Immobilien und Wohnungen

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 Post subject: Zugang zur Wohnung
PostPosted: 2004-04-16 14:33:02
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Joined: 2004-04-16 14:33:02
Hallo !
folgender Sachverhalt liegt vor:
Eine Heizkörperwartungsfirma will im Auftrag der Hausverwaltung eine
Heizkörperüberprüfung durchführen. Daher bitten sie per Aushang und
per Schreiben für den 17. Mai 2004 von ca. 8.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
um Zugänglichkeit meiner Wohnung.
Da ich berufstätig bin und mir der Zeitraum zu grob gefasst ist, habe
ich die Firma angeschrieben, mit dem Hinweis, ich könnte am
angegebenen Termin zwischen 17.00 und 18.30 Uhr die Zugänglichkeit zu
meiner Wohnung gewährleisten.
Dies wurde abgelehnt mit folgendem Hinweis:
A) die Arbeitszeit der Firma endet um 16:00 Uhr
B) die Heizkörperüberprüfung muss im Rahmen eines gerichtlichen
Gutachtens mit festgesetztem Kostenrahmen erfolgen
C) Meine Mitwirkungspflicht als Mieter zur Kostenreduzierung besteht
Als Ausweichzeitpunkt schlug mir die Firma den 17. Mai, 15:30 Uhr
vor. Sollte ich trotzdem eine Terminveränderung wünschen, bzw. die
Zugänglichkeit zu meiner Wohnung nicht gewährleisten, so berechnet
die Firma 25,00 EURO + MwSt für zusätzlich entstandene Kosten, die
mir gegebenenfalls von der Mietkaution abgezogen werden.
Das sind die Fakten. Meiner Ansicht nach sollte auf die
Berufstätigkeit des Mieters Rücksicht genommen werden. Im Übrigen
finde ich es von einem Dienstleister eine Frechheit, so mit seinen
"Kunden" umzugehen.
Was ist juristisch von dem Sachverhalt zu halten ?
Vielen Dank !
Christian Bültel


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 Post subject: Zugang zur Wohnung
PostPosted: 2004-04-16 18:58:49
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Joined: 2004-04-16 18:58:49
Christian Bueltel schrieb:
> Hallo !
> folgender Sachverhalt liegt vor:
> Eine Heizkörperwartungsfirma will im Auftrag der Hausverwaltung eine
> Heizkörperüberprüfung durchführen. Daher bitten sie per Aushang und
> per Schreiben für den 17. Mai 2004 von ca. 8.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
> um Zugänglichkeit meiner Wohnung.
> Christian Bültel

Hallo,
was spricht dagegen der Hausverwaltung den Zugang zu gestatten?
Gruß  Hans


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 Post subject: Zugang zur Wohnung
PostPosted: 2004-04-16 20:26:41
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Joined: 2004-04-16 20:26:41
"Christian Bueltel" <c.buel...@uni-muenster.de> schrieb im
Newsbeitrag
news:c5ojpt$5dd$1@sagnix.uni-muenster.de...
> Hallo !
> folgender Sachverhalt liegt vor:
> Eine Heizkörperwartungsfirma will im Auftrag der Hausverwaltung eine
> Heizkörperüberprüfung durchführen. Daher bitten sie per Aushang und
> per Schreiben für den 17. Mai 2004 von ca. 8.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
> um Zugänglichkeit meiner Wohnung.
> Da ich berufstätig bin und mir der Zeitraum zu grob gefasst ist, habe
> ich die Firma angeschrieben, mit dem Hinweis, ich könnte am
> angegebenen Termin zwischen 17.00 und 18.30 Uhr die Zugänglichkeit zu
> meiner Wohnung gewährleisten.
> Dies wurde abgelehnt mit folgendem Hinweis:
> A) die Arbeitszeit der Firma endet um 16:00 Uhr

Korrekt
> B) die Heizkörperüberprüfung muss im Rahmen eines gerichtlichen
> Gutachtens mit festgesetztem Kostenrahmen erfolgen

Dann solltest du frei nehmen wie tausende andere Leute auch.
> C) Meine Mitwirkungspflicht als Mieter zur Kostenreduzierung besteht

Logisch.
> Als Ausweichzeitpunkt schlug mir die Firma den 17. Mai, 15:30 Uhr
> vor. Sollte ich trotzdem eine Terminveränderung wünschen, bzw. die
> Zugänglichkeit zu meiner Wohnung nicht gewährleisten, so berechnet
> die Firma 25,00 EURO + MwSt für zusätzlich entstandene Kosten, die
> mir gegebenenfalls von der Mietkaution abgezogen werden.

