Immobilien und Wohnungen

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PostPosted: 2005-08-11 22:25:32
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Joined: 2005-08-11 22:25:32
Hallo,
wir kauften uns vor einigen Monaten eine "Doppelhaushälfte". Der
Haupststromkasten mit den Zählern ist in meinem Eingangsbereich, da die
Häuser nicht unterkellert sind. Nachdem wir Zugang zum Objkt hatten,
wechselten wir natürlich ersteinmal alle Schlösser aus, da wir nicht
wußten wieviele davon vom Vorbesitzer unter die Leute gebracht wurden.
Hinter meiner Hauseingangstür befindet sich wie Gesagt ein großer Grauer
Kasten in der Wand, der Haupsicherungen und zwei Stromzähler beinhaltet.
Von da aus hat jedes Objekt noch seine eigene Unterverteilungen und
weitere Sicherungen.
Nun meinte mein Nachbar, das sein Licht gefackert hätte und er an den
Kasten wollte, sein Schlüssel jedoch nicht mehr passen würd. Er bräuchte
jedoch einen, da wir ihm zu jeder Zeit Zugang gewähren MÜSSEN!
Anzumerken ist, dass der Nachbar und der Vorbesitzer Famileinmitglieder
waren und so kein Problem mit dieser Schlüsselverteilung hatte.
Ich habe ein wirklich schlechtes Gefühl, einem Fremden den Schlüssel zu
meinem Haus zu geben...vor allen Dingen, weil ich nicht weiß, wie sich
das Versicherungtechnisch verhalten würde. Muss ich ihn einen Schlüssel
geben?
gruß
Michi


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PostPosted: 2005-08-11 22:52:43
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Joined: 2005-08-11 22:52:43
Ich meine, der Nachbar muss unbedingt Zugang zum Stromanschluss haben.
Wenn das nicht mit dem Schlüssel geht, weil es Dir unheimlich ist, muss ein
Umbau stattfinden, der von beiden Partnern finanziert wird.
Gruß, Bernd


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PostPosted: 2005-08-11 23:08:24
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Joined: 2005-08-11 23:08:24
Bernd Meyer schrieb:
> Ich meine, der Nachbar muss unbedingt Zugang zum Stromanschluss haben.
> Wenn das nicht mit dem Schlüssel geht, weil es Dir unheimlich ist, muss
ein
> Umbau stattfinden, der von beiden Partnern finanziert wird.
> Gruß, Bernd

Das kann schon sein, dass ich ihm Zugang gewähren muss, jedoch habe ich
in eiem Wohnhaus auch keinen Zugang zum Hauptstrom des Örtlichen
Anbieters. Diese Räume sind in der Regel verschlossen und ich habe
"nur"
Zugriff auf meinen Sicherungskasten. Diesen hat der Nachbar auch und ich
weiß auch nicht, was er am Hauptstrom dort machen möchte. Sollte dort
einmal etwas passieren, werde ich ihm natürlich jederzeit Zugang
gewähren, jedoch einen eigenen Schlüssel, das lehne ich dann doch ab.
Weiß ich, was der macht, wenn ich im Urlaub bin?
Vielleicht liege ich auch falsch...
gruß
Michi


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PostPosted: 2005-08-11 23:27:42
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Joined: 2005-08-11 23:27:42
Bernd Meyer schrieb:
> Ich meine, der Nachbar muss unbedingt Zugang zum Stromanschluss haben.

Für mich liest es sich so wie wenn sich um einen Bereich handelt zu dem im
Zweifel lediglich der Stromversorger Zutritt benötigt, bzw. der Nachbar zur
Kontrolle seines Zählers.
Da braucht er keinen Schlüssel und kann bei Bedarf einen Termin vereinbaren.
Die Tatsache, dass der Nachbar ohne Zustimmung versucht hat in das fremde
Gebäude einzudringen, mit dem recht fadenscheinigen Vorwand, sein Licht
hätte geflackert regt bei mir jegliches Misstrauen gegen diese Person.
> Wenn das nicht mit dem Schlüssel geht, weil es Dir unheimlich ist,

Nachdem er bereits einmal versucht hat unberechtigt einzudringen?
> muss ein Umbau stattfinden, der von beiden Partnern finanziert wird.

Warum beide?
Es ist doch nicht sein Problem, dass die Leitungen seines Nachbarn in seinem
Gebäudeteil liegen.
Er wird es wohl dulden müssen und Zugang zur notwendigen Kontrolle gewähren,

sollten dort Sicherungen sein, wird er vermutlich in der Pflicht sein in
angemessener Zeit Zugang zu gewähren, im Urlaub z.B. für entsprechende
Möglichkeiten zu sorgen.
Nur, einem Nachbarn, der Versucht hat in meine Wohnung ohne mein Wissen
einzudringen, der hat das Vertrauen verspielt.
Der Verkäufer wäre schon in der Pflicht gewesen *alle* Schlüssel zu
übergeben, eben auch den seines Verwandten im Nachbarhaus, bzw. auf den
diesen Schlüssel mindestens hinzuweisen.
Harald
--
Füe eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.


