"Jörg Leppin" <joerg-lep...@foni.net> schrieb im Newsbeitrag
news:akir7t$1i6k0i$1@ID-46042.news.dfncis.de...
- Hide quoted text -- Show quoted text -> Gert C. Hautzel schrieb in
Nachricht ...
> Moin
> >Wir überlegen, aus steuerlichen Gründen unseren Mercedes-Benz ML500
nicht
> >mehr als PKW sondern als LKW einstufen zu lassen. Auflasten brauchen
wir
> ihn
> >ja nicht, da er mit 2870kg Lebendgewicht ausreichend schwer auf der
Waage
> >steht. Und die steuerliche Entlastung ist ja schon beachtlich.
> >Mein letzter Stand zu diesem Thema ist schon Jahre alt, damals ging
es um
> >einen Chevy Blazer und da wollte das Finanzamt, das ich die Scheiben
> >zuschweiße :). Aber das wurde ja IMHO durch ein Gerichtsurteil
revidiert.
> was für ein Gerichtsurteil?
Damals wurde als Voraussetzung vorgegeben, das die hinteren Scheiben
geschlossen werden. Zukleben oder pinseln galt nicht, es musste zugeschweißt
werden. Zudem mussten IMHO gemessen ab Gaspedal bis Heckklappe soundsoviel
Prozent Ladefläche sein, sprich Sitze raus. Und das hat diesem
Schnickschnack ein Ende bereitet:
"Lt. Urteil des Bundesfinanzhofes (V II R 60/97) sind sog.
Kombinationskraftfahrzeuge ("Kombi") mit über 2,8 to zul.GG.
grundsätzlich
bzw. auf Antrag nach Gewicht zu besteuern!. "
Wenn ich was durcheinander werfe möge man mich korrigieren.
Gruß, Gert