Immobilien und Wohnungen

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PostPosted: 2004-07-18 09:48:50
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Joined: 2004-07-18 09:48:50
Hallo,
irgendwie bin ich immer noch nicht schlau, ob der Makler nun Anspruch
auf Provision hat oder nicht:
Es besteht kein Vertrag zwischen Makler und Verkäufer, auch keiner
zwischen Käufer und Makler. Der Makler hat lediglich das Haus (welches
der Verkäufer selbst auch privat angeboten hatte) angeboten, weil der
Verkäufer über den Makler eine neue Wohnung gesucht hatte, jetzt aber
auch privat gekauft hat.
Von einer Käuferprovision hat der Makler nie etwas erwähnt, auf dem
Exposee steht zwar eine Provision ausgewiesen, aber nicht, dass diese
vom Käufer zu zahlen wäre.
Auch beim einzigen persönlichen Kontakt mit dem Makler beim Verkäufer
hat der Makler nichts von der Provision erwähnt.
Da wir noch einige Zeit überlegt hatten und inzwischen rund 3 Monate
vergangen sind, wir nach Verhandlungen mit dem Verkäufer den Preis
senken konnten und wohl nächste Woche den Notarvertrag unterschreiben
frage ich mich, steht dem Makler ohne Vertrag überhaupt etwas zu?
Auf Janolaw habe ich folgendes gefunden: "Damit ein Anspruch auf
Provision überhaupt entstehen kann, muss ein wirksamer Maklervertrag
geschlossen worden sein" - den gibt es aber nicht.
Also keine Provision?
Thomas


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PostPosted: 2004-07-18 11:10:24
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Joined: 2004-07-18 11:10:24
Moin!
Thomas Schwenke wrote:

...
> Es besteht kein Vertrag zwischen Makler und Verkäufer, auch keiner
> zwischen Käufer und Makler. Der Makler hat lediglich das Haus (welches
> der Verkäufer selbst auch privat angeboten hatte) angeboten, weil der
> Verkäufer über den Makler eine neue Wohnung gesucht hatte, jetzt aber
> auch privat gekauft hat.

Damit ist nicht sicher, ob nicht doch ein Vertrag zustandegekommen ist.
Schliesslich hat er Makler beim Vermitteln des Objekts eine Rolle gespielt.
Wenn ich einen Makler um Angebote bitte, unterschreibe ich auch nichts, die
Maklerkosten sind jedoch im Exposé oder im Anschreiben erwähnt. Wenn man
nicht weiss, wer die nun trägt (und bei solchen Summen sollte man das
wissen), sollte man nachfragen. Wenn ich nun ohne Makler den Rest mit dem
Eigentümer kläre, bekommt der Makler trotzdem sein Geld. Er hat den Kauf
angebahnt, und genau das ist seine Aufgabe.
...
> Auf Janolaw habe ich folgendes gefunden: "Damit ein Anspruch auf
> Provision überhaupt entstehen kann, muss ein wirksamer Maklervertrag
> geschlossen worden sein" - den gibt es aber nicht.

Das ist nicht sicher.
> Also keine Provision?

Geh zum Anwalt, alles andere ist Kaffeesatzleserei.
Bye, Ralf


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PostPosted: 2004-07-18 11:25:50
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Joined: 2004-07-18 11:25:50
"Thomas Schwenke" <s...@swke.de> schrieb im Newsbeitrag
t im Expose
über die Provision.
Wann wurde das Expose überreicht - vor oder nach
der Besichtigung.
Wie erfolgte der Erstkontakt mit den Makler?
Auf  Inserat oder Internet. Wie war das Angebot
gestaltet.
Ein Inserat mit den Hinweis z.B.
"Kaufpreis ? 300.000 + 3,48 % Käuferprovision...."
bedeutet für dich das du bereits bei einen Anruf mit
Besichtigungstermin einen Maklervertrag
geschlossen hast. (Natürlich auch bei Internetangeboten).
Der Verkäufer ist für dich wenig hilfreich.
Er muß nicht Kenntnis haben ob der Makler für den
Käufer provisionspflichtig wird oder nicht.
Wie hoch ist die Abweichung vom Angebot des Maklers mit
den tatsächlich beurkundeten Kaufpreis?
Viele Grüße
Robby


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PostPosted: 2004-07-18 11:35:01
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Joined: 2004-07-18 11:35:01
On Sun, 18 Jul 2004 09:48:50 +0200, Thomas Schwenke wrote:
> Es besteht kein Vertrag zwischen Makler und Verkäufer

Grundsätzlich kann ein "Vertrag" z.B. auch mündlich zustandekommen.