Ist doch nett. Du fährst auch 20 mal bis mal einer da ist, Sch**ß auf mein
Geld.
> Das sind die Fakten. Meiner Ansicht nach sollte auf die
> Berufstätigkeit des Mieters Rücksicht genommen werden. Im Übrigen
> finde ich es von einem Dienstleister eine Frechheit, so mit seinen
> "Kunden" umzugehen.

Was ist daran frech. Ich glaube manche Leute blicken nicht mehr durch.
> Was ist juristisch von dem Sachverhalt zu halten ?

Alles i.O.
Was ist mit einen Nachbarn deines Vertrauens.
Volkmar


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 Post subject: Zugang zur Wohnung
PostPosted: 2004-04-16 21:00:04
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Joined: 2004-04-16 21:00:04
Christian Bueltel <c.buel...@uni-muenster.de> wrote:
> Hallo !
> folgender Sachverhalt liegt vor:
> Eine Heizk?rperwartungsfirma will im Auftrag der Hausverwaltung eine
> Heizk?rper?berpr?fung durchf?hren. Daher bitten sie per Aushang und
> per Schreiben f?r den 17. Mai 2004 von ca. 8.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
> um Zug?nglichkeit meiner Wohnung.
> Da ich berufst?tig bin und mir der Zeitraum zu grob gefasst ist, habe
> ich die Firma angeschrieben, mit dem Hinweis, ich k?nnte am
> angegebenen Termin zwischen 17.00 und 18.30 Uhr die Zug?nglichkeit zu
> meiner Wohnung gew?hrleisten.
> Dies wurde abgelehnt mit folgendem Hinweis:
> A) die Arbeitszeit der Firma endet um 16:00 Uhr

Teile ihnen Deine Arbeitszeiten mit.
> B) die Heizk?rper?berpr?fung muss im Rahmen eines gerichtlichen
> Gutachtens mit festgesetztem Kostenrahmen erfolgen
> C) Meine Mitwirkungspflicht als Mieter zur Kostenreduzierung besteht

Deine Kosten (Urlaub) bzw. diejenigen Deines Arbeitgebers (wird etwa
von dem erwartet, dass er Dich dafuer freistellt?) sind genauso
minimierungswuerdig.
> Als Ausweichzeitpunkt schlug mir die Firma den 17. Mai, 15:30 Uhr
> vor. Sollte ich trotzdem eine Terminver?nderung w?nschen, bzw. die
> Zug?nglichkeit zu meiner Wohnung nicht gew?hrleisten, so berechnet
> die Firma 25,00 EURO + MwSt f?r zus?tzlich entstandene Kosten, die
> mir gegebenenfalls von der Mietkaution abgezogen werden.

Wer bezahlt das Gutachten (bzw. muss es laut Gericht bezahlen)?
Derjenige hat ueblicherweise fuer alle daraus entstehenden
Kosten aufkommen.
Oder ist die Firma verklagt worden "Erstellen Sie das Gutachten
fuer XXX Euro"?
_Du_ bist ja nicht verklagt worden ...
> Das sind die Fakten. Meiner Ansicht nach sollte auf die
> Berufst?tigkeit des Mieters R?cksicht genommen werden. Im ?brigen
> finde ich es von einem Dienstleister eine Frechheit, so mit seinen
> "Kunden" umzugehen.

