Immobilien und Wohnungen

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PostPosted: 2006-02-15 11:08:01
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Joined: 2006-02-15 11:08:01
Hallo,
mein Schwiegervater möchte eine neue Wohnung in einem Mehrfamilienhaus
beziehen, der Mietvertrag liegt unterschriftsreif vor mir. Nun wundert mich
folgende Klausel: "Das Waschen und Trocknen von Wäsche in der Wohnung
ist
nicht gestattet". Erstaunlich dabei ist: die Wohnung ist eine
Neubauwohnung
(Bj. 1983). Im Bad sind sämtliche Armaturen zum Anschluss einer
Waschmaschine vorhanden. Die Wohnung hat einen großen, überdachten Balkon,
auf dem man sogar bei Regen Wäsche trocknen könnte. Außerdem haben
sämtliche
Nachbarn im selben Haus ebenfalls eine Waschmaschine in der Wohnung.
Außerhalb der Wohnung gibt es weit und breit keine Möglichkeit, Wäsche zu
waschen (Waschsalon o. ä.). In diesem Zusammenhang verwundern auch die
weiteren Bestimmungen dieser Klausel: "Zum Waschen ist die Waschküche
nach
den Anweisungen des Vermieters zu benutzen". Es gibt aber keine
Waschküche.
Frage: ist diese Klausel wirksam oder ist es wegen fehlender anderer
Waschmöglichkeiten unzumutbar, das Waschen in der Wohnung zu verbieten?
Gruß
Michael


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PostPosted: 2006-02-15 11:11:26
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Joined: 2006-02-15 11:11:26
Am Wed, 15 Feb 2006 11:08:01 +0100 schrieb Michael Landenberger:
> Hallo,
> mein Schwiegervater möchte eine neue Wohnung in einem Mehrfamilienhaus
> beziehen, der Mietvertrag liegt unterschriftsreif vor mir. Nun wundert
mich
> folgende Klausel: "Das Waschen und Trocknen von Wäsche in der
Wohnung ist
> nicht gestattet". Erstaunlich dabei ist: die Wohnung ist eine
Neubauwohnung
> (Bj. 1983). Im Bad sind sämtliche Armaturen zum Anschluss einer
> Waschmaschine vorhanden. Die Wohnung hat einen großen, überdachten
Balkon,
> auf dem man sogar bei Regen Wäsche trocknen könnte. Außerdem haben
sämtliche
> Nachbarn im selben Haus ebenfalls eine Waschmaschine in der Wohnung.

[...]
Ob wirksam oder nicht, kann ich leider nicht sagen.
Warscheinlich verwendet der Vermieter eine Vorlage für den Mietvertrag.
Ich würde ihn einfach fragen, ob er nur vergessen hat, den Absatz zu
streichen mit Hinweis darauf, dass der Absatz in der Wohnung ja nicht
wirklich Sinn macht.
Ich prophezeihe mal, dass er dann den Absatz einfach streichen wird.
Gruß,
Jens
--
Spritkostentabelle für Gasfahrer: http://www.jens-toensing.de/sprit
Fährt der Bauer raus zum Jauchen, wird er nachts ein Deo brauchen.


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PostPosted: 2006-02-15 11:21:10
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Joined: 2006-02-15 11:21:10
"Michael Landenberger" <spameimer092...@onlinehome.de> wrote in
de.soc.recht.wohnen:
> Frage: ist diese Klausel wirksam oder ist es wegen fehlender anderer
> Waschmöglichkeiten unzumutbar, das Waschen in der Wohnung zu verbieten?

Unwirksam. Hatten wir hier übrigens vor kurzem.
ciao
volker
--
____________________________________________________________
Ich lese keine Postings von Namenlosen in de.* und oecher.*!
http://www.physiktips.de  oder  http://www.volker-online.com


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PostPosted: 2006-02-15 11:28:13
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Joined: 2006-02-15 11:28:13
"Michael Landenberger" <spameimer092...@onlinehome.de> schrieb
im
Newsbeitrag news:dsuui4$f73$1@online.de...
> Nun wundert mich folgende Klausel: "Das Waschen und Trocknen von
Wäsche in
> der Wohnung ist nicht gestattet".
> Frage: ist diese Klausel wirksam oder ist es wegen fehlender anderer
> Waschmöglichkeiten unzumutbar, das Waschen in der Wohnung zu verbieten?

