvertrag unterfertigen zu lassen. Damit der "andere" nicht
gleicht
murrt,
kann ja ggf. eine (risikolose) Rücktrittsfrist vertraglich vereinbart
werden.
Wie auch immer, hat ein Vorvertrag jedenfalls alle Punkte des
Hauptvertrages
(abgesehen vom Fälligkeitszeitpunkt, versteht sich) zu enthalten.
Beachte den Fall, dass ggf. mit der Finanzierung etwas nicht klappen
könnte,
der Vertragspartner also das Haus zwar will, die Bank aber "njet"
zur
Darlehensaufnahme sagt.
HTH,  (IANAL!)
Markus K.


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 Post subject: Hausverkauf
PostPosted: 2002-05-08 11:07:31
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Joined: 2002-05-08 11:07:31
"Markus Konstantineas" <nos...@netway.at> schrieb im Newsbeitrag

mein Haus zu verkaufen. Nun schauen
> > sich das mehrere Leute am Wochenende an und falls einer meint er
> zahlt den
> > Preis und ist Feuer und Flamme, dann würde ich gerne einen
> Vorvertrag
> > unterschreiben, nicht dass ich dann allen anderen absage,und es sich

> der
> > erste Interessent doch anders überlegt hat.
> Warum ein "Vorvertrag"? Es gibt so diesen Begriff, er bedeudet
> allerdings
> lediglich, dass der Hauptvertrag dann erst künftig (max. nach einem
> Jahr)
> geschlossen wird. Üblich ist so etwas dann, wenn etwa noch gebaut wird
> und daher das Haus noch nicht verkauft werden kann/soll.
> Um ganz sicher zu gehen, wäre es wohl (für Dich) besser, gleich den
> Hauptvertrag unterfertigen zu lassen. Damit der "andere" nicht
gleicht
> murrt,
> kann ja ggf. eine (risikolose) Rücktrittsfrist vertraglich vereinbart
> werden.
> Wie auch immer, hat ein Vorvertrag jedenfalls alle Punkte des
> Hauptvertrages
> (abgesehen vom Fälligkeitszeitpunkt, versteht sich) zu enthalten.
> Beachte den Fall, dass ggf. mit der Finanzierung etwas nicht klappen
> könnte,
> der Vertragspartner also das Haus zwar will, die Bank aber
"njet" zur
> Darlehensaufnahme sagt.

Danke! Aber ich hab jetzt eine Frage zum Hauptvertrag:
Kann ich eigentlich den Vertrag, den mein Vater beim Kauf geschlossen hat,
neu abtippen, auf die neuen Vertragspartner abändern und anschließend vom
Notar beglaubigen lassen. Es stimmen eigentlich alle Punkte überein (Ich
stehe im Grundbuch, das Haus ist Lastenfrei usw.).
Sorry, dass ich so kompliziert frage, aber ich hab echt keine Erfahrung mit
solchen Dingen!
Danke
Markus Fridrich


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 Post subject: Hausverkauf
PostPosted: 2002-05-14 14:44:40
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Joined: 2002-05-14 14:44:40
"Marcais Phredreigh" <ros_eo1...@hotmail.com> schrieb im
Newsbeitrag
mein Haus zu verkaufen. Nun schauen
> > > sich das mehrere Leute am Wochenende an und falls einer meint
er
> > zahlt den
> > > Preis und ist Feuer und Flamme, dann würde ich gerne einen
> > Vorvertrag
> > > unterschreiben, nicht dass ich dann allen anderen absage,und es
sich
> > der
> > > erste Interessent doch anders überlegt hat.
> > Warum ein "Vorvertrag"? Es gibt so diesen Begriff, er
bedeudet
> > allerdings
> > lediglich, dass der Hauptvertrag dann erst künftig (max. nach einem

> > Jahr)
> > geschlossen wird. Üblich ist so etwas dann, wenn etwa noch gebaut
wird
> > und daher das Haus noch nicht verkauft werden kann/soll.
> > Um ganz sicher zu gehen, wäre es wohl (für Dich) besser, gleich
den
> > Hauptvertrag unterfertigen zu lassen. Damit der "andere"
nicht gleicht
> > murrt,
> > kann ja ggf. eine (risikolose) Rücktrittsfrist vertraglich
vereinbart
> > werden.
> > Wie auch immer, hat ein Vorvertrag jedenfalls alle Punkte des
> > Hauptvertrages
> > (abgesehen vom Fälligkeitszeitpunkt, versteht sich) zu enthalten.
> > Beachte den Fall, dass ggf. mit der Finanzierung etwas nicht klappen

> > könnte,
> > der Vertragspartner also das Haus zwar will, die Bank aber
"njet" zur
> > Darlehensaufnahme sagt.
> Danke! Aber ich hab jetzt eine Frage zum Hauptvertrag:
> Kann ich eigentlich den Vertrag, den mein Vater beim Kauf geschlossen
hat,
> neu abtippen, auf die neuen Vertragspartner abändern und anschließend
vom
> Notar beglaubigen lassen. Es stimmen eigentlich alle Punkte überein (Ich

> stehe im Grundbuch, das Haus ist Lastenfrei usw.).
> Sorry, dass ich so kompliziert frage, aber ich hab echt keine Erfahrung
mit
> solchen Dingen!
> Danke
> Markus Fridrich

Antwort:
            Ja, das ist zwar möglich, aber
sicher nicht üblich. Wesentlich
bei einem Kauf bzw Verkauf dieser Art ist die Wahrung des "Zug um
Zug"-Prinzips. Gewöhnlich kann aber der Käufer nicht gleich bei
Unterfertigung des Vertrages den Kaufpreis bezahlen. Für den Verkäufer wäre

es aber zu riskant, bereit an den Käufer gebunden zu sein, ohne zu wissen,
ob die Finanzierung des Kaufs gesichert ist. Für den Käufer besteht immer
das Risiko, dass er nicht rasch genug ins Grundbuch kommt und jemand anderer
(zB Gläubiger des Verkäufers, ein anderer Käufer, eine Bank mit einer
Pfandurkunde) rascher ist als er. Er hätte dann den schlechteren Rang im
Grundbuch oder die Eintragung des Erwerbs scheitert überhaupt.
            Üblicherweise übernimmt der
Käufer die Kosten der
Kaufvertragsabwicklung und man wählt einen Treuhänder (Anwalt oder Notar)
für die Abwicklung.
            Solange man nur Kaufinteressenten an
Ihr Anbot binden will, ist
es wesentlich besser, sich das Kaufanbot des Interessenten (bindend für eine
bestimmte Frist) schriftlich bestätigen zu lassen (ähnlich wie in den
Fällen, in denen ein Immobilienmakler Interessenten an ihr Anbot bindet).
Man kann dann in Ruhe die nötigen Schritte für die Abwicklung veranlassen
(Wahl des Rechtsbeistandes, Vertragserrichtung, allenfalls Kreditaufnahme,
Treuhanderlag des Kaufpreises, Grunderwerbsteuerentrichtung,
Grundbuchabwicklung, usw.).
MfG
RA Dr. Andreas Hanusch
Rechtsanwalt
1070 Wien, Gardegasse 2/9
Tel 523 06 52; Fax 522 48 11
E-Mail: a.hanu...@aon.at
Homepage: http://www.members.aon.at/anwalt1
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