Immobilien und Wohnungen

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PostPosted: 1998-12-05 00:00:00
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Joined: 1998-12-05 00:00:00
Hallo,
wie schon öfters hier geschrieben, kaufen wir uns (Fam. mit 2 Kindern)
denächst ein Haus, eigentlich steht alles fest, vorallem der Umzugstermin:
Am 1.4.1999.  Jetzt hat sich der Immo-Markler nochmal eingeschaltet, den
Notartermin über den Hauskauf noch in diesem Jahr vonstatten gehen zu
lassen, da sich speziell mit Renovierungskosten absetzten im nächsten Jahr
keine Möglichkeit mehr besteht. Ich dachte, die könnte ich sowieso nicht
mehr absetzten, da wir sowieso erst am 1.4.99. einziehen würden. Außerdem
ist meine Einkommensteuer ziemlich niedrig,da ich äußerst viele
Webungskosten habe. Was würde mir dann das bringen, evtl. Renovierungskosten
absetzten zu können?
Also zwei Fragen:
1. Kann ich Renovierungskosten bei einer "Altimmobilie" dann noch
absetzen?
2. Wieviel Steuern kann ich sparen?
Gruß Bernhard


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PostPosted: 1998-12-05 00:00:00
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Joined: 1998-12-05 00:00:00
Bernhard.Muell...@t-online.de (Bernhard Müllers) schrieb:
>.....
>1. Kann ich Renovierungskosten bei einer "Altimmobilie" dann
noch absetzen?
>2. Wieviel Steuern kann ich sparen?
>Gruß Bernhard

habe im vorigen Jahr noch 21500 DM Kosten für Renovierung und 3500 DM
pauschal für Notar etc. geltend gemacht, brachte mit Werbungskosten
die komplette Steuer zurück.
Geht, wie ich heute gelesen habe, im nächsten Jahr nicht mehr.
Kommentar verkneif ich mir.
Aber ich denke, wenn du dieses Jahr kaufst, sind die 3500 DM auf jeden
Fall sicher. Kosten für Instandhaltung auch, wenn die Rechnungen auf
1997 lauten. Allerdings dürfte ein Jahr der Eigenheimzulage futsch
sein.
Genaue Auskunft gibt sicher ein Steuerberater.
Achtung Falle bei den 22500 DM: diese dürfen nicht mehrals 15% des
Kaufpreises betragen, ansonsten entfallen Sie völlig!
Aufgrund der Gesetze in diesem Land muß ich hier anmerken, daß dies
nur meine persönliche Meinung ist und auf keinen Fall irgendeine
Rechts- und/oder Steuerberatung sein soll.
no comment ;-)))
(Habe übrigens kürzlich gelesen, daß dieses Gesetz entstanden sein
soll, um jüdischen Anwälten das Wasser abzugraben.
Das paßt ja dann zum Meisterzwang von 1935 und anderen Altlasten)
Lutz
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PostPosted: 1998-12-06 00:00:00
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Lutz Schulze am 05.12.1998 um 19:00:29 Uhr: "Re: Steuergesetzänderung ab
1999":
> Aber ich denke, wenn du dieses Jahr kaufst, sind die 3500 DM auf jeden
> Fall sicher. Kosten für Instandhaltung auch, wenn die Rechnungen auf
> 1997 lauten. Allerdings dürfte ein Jahr der Eigenheimzulage futsch
> sein.

Das läßt sich ohne weiteres vermeiden.
> Lutz

--
Kalle


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PostPosted: 1998-12-07 00:00:00
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Joined: 1998-12-07 00:00:00
k.reich...@hit.handshake.de schrieb:
>> Aber ich denke, wenn du dieses Jahr kaufst, sind die 3500 DM auf
jeden
>> Fall sicher. Kosten für Instandhaltung auch, wenn die Rechnungen auf

>> 1997 lauten. Allerdings dürfte ein Jahr der Eigenheimzulage futsch
>> sein.
>Das läßt sich ohne weiteres vermeiden.
>> Lutz
>--
>Kalle

Auch wenns mich persönlich nicht mehr so interessiert, da ich bereits
im Vorjahr umgezogen bin, wie?
Lutz
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PostPosted: 1998-12-07 00:00:00
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Joined: 1998-12-07 00:00:00
Lutz Schulze schrieb in Nachricht
.....
>Aber ich denke, wenn du dieses Jahr kaufst, sind die 3500 DM auf jeden
>Fall sicher. Kosten für Instandhaltung auch, wenn die Rechnungen auf
>1997 lauten. Allerdings dürfte ein Jahr der Eigenheimzulage futsch
>sein.