Du bist nicht denen ihr Kunde. Kunde ist derjenige, der das Gutachten
in Auftrag gegeben hat.  Warum die Firma allerdings einen Auftrag
annimmt, den sie offensichtlich nicht im vorgegebenen Kostenrahmen
erledigen kann (ohne anderen, Unbeteiligten, Kosten zu verursachen),
ist denen ihr Problem.
Wolfgang


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 Post subject: Zugang zur Wohnung
PostPosted: 2004-04-17 13:16:58
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Joined: 2004-04-17 13:16:58
> Hallo,
> was spricht dagegen der Hausverwaltung den Zugang zu gestatten?
> Gruß  Hans

Natürlich spricht nichts dagegen, den Zugang zu gewähren. Nur finde ich
den Zeitrahmen unpassend. Hinzu kommt, dass ich mir ungerne drohen
lasse (...Sollte ich trotzdem eine Terminveränderung wünschen, bzw. die
Zugänglichkeit zu meiner Wohnung nicht gewährleisten, so berechnet
die Firma 25,00 EURO + MwSt für zusätzlich entstandene Kosten...).
Grüße,
 Christian


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 Post subject: Zugang zur Wohnung
PostPosted: 2004-04-17 13:22:44
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Joined: 2004-04-17 13:22:44
> Warum? Du nimmst doch auf den Feierabend der bei dieser Firma
beschäftigten
> auch keine Rücksicht, sondern verlangst - nur für Dich - einen
Sondertermin
> in den Abendstunden. Bist Du daher sicher, daß Du was von Rücksicht
reden
> solltest?

Das sehe ich anders: Ich denke, dass eine mit einer Servicedienstleistung
beauftragte
Firma - die sogar mit Ihrem 24 Stunden Service wirbt - flexibel auf Ihre
"Kunden"
eingehen sollte. Da ich nichts von der Firma will oder sie um die
Dienstleistung
gebeten habe, sollten sie auf mich Rücksicht nehmen und nicht umgekehrt.
Ist halt mein Verständnis von Service.
Wenn ich unseren Kunden sagen würde "Wir kommen irgendwann zwischen
8.00 Uhr und 16.00 Uhr vorbei, stehe bitte zu unserer Verfügung, sonst mußt
Du zahlen..." dann würden die mich bestimmt auslachen.
Grüße,
 Christian


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 Post subject: Zugang zur Wohnung
PostPosted: 2004-04-17 13:30:57
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Joined: 2004-04-17 13:30:57
Martin Gerdes schrieb:
> >Sollte ich trotzdem eine Terminveränderung wünschen, bzw. die
> >Zugänglichkeit zu meiner Wohnung nicht gewährleisten, so berechnet
> >die Firma 25,00 EURO + MwSt für zusätzlich entstandene Kosten, die
> >mir gegebenenfalls von der Mietkaution abgezogen werden.
> Das ist eine leere Drohung, damit käme die Hausverwaltung nicht durch,
> das sagt man, um Dich zu disziplinieren.

Das wirft für mich die Frage auf, was denn hier die "richtige"
Drohung wäre: Vermutlich eine Klage auf Duldung der
notwendigen Maßnahmen, i. e. Gewährung des Zugangs
zur Wohnung zu einem vereinbarten Termin während der allgemeinen
Arbeitszeiten. Das käme dann allerdings schon etwas teurer.


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 Post subject: Zugang zur Wohnung
PostPosted: 2004-04-17 20:07:27
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Joined: 2004-04-17 20:07:27
Martin Gerdes schrieb:
> Dietmar Kulsch <dk.nos...@kulsch.de> schrieb:
> >> >Sollte ich trotzdem eine Terminveränderung wünschen, bzw.
die
> >> >Zugänglichkeit zu meiner Wohnung nicht gewährleisten, so
berechnet
> >> >die Firma 25,00 EURO + MwSt für zusätzlich entstandene
Kosten, die
> >> >mir gegebenenfalls von der Mietkaution abgezogen werden.
> >> Das ist eine leere Drohung, damit käme die Hausverwaltung nicht
durch,
> >> das sagt man, um Dich zu disziplinieren.
> Wenn sich wirklich einer auf die Hinterfüße stellt, dürfte die Drohung

> nicht haltbar sein, aber nur wenige werden sich auf die Hinterfüße
> stellen.

Wäre mir da keineswegs sicher. Sofern wirklich eine Mitwirkungspflicht
besteht, dann sind auch Schadensersatzforderungen möglich, wenn
man dieser Pflicht nicht oder nur verspätet nachkommt. Und da das
ganze eindeutig mit dem Mietverhältnis zusammenhängt, wäre dann
sicher nichts gegen einen Zugriff auf die Kaution einzuwenden.


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