Immobilien und Wohnungen

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PostPosted: 2003-08-24 16:22:50
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Joined: 2003-08-24 16:22:50
So Bekannten steht der Kauf einer Eigentumswohnung bevor. Es handelt
sich um eine Eigentümergemeinschaft mit insgesamt 2 Eigentümer. Man
würde jetzt die eine Eigentumswohnung kaufen (die anzusehen ist wie
ein Einfamilienhaus). Jedoch möchte man die eine Eigentumswohnung
nochmal teilen, damit die eigentliche Eigentumswohnung dann mit 2
Käufern gekauft werden kann.
Ist sowas überhaupt möglich. Kann eine Wohnung nochmal getrennt werden
???


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PostPosted: 2003-08-25 14:52:29
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Joined: 2003-08-25 14:52:29
"bk-patrick" <bk-patr...@west.de> schrieb im Newsbeitrag
news:c801855e.0308240622.f5c5862@posting.google.com...
> So Bekannten steht der Kauf einer Eigentumswohnung bevor. Es handelt
> sich um eine Eigentümergemeinschaft mit insgesamt 2 Eigentümer. Man
> würde jetzt die eine Eigentumswohnung kaufen (die anzusehen ist wie
> ein Einfamilienhaus). Jedoch möchte man die eine Eigentumswohnung
> nochmal teilen, damit die eigentliche Eigentumswohnung dann mit 2
> Käufern gekauft werden kann.
> Ist sowas überhaupt möglich. Kann eine Wohnung nochmal getrennt werden

Ja, da braucht man aber u.U. einen Maurer. Voraussetzung damit aus einer
Wohnung zwei eigenständige Wohnungen werden, ist eine
Abgeschlossenheitsbescheinigung. Im Klartext, die beiden neuen Wohnungen
müssen getrennt benutzbar sein, getrennte Eingänge haben, etc. Beide
Wohnungen müssen ohne betreten der anderen Wohnung erreichbar und benutzbar
sein. Ob man einen Mindestkomfort haben muß (Klo, Bad), weiß ich nicht.
Ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung vorhanden, können die Eigentümer
beim Notar eine Teilungserklärung machen, damit werden aus der Wohnung zwei
eigenständige Wohnungen.
Gruß
Peter


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PostPosted: 2003-08-26 12:41:03
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Joined: 2003-08-26 12:41:03
- Hide quoted text -- Show quoted text -"Peter Racz"
<pr...@apr.fta-berlin.de> wrote in message
<news:bid11t$1vi7$1@freebsd.first.gmd.de>...
> "bk-patrick" <bk-patr...@west.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:c801855e.0308240622.f5c5862@posting.google.com...
> > So Bekannten steht der Kauf einer Eigentumswohnung bevor. Es handelt

> > sich um eine Eigentümergemeinschaft mit insgesamt 2 Eigentümer.
Man
> > würde jetzt die eine Eigentumswohnung kaufen (die anzusehen ist wie

> > ein Einfamilienhaus). Jedoch möchte man die eine Eigentumswohnung
> > nochmal teilen, damit die eigentliche Eigentumswohnung dann mit 2
> > Käufern gekauft werden kann.
> > Ist sowas überhaupt möglich. Kann eine Wohnung nochmal getrennt
werden
> Ja, da braucht man aber u.U. einen Maurer. Voraussetzung damit aus einer
> Wohnung zwei eigenständige Wohnungen werden, ist eine
> Abgeschlossenheitsbescheinigung. Im Klartext, die beiden neuen Wohnungen
> müssen getrennt benutzbar sein, getrennte Eingänge haben, etc. Beide
> Wohnungen müssen ohne betreten der anderen Wohnung erreichbar und
benutzbar
> sein. Ob man einen Mindestkomfort haben muß (Klo, Bad), weiß ich nicht.

> Ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung vorhanden, können die
Eigentümer
> beim Notar eine Teilungserklärung machen, damit werden aus der Wohnung
zwei
> eigenständige Wohnungen.
> Gruß
> Peter

Super, danke schön. Das wär ja dann sogar machbar für die. Vielleicht
kannst Du mir bei meiner nächsten Frage auch noch weiterhelfen:
Insgesamt sind es bisher ja zwei Eigentümer. Wenn mein Bekannter jetzt
quasi der neue Eigentümer wird und dann vorhat die Wohnung zu teilen,
muss dann der zweite Eigentümer dem zustimmen? Denn wenn die Teilung
durch ist besteht die Eigentümergemeinschaft ja aus drei Eigentümer
und da die beiden neuen Eigentümer ja in einem
Verwandtschaftsverhältnis stehen würde ja bei Eigentümerversammlungen
der eigentliche Zweite Eigentümer keine Chance mehr was umzusetzen
weil die beiden anderen immer zwei Stimmen dagegen halten..... Hoffe
kam rüber was ich meine... !


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PostPosted: 2003-08-26 12:50:16
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Joined: 2003-08-26 12:50:16
"bk-patrick" schrieb:
> So Bekannten steht der Kauf einer Eigentumswohnung bevor. Es handelt
> sich um eine Eigentümergemeinschaft mit insgesamt 2 Eigentümer. Man
> würde jetzt die eine Eigentumswohnung kaufen (die anzusehen ist wie
> ein Einfamilienhaus). Jedoch möchte man die eine Eigentumswohnung
> nochmal teilen, damit die eigentliche Eigentumswohnung dann mit 2
> Käufern gekauft werden kann.

Warum so kompliziert? Es können doch beide
gemeinsam kaufen. Sie sind dann gemeinsam
Eigentümer (und müssen gemeinsam entscheiden).
UH


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PostPosted: 2003-08-26 15:59:22
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Joined: 2003-08-26 15:59:22
- Hide quoted text -- Show quoted text -"Ulrich Hoffmann"
<UH0...@web.de> wrote in message
<ert? Es k nnen doch beide
> gemeinsam kaufen. Sie sind dann gemeinsam
> Eigent mer (und m ssen gemeinsam entscheiden).
> UH

Weil die halt nicht zusammen kaufen wolle. Jeder soll für seinen
Bereich Verantwortlich sein . Und außerdem gibt es so ja die doppelte
EHZ. Hab mittlerweile erfahren das sowas auf jeden fall gehen soll..
naja schaun wa mal was die so vorhaben.
Aber wie sieht es mit dem anderen Eigentümer aus? Muss der der Teilung
der Eigentumswohnung zustimmen?
Wenn ja wäre er in meinen Augen ja verrückt dies zu tun. Denn nach
Teilung der ETW würden dann dort ja 2 Eigentümer (aus einer Familie)
wohnen. d.h. das der "DRITTE" Eigentümer keine Chance mehr hätte,
denn
die beiden anderen Verwandten würden ja wahrscheinlich immer einer
Meinung sein.... :-)


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PostPosted: 2003-08-26 18:55:20
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Joined: 2003-08-26 18:55:20
"bk-patrick" schrieb:
> > > Jedoch m chte man die eine Eigentumswohnung
> > > nochmal teilen, damit die eigentliche Eigentumswohnung dann mit
2
> > > K ufern gekauft werden kann.
> > Warum so kompliziert? Es k nnen doch beide
> > gemeinsam kaufen. Sie sind dann gemeinsam
> > Eigent mer (und m ssen gemeinsam entscheiden).
> Weil die halt nicht zusammen kaufen wolle.

Das ist dann wohl eher ein Fall für den Psychiater.
> Und außerdem gibt es so ja die doppelte EHZ.

Ist die oebjektabhängig, nicht personsnabhängig?
Auf jeden Fall gibt es die dann nur noch für zwei
kaputte Wohnungen.
> Aber wie sieht es mit dem anderen Eigentümer aus? Muss der der Teilung
> der Eigentumswohnung zustimmen?

Wenn die Teilung vor dem Verkauf stattfinden soll,
natürlich.
> Wenn ja wäre er in meinen Augen ja verrückt dies zu tun. Denn nach
> Teilung der ETW würden dann dort ja 2 Eigentümer (aus einer Familie)
> wohnen. d.h. das der "DRITTE" Eigentümer keine Chance mehr
hätte, denn
> die beiden anderen Verwandten würden ja wahrscheinlich immer einer
> Meinung sein.... :-)

Na, die Anzahl der Stimmen ergeben sich aus den Wohnanteilen
(Wohnfläche). Und die werden durch die neue Mauer kleiner, so dass
sich das Stimmenverhältnis zu Gunsten des Dritten sogar leicht erhöht.
UH


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