Lies mal weiter ... Ich benutze nach dieser generellen Aussage die
Formulierung "Dies gilt nicht für die sachgemäße Nutzung einer
neuzeitlichen, für den Gebrauch in einer Wohnung eingerichteten
Haushaltswaschmaschine ... sofern ... die Hausbewohner nicht belästigt
werden". Und danach noch eine Aussage zur Haftung und Sorgfaltspflicht.
Gruß
Werner


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PostPosted: 2006-02-15 18:51:19
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Joined: 2006-02-15 18:51:19
Werner Maurus <werner.mau...@cajujola.de> wrote:
> Lies mal weiter ... Ich benutze nach dieser generellen Aussage die
> Formulierung "Dies gilt nicht für die sachgemäße Nutzung einer
> neuzeitlichen, für den Gebrauch in einer Wohnung eingerichteten
> Haushaltswaschmaschine ... sofern ... die Hausbewohner nicht belästigt
> werden". Und danach noch eine Aussage zur Haftung und
Sorgfaltspflicht.

Sehe ich das richtig, daß Du mit dieser Klausel die Handwäsche im
Waschbecken praktisch - wenn auch unwirksam - verboten hättest? Im
übrigen trocknet eine Haushaltswaschmaschine ja nicht.
Gruß
Renata :)
--
Hat sich die Katze an Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.


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PostPosted: 2006-02-15 18:59:36
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Joined: 2006-02-15 18:59:36
> Sehe ich das richtig, daß Du mit dieser Klausel die Handwäsche im
> Waschbecken praktisch - wenn auch unwirksam - verboten hättest? Im
> übrigen trocknet eine Haushaltswaschmaschine ja nicht.

Nein, siehst du nicht richtig. Ich habe nur auszugsweise zitiert in
Beantwortung des OP, da ging es weder um Handwäsche noch um Trockner.
Gruß
Werner


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PostPosted: 2006-02-15 21:46:18
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Joined: 2006-02-15 21:46:18
Werner Maurus <werner.mau...@cajujola.de> wrote:
> Nein, siehst du nicht richtig. Ich habe nur auszugsweise zitiert in
> Beantwortung des OP, da ging es weder um Handwäsche noch um Trockner.

Daß es im OP nicht darum ging, habe ich wohl gesehen. Für mich las sich
Deine Antwort aber so, als wenn Du die Formulierung "Das Waschen und
Trocknen von Wäsche in der Wohnung ist nicht gestattet" im Mietvertrag
des OP noch ergänzt hättest durch (sinngemäß abgekürzt): "Dies gilt
nicht, wenn man eine Waschmaschine nimmt." Und deshalb habe ich
nachgefragt.
Gruß
Renata :)
--
Hat sich die Katze an Ihrer Hand festgebissen,
läßt sie sich unter fließend Wasser leicht entfernen.


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PostPosted: 2006-02-15 23:38:46
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Joined: 2006-02-15 23:38:46
Hallo, Michael,
hier zwei grundsätzliche Gerichtsurteile zu diesem Thema:
----------------------------------------
Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung gehört grundsätzlich zum
zulässigen Mietgebrauch. Unerheblich ist hierbei, ob eine für alle Mieter
nutzbare Waschküche zur Verfügung steht. (AG Köln, Az. 207 C 221/00, aus:
WM
6/01, S. 276)
Eine mietvertragliche Vereinbarung, wonach die gemeinschaftliche Waschküche
zu benutzen und keine eigene Waschmaschine in der Wohnung betrieben werden
darf, ist unwirksam. Dem Mieter steht es frei, die Waschküche oder eine
eigene Waschmaschine zu benutzen. (LG Aachen, Az. 7 S 46/03, aus: NZM 2004,
S. 459)
---------------------------------------
Schönen Gruß
Holger H.


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