Wieso, was hat das mit der Eigenheimzulage zu tun?
Bernhard


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PostPosted: 1998-12-08 00:00:00
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Joined: 1998-12-08 00:00:00
Hallo Bernhard,
>Lutz Schulze schrieb in Nachricht
>.....
>>Aber ich denke, wenn du dieses Jahr kaufst, sind die 3500 DM auf jeden

>>Fall sicher. Kosten für Instandhaltung auch, wenn die Rechnungen auf
>>1997 lauten. Allerdings dürfte ein Jahr der Eigenheimzulage futsch
>>sein.
>Wieso, was hat das mit der Eigenheimzulage zu tun?

Das ist die sogenannte "Neujahrsfalle". Du bekommst 8 Jahre lang
Eigenheimzulage ab im allgem. Kaufpreiszahlung. Aber nur wenn du in
dem Objekt gemeldet bist ( als Hauptwohnsitz ). Angenommen 1997 fließt
der Kaufpreis und du ziehst erst 1998 ein - entfällt einmal die
EigZulage.
Ab 1999 bekommst du für Erhaltungsaufwendungen an Gebäuden die vor dem
01.01.1991 fertiggestellt wurden eine Zulage von max 15 % auf max.
40.000 DM abzüglich 5.000 DM Bagatellbeträge. Dabei dürfen die
Aufwendungen der Erhaltungsaufwendungen oder nachträglichen
Herstellungskosten ( ist ab '99 fast egal ) nicht 1.200 DM je qm
Wohnfläche übersteigen.
Tschüß!
Jörn


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PostPosted: 1998-12-08 00:00:00
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Joined: 1998-12-08 00:00:00
Bernhard.Muell...@t-online.de (Bernhard Müllers) schrieb:
>Lutz Schulze schrieb in Nachricht
>.....
>>Aber ich denke, wenn du dieses Jahr kaufst, sind die 3500 DM auf jeden

>>Fall sicher. Kosten für Instandhaltung auch, wenn die Rechnungen auf
>>1997 lauten. Allerdings dürfte ein Jahr der Eigenheimzulage futsch

muss 1998 lauten ...
>>sein.
>Wieso, was hat das mit der Eigenheimzulage zu tun?

wenn er erst 1999 einzieht, aber 1998 gekauft hat, dürfte ein Jahr der
EHZ hin sein, weil die erst ab Einzug, aber max. 8 Jahre nach Kauf
gezahlt wird.
Habe gerade gestern einen Beitrag über die Steueränderungspläne
der neuen Regierung gesehen, und da wurde der Gewinn durch die (noch)
Steuerersparnis gegen den Verlust durch die entgangene Eigenheimzulage
aufgerechnet, wenn man den Kauf in 1998 vorzieht.
Lutz
(Bin froh, daß  ich das hinter mir habe. Jetzt wünsche ich mir nur
noch die Grunderwerbssteuer zurück)
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On 8 Dec 1998 19:47:37 GMT, Katrin.Moec...@t-online.de (Jörn Scholz)
wrote:
>Das ist die sogenannte "Neujahrsfalle". Du bekommst 8 Jahre lang

>Eigenheimzulage ab im allgem. Kaufpreiszahlung.

Eigenheimzulage zahlt das Finanzamt nach Einzug in das Eigenheim.
>Aber nur wenn du in dem Objekt gemeldet bist ( als Hauptwohnsitz ).

Richtig. Das Finanzamt verlangt die Kopie der Meldung bei der
Gemeinde.
> Angenommen 1997 fließt der Kaufpreis und du ziehst erst 1998 ein -
entfällt einmal die
>EigZulage

Das ist IMHO falsch. Mit der Zahlung des Kaufpreises hat die
Eigenheimzulage nichts zu tun. Fertigstellung des Objektes und Einzug
müssen im Gleichen Jahr liegen, so wird der Verlust von 1 Jahr
Förderung vermieden.
Bsp: Fertigstellung im Dezember und Einzug im Januar darauf bedeutet 1
Jahr Verlust.
>Tschüß!
>Jörn

Gruss,
Richard Schneider


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