Immobilien und Wohnungen

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PostPosted: 2006-01-05 21:23:07
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Joined: 2006-01-05 21:23:07
Hallo NG,
ich habe seit über 7 Jahren meinen Führerschein und bisher noch kein eigenes

Auto gehabt, bin aber regelmäßig mit dem Wagen meiner Eltern gefahren. Nun
möchte ich ungerne in der SF1/2 (100%-140%) einsteigen und habe mir
folgendes überlegt: Wenn meine Eltern mir z.B. 5 schadenfreie Jahre
übertragen könnten, würde mich das auf ~50% bringen, meine Eltern aber nur
von 30% auf 35%.
Bisher habe ich nur davon gehört, das es möglich ist den gesamten Rabatt zu
übertragen, sodass meine Eltern keinen mehr hätten, was für meinen Fall
natürlich sinnlos ist. Daher meine Frage: Weiß jemand, ob -und ggf. bei
welcher Versicherung- so eine Teilübertragung möglich ist?
Grüße
Martin


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PostPosted: 2006-01-05 22:00:37
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Joined: 2006-01-05 22:00:37
"Martin Müller" <martin...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:425dhkF1gogv0U1@uni-berlin.de...
- Hide quoted text -- Show quoted text -> Hallo NG,
> ich habe seit über 7 Jahren meinen Führerschein und bisher noch kein
> eigenes
> Auto gehabt, bin aber regelmäßig mit dem Wagen meiner Eltern gefahren.
Nun
> möchte ich ungerne in der SF1/2 (100%-140%) einsteigen und habe mir
> folgendes überlegt: Wenn meine Eltern mir z.B. 5 schadenfreie Jahre
> übertragen könnten, würde mich das auf ~50% bringen, meine Eltern aber
nur
> von 30% auf 35%.
> Bisher habe ich nur davon gehört, das es möglich ist den gesamten
Rabatt
> zu
> übertragen, sodass meine Eltern keinen mehr hätten, was für meinen
Fall
> natürlich sinnlos ist. Daher meine Frage: Weiß jemand, ob -und ggf. bei

> welcher Versicherung- so eine Teilübertragung möglich ist?
> Grüße
> Martin

Das ist ja ein echt abgedrehter Gedanke. Vielleicht kennst Du ja jemanden,
der Dir 3 Jahre von seinem Abitur abgibt, dann hat er ja noch die mittlere
Reife und Du kannst fast die gesamte Grundschule überspringen ;-)
Trotzdem ein Tipp: Es gibt Versicherer, die stufen eine Zweitwagen in die
gleiche SF-Klasse wie einen Erstwagen. Trotzdem nicht vergessen, den
(absoluten) Beitrag mal mit anderen Unternehmen zu vergleichen.
Gruß Dirk


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PostPosted: 2006-01-06 00:33:10
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Joined: 2006-01-06 00:33:10
Martin Müller schrieb:
> Hallo NG,
> ich habe seit über 7 Jahren meinen Führerschein und bisher noch kein
eigenes
> Auto gehabt, bin aber regelmäßig mit dem Wagen meiner Eltern gefahren.
Nun
> möchte ich ungerne in der SF1/2 (100%-140%) einsteigen und habe mir
> folgendes überlegt: Wenn meine Eltern mir z.B. 5 schadenfreie Jahre
> übertragen könnten, würde mich das auf ~50% bringen, meine Eltern aber
nur
> von 30% auf 35%.
> Bisher habe ich nur davon gehört, das es möglich ist den gesamten
Rabatt zu
> übertragen, sodass meine Eltern keinen mehr hätten, was für meinen
Fall
> natürlich sinnlos ist. Daher meine Frage: Weiß jemand, ob -und ggf. bei

> welcher Versicherung- so eine Teilübertragung möglich ist?
> Grüße
> Martin

Hallo Martin,
das mit der Teilübertragung ist ne coole Idee. Funktioniert aber nicht.
Du kannst den Rabatt übernehmen den Du auch mit Deinem Führerschein
rausgefahren hast. In Deinem Fall also SF 7. Dann ist aber der gesamte
Rabatt Deiner Eltern futsch. Es gibt aber Versicherungen die stufen
einen Zweitwagen mit bis zu SF 3 ein. Bei den meisten Versicherungen
(z.B. Axa oder Patria) muß dazu auch der Erstwagen zu dieser
Versicherung wechseln. Bei der DBV-Winterthur kannst Du mit einem
Zweitwagen direkt mit SF 3 einsteigen ohne dass das Erstfahrzeug dorthin
wechselt. Und das gute daran: Diese Gesellschaft ist auch noch recht
günstig. Geh zum DBV Vertreter Deines Vertrauens, oder mail oder ruf
mich an, oder rechne auf  meiner Homepage.
Viele Grüße
Andreas
--
Andreas Dausch
Versicherungsfachwirt & Lehrrettungsassistent
Landeckweg 11, 76831 Eschbach
Tel.: 06345-919375, Fax: 919377, mobil: 0171-9527856
www.versicherungspfalz.de, www.immobilienpfalz.de, www.eschbachpfalz.de


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PostPosted: 2006-01-06 22:41:42
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Joined: 2006-01-06 22:41:42
Hallo Andreas,
vielen Dank für Deine Antwort - das klingt ja sehr vielversprechend!
Damit könnte ich im ersten Jahr etwa 400-500E sparen :-D
Ich habe noch zwei Fragen. Meine Eltern sind in der GVV (nur für Beamte und
angestellte im öffentlichen Dienst) und möchten dort auch bleiben, d.h. die
in Frage kommen würde die DBV-Winterthur.
Ist es richtig, dass in dem -hoffentlich nicht eintretenden- Fall eines
Unfalls mit dem Zweitwagen die erste Versicherung meiner Eltern nicht von
einer Rückstufung betroffen ist?
Kann ich z.B. nach einem Jahr die Versicherung des Zweitwagens inklusive
Rabatt von meinen Eltern übernehmen? (ohne Einfluss auf die Rabatte der
ersten Versicherung meiner Eltern?)
Schöne Grüße
Martin
ps: Falls ich (bzw. meine Eltern) bei der DBV-Winterthur einen Vertrag
abschließe, könnte ich das, wenn Du Interesse daran hast, auch gerne über
Dich machen.


