Immobilien und Wohnungen

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PostPosted: 2007-11-24 19:49:17
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Joined: 2007-11-24 19:49:17
Hallo NG,
Ende Oktober hat bei meinem Bruder die Wohnung unter Wasser gestanden, da der
Mieter oben
drüber vergessen hat das Wasser in der Wanne abzustellen. Das Wasser muss
mindestens 10
Stunden, wenn nicht noch länger gelaufen sein. Mein Bruder war über das
Wochenende nicht da
und deswegen ist dies keinem aufgefallen.
Mitte November ist mein Bruder dann umgezogen, da er in einer anderen Stadt
ein neuen Job
bekommen hat, konnte aber seit dem Wasser nicht mehr in der Wohnung wohnen da
ein großer
Trocknungslüfter in der Wohnung aufgebaut wurde und über alle Schläuche
verlegt wurden.
Jetzt möchte der Vermieter die komplette Miete mit Nebenkosten für den Monat
November haben,
obwohl er weiß das die Wohnung seit Ende Oktober unbewohnbar und mein Bruder
schon ausgezogen
ist.
Muss er die Miete in diesen Fall für den November bezahlen?? Wäre nett, wenn
wir eine
verbindliche Antwort bekommen könnten. Danke!
Mit freundlichen Grüßen
T. Krüger
Mit freundlichem Gruß
Tilo Krüger
URL: www.tilo.grossenhain.net
Rechtlicher Hinweis!
Es ist untersagt die Emailadresse von mir, die mit dieser Mail zugesendet
wurde ohne meine
ausdrückliche Zustimmung in Newslettern, Emailadressbüchern, Datenbanken
oder anderen Medien
zu speichern. Ausgenommen davon sind Verwandte, Freunde, oder nähere Bekannte
von mir, diese
dürfen meine Emailadresse natürlich ohne bedenken auf ihrem privaten Rechner
speichern.
Sollte dem zu wieder gehandelt werden, werden gegen Sie rechtliche Maßnamen
angestrengt.


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PostPosted: 2007-11-24 20:29:38
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Joined: 2007-11-24 20:29:38
T. Krüger schrieb:
> Mitte November ist mein Bruder dann umgezogen, da er in einer anderen
Stadt ein neuen Job
> bekommen hat, konnte aber seit dem Wasser nicht mehr in der Wohnung
wohnen da ein großer
> Trocknungslüfter in der Wohnung aufgebaut wurde und über alle
Schläuche verlegt wurden.

5qm Wohnung? Oder 50qm Lüfter? Beides halte ich nicht für
wahrscheinlich. Eine Wohnung mit Schläuchen und einem Trocknungslüfter
ist durchaus bewohnbar.
> Muss er die Miete in diesen Fall für den November bezahlen??

Also keinen Mangel angezeigt. Dumm gelaufen.
> Wäre nett, wenn wir eine verbindliche Antwort bekommen könnten.

Wohl kaum. Rechtsberatung findet hier nicht statt, verbindliche schon
gar nicht.
Grüße,
Lars Friedrich


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PostPosted: 2007-11-24 20:42:38
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Joined: 2007-11-24 20:42:38
Das war wieder mal eine von den Antworten, mit den kein Mensch was anfangen
kann!
Der Mieter der den Wasserschaden verursacht hat, wohnt im 2. OG und alle
Wohnung und auch der
Keller waren betroffen. Dem Vermieter wurde dies sofort bei Feststellung
mitgeteilt und in
allen betroffenen Wohnungen standen das diese Trocknungslüfter.
Ich dachte ich hatte es ausreichend beschrieben um eine brauchbare Antwort zu
bekommen, aber
leider reichte dies nicht. Hmm
Mit freundlichem Gruß
T. Krüger
Rechtlicher Hinweis!
Es ist untersagt die Emailadresse von mir, die mit dieser Mail zugesendet
wurde ohne meine
ausdrückliche Zustimmung in Newslettern, Emailadressbüchern, Datenbanken
oder anderen Medien
zu speichern. Ausgenommen davon sind Verwandte, Freunde, oder nähere Bekannte
von mir, diese
dürfen meine Emailadresse natürlich ohne bedenken auf ihrem privaten Rechner
speichern.
Sollte dem zu wieder gehandelt werden, werden gegen Sie rechtliche Maßnamen
angestrengt.
"Lars Friedrich" <willnotber...@usenet.virtualwizard.de>
schrieb im Newsbeitrag
news:5qrccvF11a9i7U1@mid.individual.net...
| T. Krüger schrieb:
| > Mitte November ist mein Bruder dann umgezogen, da er in einer anderen
Stadt ein neuen Job
| > bekommen hat, konnte aber seit dem Wasser nicht mehr in der Wohnung
wohnen da ein großer
| > Trocknungslüfter in der Wohnung aufgebaut wurde und über alle
Schläuche verlegt wurden.
|
| 5qm Wohnung? Oder 50qm Lüfter? Beides halte ich nicht für
| wahrscheinlich. Eine Wohnung mit Schläuchen und einem Trocknungslüfter
| ist durchaus bewohnbar.
|
| > Muss er die Miete in diesen Fall für den November bezahlen??
|
| Also keinen Mangel angezeigt. Dumm gelaufen.
|
| > Wäre nett, wenn wir eine verbindliche Antwort bekommen könnten.
|
| Wohl kaum. Rechtsberatung findet hier nicht statt, verbindliche schon
| gar nicht.
|
| Grüße,
| Lars Friedrich


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PostPosted: 2007-11-24 21:56:02
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Joined: 2007-11-24 21:56:02
"T. Krüger" <22041...@gmx.de> schrieb:
>Wäre nett, wenn wir eine
>verbindliche Antwort bekommen könnten. Danke!

die gibt die letztendlich der Richter, falls der VM dich auf Zahlung
verklagen sollte.
>Rechtlicher Hinweis!

hast Du zuviel Nicht-Jura studiert oder wozu soll der Quatsch gut
sein?