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PostPosted: 2005-08-11 23:29:25
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Joined: 2005-08-11 23:29:25
Michael Schulze schrieb:
> Weiß ich, was der macht, wenn ich im Urlaub bin?
> Vielleicht liege ich auch falsch...

Ich glaube nicht, schliesslich hat er ja bereits versucht bei dir
einzudringen und gegen Flackern hilft auch nicht das Betrachten des
Stromverteilers.
Harald
--
Füe eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.


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PostPosted: 2005-08-12 00:12:01
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Joined: 2005-08-12 00:12:01
"Michael Schulze" schrieb:
> Hinter meiner Hauseingangstür befindet sich wie Gesagt ein großer
> Grauer Kasten in der Wand, der Haupsicherungen und zwei Stromzähler
> beinhaltet.

(...)
> Nun meinte mein Nachbar, das sein Licht gefackert hätte und er an
> den Kasten wollte, sein Schlüssel jedoch nicht mehr passen würd.

Der Stromzähler und die Hauptsicherung sind mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit nicht die Ursache des Geflackers. Wäre es doch so,
würdest du in akuter Brandgefahr leben. Wenn an einer elektrischen
Anlage überhaupt gepfuscht wird, dann in aller Regel nicht dort, wo der
Energieversorger die Finger drauf hat. Zähler und Hauptsicherung sind
daher mit allergrößter Sorgfalt montiert worden.
> Er bräuchte jedoch einen, da wir ihm zu jeder Zeit Zugang gewähren
> MÜSSEN!

Quark. Der Nachbar braucht lediglich gelegentlichen Zugang zum Zähler,
dafür muss er keinen Schlüssel haben. Es reicht, wenn er zur Ablesung
einen Termin mit dir macht.
> Ich habe ein wirklich schlechtes Gefühl, einem Fremden den Schlüssel
> zu meinem Haus zu geben...

Nun, ihr seid Nachbarn. Ein gewisses Vertrauensverhältnis kann daher
nicht schaden. Vielleicht wartest du einfach, bis ihr euch etwas besser
kennengelernt habt, dann ergibt sich das vielleicht von allein. Aber
verpflichtet zur Aushändigung eines Schlüssels bist du definitiv nicht.
Vielleicht wäre es auch eine Lösung, den Zähler für das Haus deines
Nachbarn dorthin zu verlegen. Das sollte kein allzu großer Aufwand sein.
Gruß
Michael


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PostPosted: 2005-08-12 10:12:44
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Joined: 2005-08-12 10:12:44
Mark Henning schrieb:
> BTW: Was wollte er eigentlich am Hauptkasten? Ist er Elektriker? Wenn
> nein, hat er daran gar nix verloren.

Ist die Frage, was der OP mit Hauptsicherungen meint. Wenn es die dicken
Stecksicherungen sind, die bei uns im Haus in einem eigenen Kasten
(Hausanschlußkasten) sitzen, dann hast Du recht. Sind es nachgeschaltete
Automatensicherungen, dann dürfen die afaik auch von Nicht-Elektrikern
bedient werden; ein Zugang macht also Sinn.
Ich würde den Kram umbauen lassen und prüfen, ob man dem Vorbesitzer
nicht zumindest einen Teil der Kosten aufdrücken kann. Imo hätte er den
OP über die Umstände der Elektrikverteilung aufklären müssen.
lc#
--
Bei eMails an meine Reply-To-Adresse bitte das Flag <usenet> am Ende des

Betreffs einfügen. Alles Andere wird serverseitig gelöscht.


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PostPosted: 2005-08-11 23:14:06
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Joined: 2005-08-11 23:14:06
Bernd Meyer schrieb:
> Ich meine, der Nachbar muss unbedingt Zugang zum Stromanschluss haben.
> Wenn das nicht mit dem Schlüssel geht, weil es Dir unheimlich ist, muss
ein
> Umbau stattfinden, der von beiden Partnern finanziert wird.

IANAL
Nach meinem gesunden Rechtsempfindne hat der Nachbar ein Problem. Es
gibt keinen triftigen grund, warum der NAchbar ins Haus muß. Wenn er
unbedingt alleine an "seinen Stromzähler" will, so soll er diesen
auf
seine Kosten vom EVU umsetzen lassen.
In meiner früheren Wohnung war es exakt genauso. Die Wohnungen lagen
übereinander, je mit einer eigenen haustür. Der NAchbar konnte nur an
"Seinen Zähler" wenn ich erreichbar war, umgekehrt konnte ich nur
an die
gemeinsame Heizungsanlage, wenn "unten" jemand zu Hause war. Es gab
in 3
Jahren nicht ein einziges Problem damit.
--
Mit freundlichen Grüßen
  Andreas Bockelmann    
F/V +49-69-13306797291


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