Immobilien und Wohnungen

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PostPosted: 2004-06-20 13:53:07
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Joined: 2004-06-20 13:53:07
Es wird beabsichtigt eine Abgabenbefreiung nach der 183 Tage Regel zu
beanspruchen.
Für den Fall dass die Existenz im Ausland nicht funktioniert, oder
dort die Lebensart nicht passt, soll (falls möglich) die Wohnung in D
nicht ganz aufgegeben werden.
In den ersten 2-3 Jahren soll die Wohnung untervermietet werden.
Denkbar wäre auch ein Wohnungstausch mit jemanden aus dem Land wo man
selbst hinzieht, der z.B. in D ein Projekt hat. Man könnte vielleicht
die Wohnung auch an eine Firma vermieten, die in D öfter Auslandsgäste
unterbringen muss und Hotelkosten sparen will.
Wie muss eine ggf. verbleibende Wohnung in Deutschland genau
deklariert / möbliert untervermietet / oder vielleicht versiegelt
werden, damit der Fiskus daraus kein Vorwand für weitere Zwangsabgaben
in D konstruieren kann?
Oder muss die bisherige Wohnung in Deutschland ganz aufggegeben
werden?
(Wäre schade, weil es ist Wohnung mit Altmietvertrag und günstigen
Miete)
Was muss alles genaustens beachtet werden, um nicht Opfer der
undurchschubaren und oft willkürlichen Fussanageln der AO Auslegungen
zu werden?
Suche aktuelle Auslegungskommentare zu den sehr schwammigen §§ 8 / 9
der AO.
Der Fiskus (Staat) hat diesen § 8 AO vermutlich vorsätzlich so
schwammig ausgelegt, damit es jederzeit willkürlich zu seinem Vorteil
interpretieren und manipulieren kann...
§  8  AO: Wohnsitz:
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen
innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten
und benutzen wird.
Sie können auch direkt an r.br...@arcor.de anworten.
Mit freundlichen Grüßen
R.Brock


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PostPosted: 2004-06-22 17:39:59
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Joined: 2004-06-22 17:39:59
"brock" <r.br...@arcor.de> schrieb im Newsbeitrag
news:f600bbaf.0406200353.76345bcb@posting.google.com...
- Hide quoted text -- Show quoted text -> Es wird beabsichtigt eine
Abgabenbefreiung nach der 183 Tage Regel zu
> beanspruchen.
> Für den Fall dass die Existenz im Ausland nicht funktioniert, oder
> dort die Lebensart nicht passt, soll (falls möglich) die Wohnung in D
> nicht ganz aufgegeben werden.
> In den ersten 2-3 Jahren soll die Wohnung untervermietet werden.
> Denkbar wäre auch ein Wohnungstausch mit jemanden aus dem Land wo man
> selbst hinzieht, der z.B. in D ein Projekt hat. Man könnte vielleicht
> die Wohnung auch an eine Firma vermieten, die in D öfter Auslandsgäste
> unterbringen muss und Hotelkosten sparen will.
> Wie muss eine ggf. verbleibende Wohnung in Deutschland genau
> deklariert / möbliert untervermietet / oder vielleicht versiegelt
> werden, damit der Fiskus daraus kein Vorwand für weitere Zwangsabgaben
> in D konstruieren kann?
> Oder muss die bisherige Wohnung in Deutschland ganz aufggegeben
> werden?
> (Wäre schade, weil es ist Wohnung mit Altmietvertrag und günstigen
> Miete)
> Was muss alles genaustens beachtet werden, um nicht Opfer der
> undurchschubaren und oft willkürlichen Fussanageln der AO Auslegungen
> zu werden?
> Suche aktuelle Auslegungskommentare zu den sehr schwammigen §§ 8 / 9
> der AO.
> Der Fiskus (Staat) hat diesen § 8 AO vermutlich vorsätzlich so
> schwammig ausgelegt, damit es jederzeit willkürlich zu seinem Vorteil
> interpretieren und manipulieren kann...
> §  8  AO: Wohnsitz:
> Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen
> innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten
> und benutzen wird.

Dazu gibt es reichlich Rechtsprechung.
Du sprichst etwas abfällig, von "der Staat jederzeit willkürlich zu
seinem
Vorteil manipulieren..".
Ist Dir bewusst, dass der Staat kein anonymes Gebilde ist, sondern u.a. aus
Dir und mir besteht. Dessen Vorteil also auch Dein und mein Vorteil ist
(Steuerzahlen wird allgemein nicht als Vorteil angesehen, aber wie hätte
ohne Steuern Deine Ausbildung finanziert werden sollen?)
Wenn Du Dich wie Schumacher und Müller-Milch der deutschen Steuer entziehen
willst, dann musst Du jeden Wohnsitz oder sonstige möblierte Kammer
aufgeben.
Boris Becker hat es durch Scheinmaßnahmen versucht, das Ergebnis kennst Du
(hoffentlich).
Es geht natürlich auch ohne Wohnungsaufgabe, aber dann solltest Du
Deutschland während Deines Auslandaufenthaltes meiden.
Abmelden ins Ausland ist in jedem Fall sinnvoll.
Uwe


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