> Von einer Käuferprovision hat der Makler nie etwas erwähnt, auf dem
> Exposee steht zwar eine Provision ausgewiesen, aber nicht, dass diese
> vom Käufer zu zahlen wäre.

Dann hast du IMHO schon bessere Karten. Bei mir ist ein entsprechender
Fall zwar schon mehr als 20 Jahre her, aber damals entschied ein Richter,
daß der Makler hätte nachweisen müssen, daß er mit mir eine zu zahlende
Provision vereinbart hätte (es ging um eine kleine Mietwohnung).
> Auf Janolaw habe ich folgendes gefunden: "Damit ein Anspruch auf
> Provision überhaupt entstehen kann, muss ein wirksamer Maklervertrag
> geschlossen worden sein" - den gibt es aber nicht.

Wie schon geschrieben, du müßtest noch klären, *wie* ein wirksamer
Maklervertrag zustandekommen kann. Evtl. bereits dadurch, daß man sich an
einen Makler wendet und sich ein Haus von ihm zeigen läßt?
> Also keine Provision?

Meiner Meinung nach nicht, wenn er nicht explizit erwähnt hat, daß *du*
gegebenenfalls eine Provision zu zahlen hast.
> [aus deiner ersten Messi]
> Nach einigen Monaten besinnt sich der Interessent nochmal auf das Haus

Besser wäre es wohl, wenn der Interessent sich nicht von selbst erinnert
hätte, sondern eine neue Anzeige o.ä. zu dem Haus gesehen hätte.:-)
Gruß
Michael
--
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig. Jeder
Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen
gelingen. (Maria Benning in der Zeitschrift c't, 6/2002)


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PostPosted: 2004-07-18 15:49:05
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Joined: 2004-07-18 15:49:05
Hallo Robby,
folgendes zu deinen Fragen:
> Du mußt überprüfen - was steht explizit im Expose
> über die Provision.

Da steht nur provision, nicht von wem zu zahlen
> Wann wurde das Expose überreicht - vor oder nach
> der Besichtigung.

vorher
> Wie erfolgte der Erstkontakt mit den Makler?
> Auf  Inserat oder Internet. Wie war das Angebot
> gestaltet.
> Ein Inserat mit den Hinweis z.B.
> "Kaufpreis ? 300.000 + 3,48 % Käuferprovision...."

Erstkontakt über Internet, da stand nur provision, nicht zuzüglich, und
auch nicht wer die zu zahlen hat
> bedeutet für dich das du bereits bei einen Anruf mit
> Besichtigungstermin einen Maklervertrag
> geschlossen hast. (Natürlich auch bei Internetangeboten).

Ein Vertrag ohne die wesentlichen Bedingungen (wer zahlt wann eine
provision?) zu klären?
> Der Verkäufer ist für dich wenig hilfreich.
> Er muß nicht Kenntnis haben ob der Makler für den
> Käufer provisionspflichtig wird oder nicht.
> Wie hoch ist die Abweichung vom Angebot des Maklers mit
> den tatsächlich beurkundeten Kaufpreis?

so 15%
- Hide quoted text -- Show quoted text -> Viele Grüße
> Robby


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PostPosted: 2004-07-18 17:02:43
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Joined: 2004-07-18 17:02:43
Hallo!
Michael Hoffmann schrieb:>
> Meiner Meinung nach nicht, wenn er nicht explizit erwähnt hat, daß *du*

> gegebenenfalls eine Provision zu zahlen hast.

