Immobilien und Wohnungen

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PostPosted: 2006-03-18 10:56:34
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Joined: 2006-03-18 10:56:34
Arbeitslosengeld II und eheähnliche Gemeinschaft:
Im Zusammenhang der Feststellung eines Bestehens oder Nichtbestehens einer
eheähnlichen Gemeinschaft(§ 7 Abs. 3 Nr. 3b SGB II) stellt sich die Frage,
ob die Partner, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben sollen, in
einer Wirtschafts- und Haushaltsgemeinschaft oder in einer so genannten
"Wohngemeinschaft" leben, oder ob jeweils beide Partner sogar in
einem
eigenen, abgeschlossenen Wohnungs-(teil) leben.
Es geht also um die Abgrenzung des in dieser Usenet-Gruppe häufig
verwendeten Begriffs der "Wohngemeinschaft" zum Begriff der
Haushaltsgemeinschaft und dem Begriff der selbständigen, eigenen Wohnung.
Nur der Begriff der »HAUSHALTSGEMEINSCHAFT« ist im Gesetz (§ 9 Abs. 5 SGB
II) erwähnt. Ich gehe davon aus, dass die meisten unter einer
Wohngemeinschaft etwas anderes verstehen als eine Haushaltsgemeinschaft.
Ich persönlich bin aber der Auffassung, dass es eine WOHNGEMEINSCHAFT NICHT
gibt! Entweder die Partner (oder Eheleute) leben in einem einzigen Haushalt
(Haushaltsgemeinschaft) oder jeder für sich getrennt in einer eigenen
Wohnung. Demzufolge ist eine Wohngemeinschaft nach meiner derzeitigen
Auffassung gleichzusetzen mit einer Haushaltsgemeinschaft.
Das Argument von Partnern, die sich gegen die Einstufung als eheähnliche
Gemeinschaft durch die zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) wenden:
"Wir
leben nicht in einer Haushaltgemeinschaft, sondern nur in einer
Wohngemeinschaft und sind deshalb keine eheähnliche Gemeinschaft.", ist
vollkommen irrelevant und nutzlos, denn eine Wohngemeinschaft ist das selbe
wie eine Haushaltsgemeinschaft.
Ich bin mir aber sicher, dass das nicht jeder in dieser Gruppe so sieht!
Gibt es zu meiner Auffassung (Wohngemeinschaft = Haushaltsgemeinschaft)
irgendwelche Gegenmeinungen?
Thomas Homilius
--
http://www.thomas-homilius.dk ***GPG-Key-ID: 0xE29A0F93***
http://homilius.gmxhome.de


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PostPosted: 2006-03-18 12:53:10
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Joined: 2006-03-18 12:53:10
Thomas,
hast Du schon mal was vom Begriff: "Getrennt von Tisch und Bett"
gehört?
Dies meint: Man hat getrennte Betten, kocht getrennt, kauft getrennt
ein, wirtschaftet also getrennt.
Dies ist sogar von den Gerichten anerkannt, um in der selben Wohnung das
Trennungsjahr vor einer Scheidung durchzuführen.
Und so ist es auch mit der Wohngemeinschaft. Getrennte Konten, getrennte
Haushaltsführung. Einer zahlt die Miete (plus Gas, Strom, Kohlen),
kriegt vom anderen die halbe Miete (plus Gas, Strom, Kohlen)überwiesen
(oder so).
Der eine macht bei der Kehrwoche den Außen-, der andere den
Innenbereich. Oder so.
Und fertig ist die WG.
Und eine eheähnliche Gemeinschaft besteht nur dann, wenn die Partner
-eben eheähnlich- jederzeit füreinander einstehen. Punktum.
Heinz