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PostPosted: 2007-11-24 22:03:30
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Joined: 2007-11-24 22:03:30
T. Krüger schrieb:
> Hallo NG,
> Muss er die Miete in diesen Fall für den November bezahlen?? Wäre nett,
wenn wir eine
> verbindliche Antwort bekommen könnten. Danke!
> Mit freundlichen Grüßen
> T. Krüger

Richtige Antworten liefert nur der Söhnitz und selbst der nicht mal
verbindlich.
Hans


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PostPosted: 2007-11-25 01:10:23
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Joined: 2007-11-25 01:10:23
T. Krüger schrieb:
> Das war wieder mal eine von den Antworten, mit den kein Mensch was
anfangen kann!

Tja, Kathinka's Law. Willkommen im Usenet.
> Rechtlicher Hinweis!
> Es ist untersagt die Emailadresse von mir, die mit dieser Mail zugesendet
wurde ohne meine
> ausdrückliche Zustimmung in Newslettern, Emailadressbüchern,
Datenbanken oder anderen Medien
> zu speichern. Ausgenommen davon sind Verwandte, Freunde, oder nähere
Bekannte von mir, diese
> dürfen meine Emailadresse natürlich ohne bedenken auf ihrem privaten
Rechner speichern.
> Sollte dem zu wieder gehandelt werden, werden gegen Sie rechtliche
Maßnamen angestrengt.

*ROTFLBTC*


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PostPosted: 2007-11-25 04:09:03
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Joined: 2007-11-25 04:09:03
T. Krüger wrote:
> Rechtlicher Hinweis!
> Es ist untersagt die Emailadresse von mir, die mit dieser Mail zugesendet

> wurde ohne meine ausdrückliche Zustimmung in Newslettern,
> Emailadressbüchern, Datenbanken oder anderen Medien zu speichern.
> Ausgenommen davon sind Verwandte, Freunde, oder nähere Bekannte von mir,

> diese dürfen meine Emailadresse natürlich ohne bedenken auf ihrem
privaten
> Rechner speichern. Sollte dem zu wieder gehandelt werden, werden gegen
Sie
> rechtliche Maßnamen angestrengt.

OK, ich hab' deine, äh Ihre Mailadresse mal abgespeichert. Ich bin nämlich
echt neugierig darauf, zu erfahren, was ein Maßname ist. Hoppla, muß ich
die Wendung "Sollte dem zu wieder gehandelt werden" so verstehen,
daß ich
das jetzt aber noch mindestens einmal wiederholen muß, um erleuchtet zu
werden?
Ralf


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PostPosted: 2007-11-25 09:03:28
Online
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Joined: 2007-11-25 09:03:28
Sind den hier nur Spinner unterwegs, diese NG kann man voll vergessen. Nur
IDIOTEN hier!
Mit freundlichem Gruß
T. Krüger
Rechtlicher Hinweis!
Es ist untersagt die Emailadresse von mir, die mit dieser Mail zugesendet
wurde ohne meine
ausdrückliche Zustimmung in Newslettern, Emailadressbüchern, Datenbanken
oder anderen Medien
zu speichern. Ausgenommen davon sind Verwandte, Freunde, oder nähere Bekannte
von mir, diese
dürfen meine Emailadresse natürlich ohne bedenken auf ihrem privaten Rechner
speichern.
Sollte dem zu wieder gehandelt werden, werden gegen Sie rechtliche Maßnamen
angestrengt.
"T. Krüger" <22041...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
e Miete mit Nebenkosten für den
Monat November
haben,
| obwohl er weiß das die Wohnung seit Ende Oktober unbewohnbar und mein
Bruder schon
ausgezogen
| ist.
|
|
|
| Muss er die Miete in diesen Fall für den November bezahlen?? Wäre nett,
wenn wir eine
| verbindliche Antwort bekommen könnten. Danke!
|
|
|
| Mit freundlichen Grüßen
|
|
|
| T. Krüger
|
|
| Mit freundlichem Gruß
|
| Tilo Krüger
|
|
| URL: www.tilo.grossenhain.net
|
| Rechtlicher Hinweis!
|
| Es ist untersagt die Emailadresse von mir, die mit dieser Mail zugesendet
wurde ohne meine
| ausdrückliche Zustimmung in Newslettern, Emailadressbüchern, Datenbanken
oder anderen
Medien
| zu speichern. Ausgenommen davon sind Verwandte, Freunde, oder nähere
Bekannte von mir,
diese
| dürfen meine Emailadresse natürlich ohne bedenken auf ihrem privaten
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| Sollte dem zu wieder gehandelt werden, werden gegen Sie rechtliche Maßnamen
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