Ich würde zustimmen, wenn eine Provision weder in einer ausgehändigten
Unterlage noch in einem Gespräch erwähnt wurde. Da ja aber im Exposé eine
Provision angegeben war, muss man im Zweifel m.E. immer davon ausgehen, dass
es sich um eine Käuferprovision handelt, weil dieses ja die übliche
Vorgehensweise ist.
Siehe außerdem auch § 653 (1) BGB:
"Ein Mäklerlohn gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die dem
Mäkler
übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu
erwarten
ist."
Jan


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PostPosted: 2004-07-18 18:16:59
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Joined: 2004-07-18 18:16:59
"Thomas Schwenke" <s...@swke.de> schrieb im Newsbeitrag
t im Expose
> > über die Provision.
> Da steht nur provision, nicht von wem zu zahlen
> > Wann wurde das Expose überreicht - vor oder nach
> > der Besichtigung.
> vorher
> > Wie erfolgte der Erstkontakt mit den Makler?
> > Auf  Inserat oder Internet. Wie war das Angebot
> > gestaltet.
> > Ein Inserat mit den Hinweis z.B.
> > "Kaufpreis ? 300.000 + 3,48 % Käuferprovision...."
> Erstkontakt über Internet, da stand nur provision, nicht zuzüglich, und

> auch nicht wer die zu zahlen hat

Der Makler hat theoretisch 2x sein Provisionsbegehren gestellt -
1. bei der Immobiliendatenbank im Internet (Immoscout?)
(neueste Rechtsprechung: ein Maklervertrag kommt bereits zustande
wenn man auf ein Maklerobjekt mit eindeutigen Provisionsbegehren
eingeht!)
2. Das Expose wiederum mit Provisionsbegehren vor der Besichtigung
überreicht (sehr wichtig!).
Was für ein Satz steht im Internetangebot, welcher Satz im Expose?
Es muß ausdrücklich vermerkt sein w e r die Provision zahlt.
z.B. "Die Käuferprovision beträgt 3,48%" oder Käufer und
Verkäufer haben
jeweils
3,48 % zu zahlen.." (übliche Prov. in Bayern).
Mit diesem Detail steht und fällt die Provision.
(Es sei den es wird vor Besichtigung über die "Käuferprovision"
gesprochen
in
Beisein von Zeugen).
Ein Profimakler wird niemals ein "Wischiwaschisatz " für die
Provision
verwenden.
Der kennt diese Kniffe und Details!
Dreh mal das Expose oder Exposebegleitschreiben um - vielleicht stehend dor
die Geschäftsbedingung.
Viele Grüße
Robby


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PostPosted: 2004-07-18 19:46:15
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Joined: 2004-07-18 19:46:15
r.dobler wrote:
> Der Makler hat theoretisch 2x sein Provisionsbegehren gestellt -
> 1. bei der Immobiliendatenbank im Internet (Immoscout?)
> (neueste Rechtsprechung: ein Maklervertrag kommt bereits zustande
> wenn man auf ein Maklerobjekt mit eindeutigen Provisionsbegehren
> eingeht!)
> 2. Das Expose wiederum mit Provisionsbegehren vor der Besichtigung
> überreicht (sehr wichtig!).
> Was für ein Satz steht im Internetangebot, welcher Satz im Expose?

Im Internetangebot stand nur Provision, nicht Käuferprovision.
> Es muß ausdrücklich vermerkt sein w e r die Provision zahlt.
> z.B. "Die Käuferprovision beträgt 3,48%" oder Käufer und
Verkäufer haben
> jeweils
> 3,48 % zu zahlen.." (übliche Prov. in Bayern).

Im Anschreiben stand zwar die Provision, nicht aber wer die zu zahlen
hat. Also so: Der Kaufpreis beträgt .... Und dann: Die Provision beträgt
      xx% vom Kaufpreis, wobei nicht dabei stand, wer die
zahlen soll.
> Mit diesem Detail steht und fällt die Provision.
> (Es sei den es wird vor Besichtigung über die
"Käuferprovision" gesprochen
> in
> Beisein von Zeugen).

Es gab niemals ein Gespräch über die Provision.
> Ein Profimakler wird niemals ein "Wischiwaschisatz " für die
Provision
> verwenden.
> Der kennt diese Kniffe und Details!
> Dreh mal das Expose oder Exposebegleitschreiben um - vielleicht stehend
dor
> die Geschäftsbedingung.

Da stehen zwar welche, aber was nützt das? Wer die Provision zahlt ist
doch wohl eine individuelle Vereinbarung.
> Viele Grüße
> Robby

Ich würde mir als Makler eine Vermittlung doch bei der Besichtigung
schriftlich bestätigen lassen. Wie sonst soll man einen
Provisionsanspruch beweisen? Es reicht ja wohl nicht, dass er behauptet,
er hätte sowas geschrieben, oder?
Thomas


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