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PostPosted: 2006-03-18 13:50:00
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Joined: 2006-03-18 13:50:00
Heinz D. Trost schrieb:
- Hide quoted text -- Show quoted text -> Thomas,
> hast Du schon mal was vom Begriff: "Getrennt von Tisch und
Bett" gehört?
> Dies meint: Man hat getrennte Betten, kocht getrennt, kauft getrennt
> ein, wirtschaftet also getrennt.
> Dies ist sogar von den Gerichten anerkannt, um in der selben Wohnung das
> Trennungsjahr vor einer Scheidung durchzuführen.
> Und so ist es auch mit der Wohngemeinschaft. Getrennte Konten, getrennte
> Haushaltsführung. Einer zahlt die Miete (plus Gas, Strom, Kohlen),
> kriegt vom anderen die halbe Miete (plus Gas, Strom, Kohlen)überwiesen
> (oder so).
> Der eine macht bei der Kehrwoche den Außen-, der andere den
> Innenbereich. Oder so.
> Und fertig ist die WG.
> Und eine eheähnliche Gemeinschaft besteht nur dann, wenn die Partner
> -eben eheähnlich- jederzeit füreinander einstehen. Punktum.

Und weil man dann die Wahl hat entweder füreinander einstehen, was aber
Geld kosten würde, oder eben angeblich Tisch und Bett zu trennen
behauptet jedes Paar fleissig das es nur eine WG ist um mal eben schnell
jeden Monat ein paar Hunderter von den anderen geschenkt zu bekommen.
Ob man zusammen einkauft ist kaum nachweisbar, selbst wenn man überwacht
werden sollte sagt man "ich ahbe meinem Mitbewohner was mitgebracht weil
er heute Überstunden macht" oder "Großpackungen sind billiger,
deswegen
teilen wir uns das. Kochen tut man auch nicht getrennt, ist ja auch
billiger gemeinsam (macht man in einer WG ja auch oft gemeinsam).
Achja die getrennten Betten: wie soll denn ein Amt nachweisen wo man
übernachtet? Sollen sie da Kameras aufstellen?
Grüße
Enrico


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PostPosted: 2006-03-18 15:06:06
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Joined: 2006-03-18 15:06:06
Thomas Homilius <thh19720919-20051221thomashomiliusdsrasoz...@yahoo.de>
schrieb:
> Gibt es zu meiner Auffassung (Wohngemeinschaft = Haushaltsgemeinschaft)
> irgendwelche Gegenmeinungen?

Ja. Eine Wohnung ist eine räumliche Einheit, ein Haushalt eine
Wirtschaftseinheit. Es ist problemlos möglich, sich Wohnräume zu
teilen, ohne gemeinsam zu wirtschaften. Räumliche Verhältnisse
können allenfalls ein (schwaches) Indiz für wirtschaftliche Vorgänge
sein.
Gruß,
Mark


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PostPosted: 2006-03-18 15:59:23
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Joined: 2006-03-18 15:59:23
Mark Obrembalski <mark...@web.de> schrieb:
>Thomas Homilius
<thh19720919-20051221thomashomiliusdsrasoz...@yahoo.de> schrieb:
>> Gibt es zu meiner Auffassung (Wohngemeinschaft =
Haushaltsgemeinschaft)
>> irgendwelche Gegenmeinungen?
>Ja. Eine Wohnung ist eine räumliche Einheit, ein Haushalt eine
>Wirtschaftseinheit. Es ist problemlos möglich, sich Wohnräume zu
>teilen, ohne gemeinsam zu wirtschaften.

Man kann doch aber auch - auf die haushaltnahen Dinge
beschränkt - gemeinsam wirtschaften, ganz ohne im weiteren
füreinander einzustehen. Also ich meine, eine gemeinsame
Kasse für Essen, vielleicht auch noch die Telefonflatrate
ist doch nicht unüblich für WG. Daraus läßt sich noch lange
nicht schließen, daß irgendein Bewohner bereit ist, einen
anderen wirtschaftlich zu unterstützen, indem etwa auf
dessen Einzahlung in die gemeinsame Kasse verzichtet wird.
Was ist das dann für eine Gemeinschaft nach Sozialrecht?
mfg, elke