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PostPosted: 2006-01-06 22:43:55
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Joined: 2006-01-06 22:43:55
[Kommentar zu abgedrehten Gedanken...]
> Trotzdem ein Tipp: Es gibt Versicherer, die stufen eine Zweitwagen in die

> gleiche SF-Klasse wie einen Erstwagen. Trotzdem nicht vergessen, den
> (absoluten) Beitrag mal mit anderen Unternehmen zu vergleichen.

Weißt Du, ob es auch Versicherer, gibt die das machen, wenn der Erstwagen
nicht bei ihnen versichert ist?
Martin


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PostPosted: 2006-01-07 00:06:00
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Joined: 2006-01-07 00:06:00
Martin Müller schrieb:
- Hide quoted text -- Show quoted text -> Hallo Andreas,
> vielen Dank für Deine Antwort - das klingt ja sehr vielversprechend!
> Damit könnte ich im ersten Jahr etwa 400-500E sparen :-D
> Ich habe noch zwei Fragen. Meine Eltern sind in der GVV (nur für Beamte
und
> angestellte im öffentlichen Dienst) und möchten dort auch bleiben, d.h.
die
> in Frage kommen würde die DBV-Winterthur.
> Ist es richtig, dass in dem -hoffentlich nicht eintretenden- Fall eines
> Unfalls mit dem Zweitwagen die erste Versicherung meiner Eltern nicht von

> einer Rückstufung betroffen ist?
> Kann ich z.B. nach einem Jahr die Versicherung des Zweitwagens inklusive
> Rabatt von meinen Eltern übernehmen? (ohne Einfluss auf die Rabatte der
> ersten Versicherung meiner Eltern?)
> Schöne Grüße
> Martin
> ps: Falls ich (bzw. meine Eltern) bei der DBV-Winterthur einen Vertrag
> abschließe, könnte ich das, wenn Du Interesse daran hast, auch gerne
über
> Dich machen.

Hallo Martin,
e-mail mit weiteren Infos ist an Dich unterwegs.
--
Andreas Dausch
Versicherungsfachwirt & Rettungsassistent
Landeckweg 11, 76831 Eschbach
Tel.: 06345-919375, Fax: 919377, mobil: 0171-9527856
www.versicherungspfalz.de, www.immobilienpfalz.de, www.eschbachpfalz.de


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PostPosted: 2006-01-07 08:28:24
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Joined: 2006-01-07 08:28:24
"Martin Müller" <martin...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:4286l4F1cuckgU2@uni-berlin.de...
> [Kommentar zu abgedrehten Gedanken...]
>> Trotzdem ein Tipp: Es gibt Versicherer, die stufen eine Zweitwagen in
die
>> gleiche SF-Klasse wie einen Erstwagen. Trotzdem nicht vergessen, den
>> (absoluten) Beitrag mal mit anderen Unternehmen zu vergleichen.
> Weißt Du, ob es auch Versicherer, gibt die das machen, wenn der
Erstwagen
> nicht bei ihnen versichert ist?
> Martin

Es gibt ja nix, was es nicht gibt. Ich glaube die mit dem roten Telefon
machen so etwas.
Dirk


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PostPosted: 2006-01-07 10:00:13
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Joined: 2006-01-07 10:00:13
Dirk Hogenkamp schrieb:
- Hide quoted text -- Show quoted text -> "Martin Müller"
<martin...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
> news:4286l4F1cuckgU2@uni-berlin.de...
>>[Kommentar zu abgedrehten Gedanken...]
>>>Trotzdem ein Tipp: Es gibt Versicherer, die stufen eine Zweitwagen
in die
>>>gleiche SF-Klasse wie einen Erstwagen. Trotzdem nicht vergessen,
den
>>>(absoluten) Beitrag mal mit anderen Unternehmen zu vergleichen.
>>Weißt Du, ob es auch Versicherer, gibt die das machen, wenn der
Erstwagen
>>nicht bei ihnen versichert ist?
>>Martin
> Es gibt ja nix, was es nicht gibt. Ich glaube die mit dem roten Telefon
> machen so etwas.
> Dirk

Hallo,
die mit dem roten Telefon machen das. Aber Erstfahrzeug muß meines
Wissens auch dorthin und das Zweitfahrzeug darf nur von VN und Partner
gefahren werden. Und ganz ehrlich: Wer macht das? Das Zweitfahrzeug ist
doch normalerweise das KFZ von Sohn oder Tochter. Außerdem gehts im
Schadensfall auf den RAbatt des Erstfahrzeuges (zumindest mal in den
Bedingungen diemir vor 2 Jahren vorlagen). Die kochen auch nur mit Wasser.
Viele Grüße
Andreas
--
Andreas Dausch
Versicherungsfachwirt & Lehrrettungsassistent
Landeckweg 11, 76831 Eschbach
Tel.: 06345-919375, Fax: 919377, mobil: 0171-9527856
www.versicherungspfalz.de, www.immobilienpfalz.de, www.eschbachpfalz.de


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