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PostPosted: 2006-03-18 20:10:07
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Joined: 2006-03-18 20:10:07
Elke Bock <e.b...@gmx.de> schrieb:
> Mark Obrembalski <mark...@web.de> schrieb:
>>Thomas Homilius
<thh19720919-20051221thomashomiliusdsrasoz...@yahoo.de> schrieb:
>>> Gibt es zu meiner Auffassung (Wohngemeinschaft =
Haushaltsgemeinschaft)
>>> irgendwelche Gegenmeinungen?
>>Ja. Eine Wohnung ist eine räumliche Einheit, ein Haushalt eine
>>Wirtschaftseinheit. Es ist problemlos möglich, sich Wohnräume zu
>>teilen, ohne gemeinsam zu wirtschaften.
> Man kann doch aber auch - auf die haushaltnahen Dinge
> beschränkt - gemeinsam wirtschaften, ganz ohne im weiteren
> füreinander einzustehen.

Richtig. Unter Umständen ergibt sich aber schon daraus eine Vermutung,
dass eben doch eine weitergehende Unterstützung stattfindet - nämlich,
wenn es sich um Verwandte oder Verschwägerte handelt; § 9 V SGB II.
Im Umkehrschluss ergibt sich aus der Bestimmung natürlich auch, dass
bei anderen Leuten dieses Indiz nicht allein für eine entsprechende
Vermutung genügt.
Gruß,
Mark


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PostPosted: 2006-03-19 10:00:00
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Joined: 2006-03-19 10:00:00
Bezug zu:    Re: Wohngemeinschaft vs. Haushaltsgemeinschaft und
eigener Wohnung (SGB II)
>Und weil man dann die Wahl hat entweder füreinander einstehen,
>was aber Geld kosten würde, oder eben angeblich Tisch und Bett
>zu trennen behauptet jedes Paar fleissig das es nur eine WG ist
[...]
>nachweisen wo man übernachtet? Sollen sie da Kameras
>aufstellen?

Falscher Ansatz.
2 oder mehr Studis (Geschlecht egal) teilen sich eine Wohnung (soll gar  

nicht so selten vorkommen). Haben die nach Deiner Ansicht eine  
Haushaltsgemeinschaft? Wie beweisen Sie das es nicht der Fall ist?
In einer Wohnung zu leben scheint also kein brauchbares Kriterium zu  
sein.
viele Grüsse
Markus P.
--
Danke für die Beachtung aller Sicherheitshinweise


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PostPosted: 2006-03-19 10:46:52
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Joined: 2006-03-19 10:46:52
Markus Philippi schrieb am Sonntag, 19. März 2006 10:00:
> Falscher Ansatz.
> 2 oder mehr Studis (Geschlecht egal) teilen sich eine Wohnung (soll gar
> nicht so selten vorkommen). Haben die nach Deiner Ansicht eine
> Haushaltsgemeinschaft?

Ja, diese Studenten bilden eine Haushaltsgemeinschaft, auch wenn diese
Studenten ihre Haushaltsgemeischaft als "Wohngemeinschaft"
bezeichnen.
Konsequenzen für bei einem möglichen ALGII-Bezug: Keine. Es kann auf Grund
des Vorliegens einer Haushaltsgemeinschaft keine eheähnliche Gemeinschaft
unterstellt werden. Einer Haushaltsgemeinschaft kann nämlich nicht nur bei
eheähnlichen Gemeinschaften vorliegen, sondern auch bei Studenten (wie du
selbst geschrieben hast) oder auch bei jedem anderen sparsamen Bürger.
> Wie beweisen Sie das es nicht der Fall ist?

Sie müssen nichts beweisen und können nichts beweisen! Sie benutzen eine
einzige Wohnung gemeinsam --> Es liegt zwangsläufig eine
Haushaltsgemeinschaft vor. Beim ALGII-Bezug werden die Kosten für
Unterkunft und Heizung immer durch die Anzahl der Mitbewohner geteilt.
Thomas Homilius
--
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